Protocol of the Session on November 28, 2007

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Frau Präsidentin!)

Bei der Rede des Kollegen Kretschmann ist mir aufgegangen, warum wir die Denkschrift des Rechnungshofs immer am Abend beraten. Für viele Mitglieder des Finanzausschusses ist diese Denkschrift in der Tat eine Gute-Nacht-Lektüre, die allerdings meistens erst so gegen 22 Uhr beginnt. Sie ist aufschlussreich, es ist sinnvoll, sie zu lesen, und sie führt dazu, dass man manche Nacht länger aufbleibt, weil man sich überlegt, wo man noch ansetzen kann.

(Abg. Ingo Rust SPD: Sie führt zur Schlaflosigkeit!)

Vielleicht ist sie in ihrer Aufmachung noch verbesserungsfähig. Wir haben in Kanada, in Ontario in der Tat gesehen, wie dort der Rechnungshof das auch grafisch anders aufbereitet. In jedem Fall ist die Denkschrift lesenswert. Es ist gut, dass es sie gibt, denn darin sind sehr, sehr viele wichtige Hinweise für uns als Parlament enthalten.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Auch für Rauschgold- engel!)

Meine Damen und Herren, wenn man die Vielzahl finanzpolitischer Diskussionen und Debatten des heutigen Tages noch einmal kurz Revue passieren lässt, die Debatten zum Nachtragshaushalt, zur Errichtung eines Versorgungsfonds, nämlich des Pensionsfonds – was uns als FDP/DVP-Fraktion ganz besonders wichtig war –, zur Schaffung restriktiverer Verschuldungsregelungen in der Landeshaushaltsordnung, zur Besoldungsanpassung oder auch zum Glücksspielstaatsver

trag, dann wird deutlich, dass wir auf dem Weg zu einer grundlegenden Konsolidierung des Haushalts und der Staatsfinanzen zwar ein sehr gutes Stück vorangekommen sind, dass wir aber nicht so tun können, als wäre dieser Weg schon zurückgelegt, meine Damen und Herren.

Dies belegt auch die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung, die uns gestern zugegangen ist. Für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 sind dort Deckungslücken in einer Größenordnung von 650 Millionen € ausgewiesen, die bei der Aufstellung des Haushaltsplans geschlossen werden müssen, damit auch weiterhin keine neuen Schulden aufgenommen werden müssen. Wir im Land Baden-Württemberg – das hat Frau Kollegin Berroth für die FDP/DVP-Fraktion heute Morgen zu Recht ausgeführt – haben in diesem Jahr nur 1 % der Mehreinnahmen für die Finanzierung von Aufgaben verwendet. Der Rest ist komplett in die Schuldentilgung geflossen. Im nächsten Jahr werden nur 10 % der Mehreinnahmen ausgegeben. 90 % fließen in die Schuldentilgung – ganz anders als in anderen Bundesländern, ganz anders als vor allem im Bund, wo heute Morgen der Vorsitzende des Haushaltsausschusses in einem viel beachteten Zeitungsinterview darauf hingewiesen hat, dass dort keine Haushaltskonsolidierung stattfindet, dass Steuermehreinnahmen auf Bundesebene und die besser laufende Konjunktur zwar den Haushalt entlasten, die notwendigen Einsparmaßnahmen aber unterlassen werden.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Das ist hier nicht anders! Da sollten Sie auch einmal ein bemer- kenswertes Interview geben, Herr Kollege Theurer!)

Hier ist es anders. Da haben wir am einen oder anderen Punkt auch ordentlich Kritik von den Bürgerinnen und Bürgern bekommen, wenn wir mit dem Rotstift herangegangen sind. Die Abgeordneten der Koalition können ein Lied davon singen, wie man damit überschüttet worden ist. Ich erinnere nur an die Familienerholung, an die Karten, die man dazu fast aus der ganzen Welt bekommen hat. Wir haben dazu gestanden; und das ist auch richtig. In vielen Punkten hat der Rechnungshof wichtige Hinweise gegeben.

Der Kurs der Haushaltskonsolidierung ist fortzusetzen. Es gibt dazu keine Alternative. Dabei ist uns der Rechnungshof in seiner beratenden wie in seiner kontrollierenden Funktion ein unentbehrlicher Ratgeber und Unterstützer, aber auch ein Mahner und ein Kritiker.

