Lieber Kollege Theurer, der Fall in Engen, den Sie jetzt ansprechen, ist mir nicht bekannt. Sie werden das verstehen. Ich kann dem nachgehen
und Ihnen das schriftlich beantworten. Aber das Thema Gesundheitszentren mit Notfallversorgung, um das es ja letztlich
Das müsste aus einem anderen Topf stammen, vielleicht aus dem Rettungsbereich. Ich weiß es jetzt nicht. Ich beantworte Ihnen das gern schriftlich.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s O e l m a y e r G R Ü N E – E B S - K r a f t w e r k d e r P r o j e k t g e m e i n s c h a f t „ E n e r g i e z e n t r a l e S c h e l k l i n g e n “
a) Wie ist der derzeitige Stand des Planungs- und Genehmigungsverfahrens für das von der Projektgemeinschaft „Ener giezentrale Schelklingen“ geplante EBS-Kraftwerk?
Zu Frage a: Das Projekt befindet sich in einem sehr frühen Stadium. Als ersten Schritt hat die Projektgemeinschaft „Ener gieversorgung Schelklingen“, die aus den Partnern Heidelberg Cement und Vattenfall besteht, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Vorhaben wurde gleichzeitig u. a. dem Regierungspräsidium Tübingen, ferner in mehreren Veranstaltungen in Schelklingen und Blaubeuren vorgestellt. Ein immissionsschutzrechtlicher Antrag auf Einleitung eines Genehmigungsverfahrens liegt nicht vor. Eine vorläufige Prüfung durch das Regierungspräsidium Tübingen hat ergeben, dass ein Raumordnungsverfahren nicht notwendig ist. Allerdings muss wohl ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Auch insoweit sind die notwendigen Maßnahmen noch nicht eingeleitet.
Zu Frage b: Derzeit ist noch nicht zuverlässig bekannt, welche Abfälle eingesetzt werden sollen. Allerdings wurde im Rahmen der Informationsveranstaltungen durch die Projektgemeinschaft angegeben, dass weder unaufbereiteter Hausmüll noch gefährliche Abfälle eingesetzt werden sollen. Die Kapazität der Anlage soll bis zu 190 000 t betragen.
Zur ersten Zusatzfrage: Schon im bisherigen Zementwerk werden ja Ersatzbrennstoffe eingesetzt. Dazu frage ich: In
Die zweite Frage lautet: Ist das Kraftwerk oder das Vorhaben in irgendeiner Landesplanung – in einem Landesabfallplan oder im Umweltplan – enthalten? Das wäre die zweite Frage, die sich jetzt noch stellt.
Soweit es sich um Ersatzbrennstoffe handelt, sind dies Abfälle zur Verwertung, die nicht im Abfallplan enthalten sind. Dort haben wir hauptsächlich den Hausmüll. Für Hausmüllanlagen gibt es die entsprechenden Planungen. Die Frage, wie eine Verwertung stattfindet, wird dort nicht entsprechend aufgeführt.
Zweite Anmerkung: Derzeit gibt es im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg ein Projekt, in dem es um das Thema „Abfall als Ressource“ geht, in dessen Rahmen grundsätzlich über die Frage der Nutzung der Ersatzbrennstoffe gesprochen wird, bei dem allerdings ebenfalls im Sinne der Nachhaltigkeit der Wunsch geäußert wird, dass eine Nutzung von Wärme stattfindet.
Zur ersten Zusatzfrage bitte ich um Verständnis, dass ich die zur Beantwortung notwendige Zahl, wie viel heute genehmigt ist, nicht auswendig kenne. Für die Zementwerke gibt es unterschiedliche Ersatzbrennstoffe, unterschiedliche Brennstoffe, die eingesetzt werden können, und das ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Ich bin gern bereit, eine schriftliche Antwort auf diese Frage nachzureichen.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen, möchte ich kurz bekannt geben, dass nach einer Absprache der parlamentarischen Geschäftsführer Punkt 10 der Tagesordnung – Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung – Bodenseeraum –, Drucksache 14/1633, abgesetzt worden ist.
Umweltministeriums – Sicherheit der Kernkraftwerke in Baden-Württemberg – Übertragung von Strom mengen von alten auf neue Kraftwerke – Drucksache 14/1557
b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Umweltministeriums – Konsequenzen aus der unzu reichenden Absicherung der Kernkraftwerke Philippsburg 1 und Neckarwestheim I gegen terroristische Angriffe – Drucksache 14/1590
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu a und b jeweils fünf Minuten, in der Aussprache fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte zur Situation in Baden-Württemberg einsteigen, möchte ich noch zwei, drei Zahlen zur Kernenergie nennen.
Es wird immer gesagt, Kernenergie sei notwendig für den Klimaschutz. Wenn man aber weiß, dass von den 435 Kernkraftanlagen, die weltweit laufen, nur etwa 2,5 % des weltweiten Energieverbrauchs gedeckt werden, kann man feststellen, dass wir Kernenergie für den Klimaschutz nicht brauchen.
