(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Also was wahr ist, muss man auch sagen dürfen! – Zuruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU)
Jedenfalls denke ich, dass dieses Vertragswerk – das war jetzt nur eine kritische Anmerkung; dass die CDU dem nicht folgt, ist mir bekannt – gelungen ist.
Es findet unsere Unterstützung. Es kann in Zukunft, wenn auch andere Religionsgemeinschaften solche Vertragsvereinbarungen wünschen, ein Beispiel dafür sein, wie wir auch unsere Beziehungen zu diesen Religionsgemeinschaften auf eine vertragliche Grundlage stellen könnten.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Kein Bedarf! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Eine peinliche Rede! – Zuruf des Abg. Helmut Wal- ter Rüeck CDU)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist die württembergische Landeskirche die einzige Landeskirche, mit der es bislang keinen Kirchenvertrag gibt. Ich erinnere an das Konkordat und den Kirchenvertrag in Bayern unter Eugenio Pacelli von 24, an das Konkordat in Preußen von 29 und den Kirchenvertrag erst von 31, weil man sich – –
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Nur damit wir das richtig haben! Ich möchte es künftig richtig wis- sen!)
Das Konkordat kam erst 1931 wegen der Schulartikel. Dann hatten wir in Baden die umstrittene Geschichte im Jahr 1932, als die Regierung zurücktreten musste, mit dem Konkordat und dem Kirchenvertrag. Außerdem gab es das Reichskonkordat von 1933.
Es gab damals bei der Beanstandung von Herrn Küng in Tübingen übrigens eine große Diskussion darüber, ob die Arti
Von daher ist die Beziehung zwischen dem Land und der württembergischen Landeskirche in der Tat ohne jegliche rechtliche Regelung. Dabei möchte ich auch in Anwesenheit des Bischofs gleich hinzufügen: Man lebt auch ohne rechtliche Regelungen und Verträge ganz gut miteinander und verhandelt manches in gutem Einvernehmen immer wieder neu.
Nun, Herr Kollege, kommt genau der Punkt, um den es geht. Im Grunde ist das ein großes Konvolut. Herr Rust, Sie haben das alles wunderbar gelobt. Im Übrigen werde ich dem Bischof empfehlen, dass man Sie vielleicht doch einmal zu den Spätberufenen nimmt. Vielleicht treten Sie doch noch in den kirchlichen Dienst ein. Ihre Rede war vielversprechend.
Es geht um zwei elementare Punkte: Es geht um die Ersatzleistungen für den Religionsunterricht, und es geht um die Staatsleistungen. Jeder, der sich in der Sache auskennt und sich mit der Materie beschäftigt hat, weiß das.
Ersatzleistungen für den Religionsunterricht: Wir haben als württembergische Pfarrerinnen und Pfarrer, als Landeskirche 4 980 Wochenstunden an Religionsunterricht im Rahmen der Staatsleistungen zu erbringen. Alles, was darüber hinausgeht, bekommen wir bezahlt, gestaffelt, je nachdem, ob es sich um Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Berufsschule handelt. Das ist genau der Punkt. Das wird ja bezahlt, aber nur – wie die einen sagen – zu 28 %. Ich bin der Meinung: zu 38 %. Unsere Bezirkssynoden haben hier schon aufbegehrt. Sie sagen: „Überall muss man sparen, und dann bekommt man das Geld vom Staat für erteilten Religionsunterricht nicht bezahlt.“ Es gab einen Vorschlag von Dr. Beatus Fischer, seines Zeichens Geschäftsleitender Oberkirchenrat für Finanzen in der badischen Landeskirche, und mir auf einer EKD-Synode, auf 80 % zu kommen. Das fand aber keine Zustimmung. Das wird jetzt in diesem Vertrag geregelt, und zwar positiv dahin gehend, dass die Ersatzleistungen steigen.
Punkt 2: Staatsleistungen. Die Staatsleistungen an sich sind unumstritten, allerdings der Höhe nach insofern nicht klar, weil die Erhöhung nach dem sogenannten Eckmann-Vergleich vorgenommen wird. Diese Regelung gibt es nur in einem Briefwechsel und nicht in einem Gesetz. Und sie gibt es im Staatshaushaltsplan als Fußnote, wird von uns also immer rechtens beschlossen. Dass die Kirchen eine dauerhafte Regelung wollen, ist nachvollziehbar. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf gut. Es gab einmal einen Minister, der die Staatsleis tungen gedeckelt hat mit der Maßgabe, dass er nicht verpflichtet sei, sie entsprechend zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, was sonst noch zentral geregelt ist, sind Übertritt und Austritt, allerdings nicht hinsichtlich des
Wechsels von der römisch-katholischen zur evangelischen Kirche und umgekehrt. Vielmehr geht es dabei nur um die Freikirchen. Ich bedanke mich beim Justizministerium, dass die Standesbeamten jetzt geschult werden, damit sie wissen, wie das vonstatten geht. Es gab lange eine große Diskussion, vor allem aufgrund des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen, ob der Staat das regeln darf oder nicht. Deshalb sind wir froh, dass nun eine entsprechende Regelung gelungen ist.
Das Seelsorgegeheimnis ist eine sehr wichtige Sache. Ich bedanke mich beim Ministerium, dass es diese Akzeptanz an den Tag legt, indem es nämlich der Religionsfreiheit dahin gehend Rechnung trägt, dass ein Pfarrer, eine Pfarrerin zu keiner Zeit
aufgrund des seelsorgerlichen Gespräches, das er, das sie führt, vor Gericht aussagen muss. Das war schon bisher so, ist aber noch einmal festgehalten. Herr Kultusminister, Sie haben die Notfallseelsorge erwähnt. Das ist sehr richtig. Ich darf als Feuerwehrseelsorger hinzufügen: Auch diese ist nicht ohne Bedeutung.
Glaubensfreiheit und Religionsfreiheit – Artikel 4 – sind ein Grundrecht unseres Grundgesetzes; es ist noch einmal hier festgehalten. Und was mich als langjährigen Assistenten von Professor Dr. Klaus Scholder besonders freut, ist, dass die theo logischen Fakultäten, die hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Studierenden und Professoren nicht unwesentlich in die Kritik durch den Landesrechnungshof geraten waren, nun hier verankert sind und dass klar geschrieben ist, wie sie in Zukunft als staatliche Fakultäten – aber inhaltlich natürlich von den Bekenntnissen der Kirchen abhängig – selbstständig wirken können.
Verehrter Herr Kollege Kretschmann, der Buß- und Bettag ist mir nicht so wichtig wie ein anderer Feiertag. Wenn ich aber nach Dresden, nach Sachsen schaue, wo der Reformationstag ein Feiertag ist – das wär’s doch, wenn wir den wieder einführen würden.
Es würde auch der Logik des Kollegen Kretschmann entsprechen, dass wir dann in Baden-Württemberg noch besser werden würden, wenn wir noch einen Feiertag hätten.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es müssen sich mehrere Ausschüsse mit dem Gesetzentwurf Drucksache 14/1940 beschäftigen. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Schulausschuss, an den Finanzausschuss und federführend an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. B ä r b l M i e l i c h G R Ü N E – F i n a n z i e r u n g d e r B - 3 - O r t s u m f a h r u n g S c h a l l s t a d t
b) Trifft es zu, dass sich das Land mit 2,5 Millionen € am Bau der B-3-Ortsumfahrung Schallstadt (mit Gesamtkosten von 4,7 Millionen €) beteiligt, und, wenn ja, aus welchem Grund beteiligt sich das Land mit mehr als der Hälfte der Kosten an einem Bundesstraßenbauprojekt?