Frau Kollegin Lazarus hat auf die Informationsreise des Finanzausschusses nach Kanada hingewiesen. Was für mich dabei sehr eindrücklich war: Nicht nur hat Kanada im laufenden Jahr einen Überschuss von rund 14 Milliarden Kanadische Dollar, in Kanada sind es acht von neun Provinzen, die Überschüsse erwirtschaften – und dies alles schon seit Jahren. Das heißt also, eine Politik der ausgeglichenen Haushalte, in denen nicht mehr ausgegeben als eingenommen wird, ist nicht nur punktuell, sondern auch auf Dauer möglich.

Wir haben dort auch gelernt, dass eine wesentliche Voraussetzung für diese dauerhafte Konsolidierung der Staatsfinanzen die Unterstützung der Sparmaßnahmen durch die Bevölkerung war. Dort hat die Bevölkerung von den handelnden Politikern verlangt, dass es auch Einschnitte in den Ausgabenprogrammen des Staats gibt. Das war die treibende Kraft für

zum Teil auch schmerzhafte Ausgabenkürzungen, die für die Verwaltung, die dies umzusetzen hatte, ein echtes Problem darstellten.

Was ich spannend und interessant fand, war, dass man den Körperschaften in Kanada, dem Bund und den Provinzen, angesichts der erwirtschafteten Überschüsse sogar vorwirft, dass sie die Steuern hätten senken müssen. Offensichtlich wird die Steuerbelastung als zu hoch angesehen, wenn Überschüsse in den Haushalten erwirtschaftet werden. Das ist eine ganz andere Denke. Da wird nicht gesagt: „Das Geld, das reinkommt, kann man wieder ausgeben“, und da wird auch nicht gefordert, die Steuern zu erhöhen, um Haushalte auszugleichen, sondern die Denkweise ist: Ausgaben kürzen, Überschüsse erwirtschaften, Schulden abbauen und dann die Steuern wieder senken, um die Menschen zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit zu stärken.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Das sollte uns ein Beispiel sein!)

Das muss auch weiterhin das Leitbild sein. Es ist unser Leitbild, das Leitbild der FDP, und es sollte das Leitbild dieses Hauses und auch das Leitbild der anderen Länder und des Bundes sein.

Meine Damen und Herren, aus der Fülle der Themen der diesjährigen Denkschrift des Rechnungshofs nenne ich z. B. im Kapitel „Nebentätigkeit bei den Zentren für Psychiatrie“ die genannten Missstände und ähnlich gelagerte Fälle im Kapitel „Dienstleistungen der rechtsmedizinischen Institute“, die den Finanzausschuss in beiden Fällen zu einer sehr deutlichen und – wie in der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle – einstimmig gefassten Beschlussempfehlung an das Plenum veranlasst haben.

Ich nenne auch die Prüfungsberichte zu den Themen „Fuhrparkmanagement bei den Regierungspräsidien“ und „Organisation und Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung bei der Universität Karlsruhe“. Das sind beides vermeintlich sehr kleine Fische, deren Umsetzung aber für die nächsten Jahre jeweils dauerhafte Einsparungen von einstelligen Millionenbeträgen zur Folge haben werden.

Ich nenne auch das notwendige Bemühen, auch in Bereichen zu einem effizienteren Mitteleinsatz zu kommen und Einsparpotenziale zu realisieren, die, wie die Polizei, zu Recht eine sehr hohe politische Priorität und eine sehr hohe öffentliche Aufmerksamkeit und Wertschätzung genießen. In der diesjährigen Denkschrift kommt dieses Bemühen in den Beiträgen „Datenverarbeitung der Polizei“ – das ist bereits angesprochen worden – und „Fachhochschule Villingen-Schwenningen – Hochschule für Polizei“ zum Ausdruck.

Je besser und schneller die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses umgesetzt werden, desto leichter ist es möglich, die notwendigen Entlastungen im Nichtvollzugsdienst der Polizei umzusetzen, um die Zahl der neu einzustellenden Anwärter deutlich zu erhöhen. Es geht also darum, Geld im nicht produktiven Bereich einzusparen, um mehr Polizeibeamte auf die Straße zu bringen. Das ist auch das Ziel der FDP/ DVP, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP/DVP)

In einer ganzen Reihe von Fällen – wenn auch durchaus nicht immer – nehmen die Ministerien den Inhalt von Denkschriftbeiträgen schon im Vorfeld auf und machen deren Anliegen zu ihrer eigenen Sache. Dann kann es durchaus, wie in diesem Jahr beim Denkschriftbeitrag „Allgemeine Beratungshilfe und außergerichtliche Schuldenbereinigung“, zu einer Beschlussempfehlung kommen, die sich eher als Unterstützung für bereits eingeleitete Maßnahmen liest denn als Aufforderung zum Tätigwerden.

