Aber das, was Sie uns vorwerfen, nämlich dass wir diese Evaluierung nicht ergebnisoffen durchführten, widerlegen Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, mit Ihrem Antrag selbst. Ist denn dieser Antrag etwa ergebnisoffen? In der Begründung wird ausgeführt, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse für behinderte Menschen könne nicht mehr garantiert werden, und in Baden-Württemberg sei es seit der Verwaltungsreform in der Tendenz zu einer Absenkung der Standards in der Hilfelandschaft gekommen.
Geht es Ihnen nun um eine ergebnisoffene Evaluierung, oder wissen Sie schon, was bei dieser Evaluierung herauskommen muss?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Alfred Winkler SPD: Das ist doch eine Feststellung!)
Zweitens finde ich, Ihre Argumentation ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landratsämtern und in den Stadtkreisen,
die sich pflichtbewusst und sorgfältig um das Wohl der behinderten Menschen kümmern. Argumentieren Sie etwas vorsichtiger!
Ein Drittes: Ich erinnere mich an die Diskussionsrunde im Sozialausschuss mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Sie waren dabei, und ich war auch dabei. Damals wurden die bekannten Eckpunkte herausgegeben.
In der aktuellen Diskussion taucht „Kommunalisierung“ immer wieder auch als negativ bewerteter Begriff auf, im Sinn eines Verlustes der Einheitlichkeit öffentlichen Handelns und einer Verabschiedung des Landes aus der Verantwortung. In unserem Zusammenhang wird „Kommu
nalisierung“ aber im inhaltlichen Sinne positiv gemeint: als Ausdruck einer Verantwortung der Gemeinde für ihre Bürgerinnen und Bürger, auch für diejenigen mit Unterstützungsbedarf.
Ich habe den Eindruck, die Verbände sind hier zum Teil weiter als Sie, meine Damen und Herren von den Grünen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Das stimmt ja gar nicht!)
Ich will nicht unkritisch sein, aber im Wesentlichen hat sich die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe bewährt. Wir haben heute die Chance, Hilfen passgenau maßzuschneidern. Es gilt das Primat „ambulant vor stationär“. Kommunen sind Ansprechpartner vor Ort und ermöglichen direkten Kontakt und kurze Wege. Die persönliche Beziehung zwischen den Leistungsträgern, den behinderten Menschen und den Leis tungserbringern schafft Nähe. Das sind doch Vorteile; es sind doch Errungenschaften dieser Verwaltungsreform. Sie tun immer so, als wäre vorher alles paradiesisch gewesen, als die Landeswohlfahrtsverbände dies noch zentral steuerten.
Das ist doch nicht der Fall. Vieles ist hier praxistauglich in die Verantwortung vor Ort gegeben worden. Das ist ein Erfolg dieser Reform, und dies muss man in einer solchen Debatte auch sagen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Das klingt aber nicht ergebnisoffen!)
Nichts gegen große, komplexe Einrichtungen; sie haben Großartiges geleistet und tun dies noch heute.
Aber wir stellen eben auch fest, dass man Angebote wohnortnah vorhalten kann. Hier hat sich seit der Reform ein unglaublicher Schwung entwickelt. Die zentralen Einrichtungen haben die Zeichen der Zeit erkannt und dezentralisieren ihre Plätze. Das wäre nie so gekommen, wenn es keine neue Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe gegeben hätte, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, ein Letztes: Liebe Frau Mielich, Sie haben vorhin so vorwurfsvoll gesagt, dass es bei der Kommunalisierung auch darum gegangen sei, Kosten zu sparen. Jetzt frage ich Sie: Wäre das denn so verwerflich?
Die Eingliederungshilfe hat uns eine Kostenexplosion in nicht vergleichbarem Umfang gebracht. Heute kostet dies in Baden-Württemberg 1,1 Milliarden €.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Ja, aber warum? Weil wir so hohe Fallzahlen haben! Das ist doch ganz klar!)