Zum Zweiten sollte man wissen, dass der Wirkungsgrad in den bestehenden und den geplanten Kernenergieanlagen im Bereich von 40 % liegt. Wenn man dann auf GuD-Kraftwerke – wenn man schon bei fossilen Energieträgern bleibt – oder zumindest in allen Bereichen auf Kraft-Wärme-Kopplung setzt, um dann ungefähr 70 bis 80 % des Einsatzstoffs auszunutzen, kann man auch feststellen: Kernenergie ist für den Klimaschutz nicht notwendig.
Um einen Anteil an der weltweiten Energieversorgung von etwa 15 % zu erreichen, müsste man in den nächsten 25 Jahren ungefähr 2 100 Kernkraftwerke bauen. Das wären 80 Kernkraftwerke pro Jahr. Ich glaube, niemand hier im Raum – auch nicht der frühere Umweltminister und die heutige Umweltministerin – glaubt daran, dass wir weltweit pro Jahr 80 Kernkraftwerke bekommen werden.
In einer dritten Bemerkung möchte ich, bevor ich zur Situation im Land Baden-Württemberg komme, noch etwas zum Atomausstiegsgesetz sagen. Das Atomausstiegsgesetz wurde unter Rot-Grün am 14. Juni 2000 vereinbart. Es wurde 2001 in den Bundestag eingebracht und ist Ende April 2002 in Kraft getreten. In diesem Gesetz wurde festgeschrieben, dass die Übertragung von Strommengen von neuen auf alte Anlagen nur mit der expliziten Zustimmung des Bundesumweltminis ters möglich ist.
Als nun im September 2002 die Bundestagswahl anstand, hat die Kernenergiebranche, die Energiebranche allgemein – die vier großen Anbieter – gedacht, die rot-grüne Bundesregierung werde abgelöst. Fehlanzeige! Als dann im Jahr 2005 die nächste Bundestagswahl anstand, hat die Kernenergiebranche gedacht: „Wir retten uns über die Bundestagswahl hinüber.“ Nach dieser Wahl wurde jedoch die Große Koalition gebildet, bei der die SPD-Fraktion im Bundestag und der Bundesumweltminister dafür stehen, dass am Kernenergieausstieg, am Atomausstiegsgesetz festgehalten wird. Wiederum Fehlanzeige für die Kernenergielobby!
Im September 2009 – jetzt komme ich zu Baden-Württemberg – steht die nächste Bundestagswahl an. Um den Zeitpunkt dieser Wahl herum müsste eigentlich der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim abgeschaltet werden. Nun erreicht uns heute Morgen eine Mitteilung der „Ludwigsburger Kreiszeitung“, die recherchiert hat, dass für GKN I noch eine Reststrommenge von 10,2 Terawattstunden zur Verfügung steht und dass im Jahr 2005 6,3 Terawattstunden und im Jahr 2006 6,7 Terawattstunden abgefahren wurden. Das GKN I müsste also ungefähr zu der Zeit, zu der die nächste Bundestagswahl stattfindet, abgeschaltet werden.
Jetzt wird folgender Trick angewendet – Frau Umweltminis terin, dagegen müssten Sie und Ihr Haus als Atomaufsichtsbehörde eigentlich vorgehen; Sie müssten sich dagegen verwahren, dass in diesem Bereich getrickst wird –: Im Jahr 2007 hat man nur noch ca. 5 Terawattstunden im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim abgefahren, sodass man sich auf Ende 2009, vielleicht Anfang 2010 retten kann in der Hoffnung: Es gibt dann eine der Kernenergie freundlicher gesinnte Regierung, die einen Weiterbetrieb des Blocks I ermöglicht. Da sage ich: Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass es diese Mehrheit nicht geben und dass am Atomausstiegsgesetz festgehalten wird.
Ich möchte aber auch das Wirtschaftsministerium, was das Thema Kernenergie angeht, nicht ganz außen vor lassen. Herr Staatssekretär, ich würde mich nie trauen, Sie „Minister“ zu nennen – um die Verwechslung von vorhin noch einmal aufzugreifen. Ich möchte Sie aber trotzdem bitten, die folgende Frage ins Ministerium mitzunehmen: Wie kann das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ein Energiekonzept 2020 herausgeben, das auf völlig ungesetzlichen Daten basiert?
Sie haben in Ihrem Energiekonzept geschrieben, Sie wollten 2020 bei der Stromproduktion einen Anteil von 50 % durch Kernkraft haben. Wenn man nach der heutigen Gesetzeslage geht, dann wird 2020 ausschließlich GKN II noch am Netz sein, das laut Atomausstiegsgesetz etwa 15 % der aus Kern energie gewonnenen Strommenge in Baden-Württemberg produziert. Sie konterkarieren wirklich die aktuelle Gesetzeslage für Ihr Energiekonzept 2020. Aus meiner Sicht ist es indiskutabel, dass ein Ministerium Zahlen nennt, die auf einer ungesetzlichen Basis stehen.