Wir haben auch das Jugendamt in diesen Prozess eingebunden. Ich glaube, es ist naheliegend, dass wir die Jugendämter auch als Partner sehen. Wir wissen, dass es die Jugendämter nicht sehr schätzen, praktisch als Vollzieher der „letzten Sanktion“ dazustehen. So ist es auch nicht gedacht, denn die Jugendämter haben auch eine staatsanwaltliche Funktion, weil sie es sind, die in den entsprechenden Fällen manchmal das notwendige Verfahren zum Entzug des Personensorgerechts einleiten. Deswegen wird in bestimmten Kreisen der Einfluss des Jugendamts sehr deutlich wahrgenommen. Daher ist die Ankündigung, gegebenenfalls das Jugendamt einzuschalten, auf jeden Fall wirksam und wird die Eltern in dem einen oder anderen Fall doch dazu bringen, der Gesprächseinladung der Schule Folge zu leisten.
Ich will aber auch deutlich machen – wir werden das auch noch an einer anderen Stelle, nämlich bei der Umsetzung der Evaluation der Verwaltungsreform, herausstellen –, dass es mir ein großes Anliegen ist, dass Schule und Jugendhilfe so eng wie möglich zusammenarbeiten. Wir werden das, was in dieser Hinsicht in der Vergangenheit gewachsen ist, auch fortführen. Wir werden die Schulen und die Schulverwaltung auf eine enge Kooperation verpflichten. Wir werden im Prozess der Neuregelung der Schulverwaltung deutlich machen, dass hier eine gemeinsame Aufgabe besteht, dass es nicht darum geht, dass man sich gegeneinander ausspielt, sondern dass man miteinander der Kindeswohlgefährdung entgegenarbeitet, so wie es auch im Gesetz formuliert ist.
Wir haben also im Detail wohl noch ein paar Differenzen. Das ist hier deutlich geworden. Ich bin aber sehr dankbar, dass die Fraktion der SPD und die Fraktion GRÜNE angekündigt haben, im Grundsatz mit dem Gesetzentwurf einig zu sein. Ich
halte das für eine gute Voraussetzung dafür, dass die Schulen und die Schulverwaltung dieses Gesetz auch innerlich akzeptieren und anwenden. Dass der ganze Landtag dahintersteht, ist dabei sicher eine große Hilfe.
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1949. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport, Drucksache 14/2079. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Zu dem Gesetzentwurf liegen zwei Änderungsanträge vor, die ich an der entsprechenden Stelle zur Abstimmung stellen werde.
und hiervon die Nummer 1 sowie die Nummer 2 Buchst. a, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer dafür ist, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Nummer 1 und der Nummer 2 Buchst. a dieses Artikels ist einstimmig zugestimmt.
Wir kommen nun zu Artikel 1 Nr. 2 Buchst. b. Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/2141-1, und der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2141-2, vor.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/2141-1, abstimmen, und zwar insgesamt über alle vier Ziffern. Wer für diesen Änderungsantrag ist, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2141-2, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. –
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzentwurfs. Wer dem zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 2 Buchst. b mehrheitlich zugestimmt.
Ich lasse nun über Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer Artikel 1 Nr. 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlossen.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.