Es muss doch erlaubt sein, einen solchen Kostenblock auf den Prüfstand zu stellen. Auch insoweit hat sich die Verwaltungsreform bewährt,
und das trotz steigender Fallzahlen und der Tatsache, dass die Menschen – glücklicherweise – immer älter werden.
Meine Damen und Herren, damit Sie mir nicht vorwerfen, völlig unkritisch zu sein: Das Thema Wohnungslosenhilfe haben wir kontrovers diskutiert. Ich räume ein, dass es hier noch Nachholbedarf gibt, dass noch Optimierungsbedarf besteht und dass nicht alle Stadt- und Landkreise gleich gut aufgestellt sind. Ich bin der Landesregierung deshalb dankbar und bin froh, dass sie das Sonderinvestitionsprogramm für wohnungslose Frauen aufgelegt hat. Hier sind die Kommunen und die freien Träger gefordert, daraus jetzt auch das Richtige zu machen. Reden wir Dinge, die gut gelaufen sind, doch nicht zwanghaft schlecht! Korrigieren wir dort, wo noch Nachholbedarf besteht!
Aber insgesamt sage ich: Die Verwaltungsreform ist auch und gerade im Bereich der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe ein Erfolg.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Gun- dolf Fleischer CDU: Guido, dich kann man schi- cken!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dass wir heute ein weiteres Mal einen Antrag zur Evaluation der Verwaltungsreform behandeln, zeigt deutlich, dass die Dinge doch nicht so reibungslos laufen, wie es uns so gern dargestellt wird.
Insbesondere in den Bereichen Eingliederungshilfe und Wohnungslosenhilfe gibt es erhebliche Probleme, und es muss einiges korrigiert werden.
Ich wäre Ihnen, Herr Wolf, dankbar gewesen, wenn Sie aus dem Gespräch mit der Liga nicht nur die Stellungnahmen zur Eingliederungshilfe, sondern auch die Stellungnahmen zur Wohnungslosenhilfe zitiert hätten. Dort heißt es im ersten Satz – ich zitiere aus meiner Erinnerung –, die Wohnungslosenhilfe im Land zeige deutliche Erosionen.
Korrekturen sind nach unserer Auffassung sowohl bei der Eingliederungshilfe als auch bei der Wohnungslosenhilfe notwen
dig. Das gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Zahl der wohnungslosen Menschen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Das hängt u. a. mit hohen Mieten, aber auch mit der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Baden-Württemberg zusammen. Darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen.
Sorgen muss uns insbesondere machen, dass unter den Wohnungslosen die Zahl der Frauen und die der jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren stark zunehmen. Gleichzeitig sind die Kompetenzen für die Wohnungslosenhilfe auf die örtliche Ebene übertragen worden. Die Wohlfahrtsverbände fordern deshalb schon seit Längerem, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales wieder mehr Kompetenzen einzuräumen.
Die Liga-Stichtagserhebung 2006 kommt zu folgendem Ergebnis: Die Verteilung der Wohnungslosen verschob sich tendenziell auf die Stadtkreise:
Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Wohnungslosen stieg von 55,6 % auf 57,4 % im Vergleich zum Vorjahr, während der Anteil der Landkreise von 44,4 % auf 42,6 % zurückging. Während in den Stadtkreisen die Hilfe in den letzten Jahren ausnahmslos gesichert oder ausgebaut wurde, erfolgten zumindest in einzelnen Landkreisen Kürzungen.
Wir müssen feststellen, dass sich hier die fehlende Steuerung nachteilig auswirkt. Sie können auch heute nicht darüber hinwegreden, dass wir Landkreise haben, in denen es kein oder kaum ein Angebot der Wohnungslosenhilfe gibt. Dem muss aus unserer Sicht über den Kommunalverband für Jugend und Soziales dringend entgegengewirkt werden.