Meine Damen und Herren, wir haben im Finanzausschuss eine nochmalige Debatte zum Denkschriftbeitrag „Außer planmäßige Verpflichtungsermächtigung für Dienstleistungen Dritter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe“ geführt. In der Sache war diese Angelegenheit durch das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 11. Oktober 2007 im Sinne der Darlegung des Rechnungshofs und der Klage der SPD-Fraktion entschieden. Dass dieses Urteil in künftigen Fällen strikt beachtet wird, ist selbstverständlich. Eines zusätzlichen förmlichen Ersuchens des Parlaments, bei der Inanspruchnahme des Notbewilligungsrechts die rechtlichen Bestimmungen zu beachten, wie es die SPD im Ausschuss beantragt hatte, bedarf es dazu ebenso wenig wie einer förmlichen Missbilligung der Vorgehensweise der Landesregierung.

(Abg. Ingo Rust SPD: Das hätte aber auch nicht ge- schadet!)

Die Frage gesetzlicher und verfassungsrechtlicher Regelungen zur Schuldenbegrenzung hat in dieser wie in der vorangegangenen Denkschrift eine Rolle gespielt. 2006 verlief diese Debatte noch eher unbefriedigend. Jetzt aber ist es fast schon ein Lob, wenn der Rechnungshof ausführt – ich zitiere –:

Der Rechnungshof hat bei der Vorstellung der Denkschrift begrüßt, dass die angestrebte Nettonullverschuldung aufgrund der zu erwartenden Steuermehreinnahmen bereits im Rahmen eines Nachtragshaushalts 2007/08 realisiert, das grundsätzliche Verschuldungsverbot in der Landeshaushaltsordnung bereits ab 2008 verankert wird und seiner Forderung nach einer entsprechenden Aufnahme in die Landesverfassung in absehbarer Zeit entsprochen werden soll.

Dass wir so weit sind und dass wir mit den neuen Regelungen der Landeshaushaltsordnung über den vom Rechnungshof beschriebenen Stand noch hinausgegangen sind, ist sicher nicht allein dem Rechnungshof zu verdanken. Aber das beständige Bohren dicker Bretter, dem sich auch der Rechnungshof verschrieben hat, hat sicher dazu beigetragen, das Bewusstsein zu schärfen, dass eine Politik der Abkehr von ständig wachsender Verschuldung unabdingbar ist.

In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, danke ich im Namen der FDP/DVP-Landtagsfraktion dem Präsidenten des Rechnungshofs und bitte Sie, sehr geehrter Herr Frank, diesen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses weiterzugeben.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Staatssekretär Fleischer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Die Präsentation der Denkschrift 2007 erfolgte durch den Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Frank, am 2. Juli 2007 im Landtag. Inzwischen hat der Finanzausschuss in verschiedenen Sitzungen die Ergebnisse des Rechnungshofs, seine Prüfungsbemerkungen und Feststellungen in der Denkschrift 2007 ausführlich und sorgfältig beraten. Der Rechnungshof hat mit dieser Denkschrift dem Landtag und der Regierung wieder die Möglichkeit verschafft, anhand der aufgeführten Fälle auf eine noch effektivere und kostenbewusstere Verwaltung hinzuwirken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Rechnungshof hat in dieser Denkschrift zu Recht auch auf die Problematik der Verschuldung des Landes hingewiesen. Nachdem der Herr Finanzminister in seiner Etatrede die finanzpolitische Situation des Landes und das Erreichen der Nullneuverschuldung bereits ab dem Haushaltsjahr 2008 ausführlich dargelegt hat, meine ich, dass ich andere Themen der Denkschrift aufgreifen kann.

Zuvor möchte ich aber noch einmal auf einige Ausführungen des Ausschussvorsitzenden eingehen, also auf das, was Sie, Herr Rust, vorhin hier noch einmal zum Urteil des Staatsgerichtshofs gesagt haben. Der Staatsgerichtshof hat über eine jahrelang ungerügte Praxis des Notbewilligungsrechts zu entscheiden gehabt. Das war eine Auslegungsfrage, die hier zu entscheiden war, und es ist von mir im Ausschuss sofort gesagt worden, dass wir dieses Urteil selbstverständlich nicht nur akzeptieren, sondern respektieren und auch entsprechend befolgen werden, weil wir uns niemals rechtswidrig – das Königsrecht des Parlaments beschneidend – verhalten wollten, sondern uns eine bestimmte Auslegung unserer Verfassung zu eigen gemacht haben, die im Übrigen jahrelang in der Praxis auch nicht gerügt worden ist.

Ich habe deshalb im Ausschuss auch die Auffassung vertreten, dass es einer besonderen Aufforderung – so, wie Sie von der SPD es auch gerade noch einmal gefordert haben – nicht bedarf, weil ich ja bereits klar erklärt hatte, dass das für uns eine Selbstverständlichkeit ist, dies zu akzeptieren, zu respektieren und zu befolgen.

(Beifall des Abg. Christoph Palm CDU)

Danach habe ich wie auch Kollege Herrmann bezüglich des Ausschussvorsitzenden eine Ehrenerklärung abgegeben, weil dies von der Sache her geboten und für mich auch eine mensch liche Verpflichtung gewesen ist.

Angesichts dieser Tatsache, dass dies alles so gesagt worden ist, hat es mich gewundert, dass dies heute hier noch einmal in dieser Form so einen Aufguss erfahren hat. Denn nach meinem Dafürhalten hatte dies unter rechtlichen, politischen und menschlichen Gesichtspunkten durch die Beratungen im Ausschuss längst als erledigt gegolten. Aber ich wollte deswegen noch einmal – auch hier öffentlich – die Position, die wir dazu vertreten, zusammenfassen, damit hier auch für die Zukunft keine Unklarheiten bestehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mehrere Beiträge der Denkschrift beschäftigen sich mit dem Thema Personal. Sie zeigen auf, wie durch Optimierung von Organisationsab

läufen Personal- und auch Sachmitteleinsparungen möglich sind. Allerdings darf ich darauf hinweisen, dass aufgrund von Beschlüssen der Landesregierung durch die laufenden Stelleneinsparprogramme bis 2011 in der Landesverwaltung 5 500 Stellen abgebaut werden und einschließlich der kommunalisierten Stellen der Landeshaushalt dann um insgesamt 7 500 Stellen weniger belastet ist. Das entspricht einem Einsparvolumen von rund 300 Millionen € jährlich.

In der Denkschrift finden sich auch Beispiele dafür, dass der Einsatz der Datenverarbeitung in der Landesverwaltung wirtschaftlich weiter optimiert werden kann und auch weiter optimiert werden muss. Wenn man bedenkt, welche Bedeutung die moderne Datenverarbeitung heute in der Landesverwaltung hat und welche Ressourcen dafür eingesetzt werden, sind diese Hinweise umso wichtiger.

Mit der Prüfung der Kosten für die Kleinkindbetreuung und Kindertagespflege und der Wirkung der hierfür eingesetzten Mittel hat sich der Rechnungshof auch nicht gescheut, ein Thema aufzugreifen, das derzeit im Fokus der politischen Diskussion steht.

Einen Schwerpunkt der Denkschrift 2007 stellt wiederum der Zuwendungsbereich dar. Der Rechnungshof hat sich mit dem Nutzen von Förderprogrammen, der zweckentsprechenden Verwendung von Fördergeldern sowie speziell mit einzelnen Fördertatbeständen befasst und hat wertvolle Anregungen hierzu gegeben.

Auch die Gebäudereinigung ist in dieser Denkschrift wieder einmal ein Thema. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass in allen Landesbehörden und -einrichtungen auch auf diesem Gebiet dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz Rechnung getragen werden muss.

Natürlich gibt es wie immer auch in der Denkschrift 2007 Punkte, bei denen der Rechnungshof einerseits sowie die Regierung und auch die Mehrheit des Parlaments andererseits nicht einer Meinung sind. Dadurch lassen wir uns aber nicht von unserem gemeinsamen Bemühen abbringen, den Haushalt zu konsolidieren und in einem hohen Einverständnis auch gut zusammenzuarbeiten.

Nicht unerwähnt bleiben darf, dass der Rechnungshof im Berichtszeitraum vier Beratende Äußerungen vorgelegt hat.

Am 7. August 2006 veröffentlichte er die Beratende Äußerung

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Die werden immer ex- tra beraten! Dazu braucht man hier nichts zu sagen!)

zur Struktur der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg. Er konnte bei dieser Prüfung – das stelle ich aus einem bestimmten Grund noch einmal mit besonderer Genugtuung fest –

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Den kennen wir! – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Ach deshalb!)