Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1901. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/2017. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen,
Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer dem Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Justizvollzug und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – 4 500 € Studiengebührendarlehen, aber 7 233 € für Zins und Tilgung – soziale Gerechtigkeit und andere Aspekte im Zusammenhang mit den Studiengebühren – Drucksache 14/1184
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne meine Ausführungen mit einem Zitat von Herrn Minister Frankenberg im Vorwort zum Hochschulkongress der Landesregierung im Jahr 2006:
Die Einführung sozialverträglicher Studiengebühren, deren finanzielle Belastung … auf die Zeit einer späteren Berufstätigkeit verlagert werden kann und deshalb niemanden vom Studieren abhält, dient ausschließlich einer Verbesserung der Qualität des Studiums …
Was sind nun, Ende 2007, die neuesten Nachrichten aus der Hochschullandschaft Baden-Württemberg? Zurückgehende Studierendenzahlen, überfüllte Hörsäle und noch höhere Gebühren für das Studiengebührendarlehen bei der L-Bank.
Pünktlich zu unserer heutigen Debatte wurden von den Statis tikern die neuesten Zahlen vorgelegt: 1,4 % weniger Studenten – das sind die offiziell ermittelten Zahlen. Von einzelnen Hochschulen hören wir Rückgänge in Höhe von über 10 %. Wozu brauchen wir eigentlich noch das Programm „Hochschule 2012“, wenn Sie mit Ihrer Politik die Studierenden von unseren Hochschulen vertreiben?
Der Herr Minister flüchtet sich bei diesen Zahlen immer in die Ausrede, es komme darauf an, was aus dem System herauskommt, nicht was hineingeht. Das stimmt eben nicht.
Es müssen mehr junge Menschen in dieses System, also in die Hochschulen, hineingehen, und es müssen mehr herauskommen, meine Damen und Herren. Hochschulpolitik trägt Verantwortung dafür, dass mehr Abiturienten ein Studium beginnen und dann auch so betreut werden, dass sie es mit gutem oder gar sehr gutem Erfolg abschließen können.
Nun kommt noch das i-Tüpfelchen zu dem Ganzen: Seit 1. November 2007 hat die L-Bank die Zinsen für das Studiendarlehen auf 8,106 % erhöht, obwohl sie durch den Studienfonds von jeglichem Rückzahlungsrisiko freigestellt ist. Mit einer sozialen Abfederung der Studiengebühren hat dies nichts zu tun.
Man sagt, die Studierenden seien mit den Studiengebühren zu „Kunden“ der Hochschulen geworden, und sie könnten deshalb anders auftreten: Forderungen stellen, Druck ausüben oder was auch immer. Tatsache ist, dass unsere Studierenden heute zwar zahlen, aber noch immer keine Ansprüche stellen können. Wenn einem Studenten ein Angebot nicht passt, dann kann er eben nicht – wie beim Telefonanbieter – einfach zum Nächsten gehen und die Hochschule wechseln.
Meine Damen und Herren, weniger Studierende, trotzdem überfüllte Hörsäle, zu wenige Plätze in Pflichtkursen – wie es heute über Tübingen in der Zeitung stand –: Das ist die Realität für die angeblichen „Kunden“ – die traurige Realität abseits des vordergründigen Glanzes der Exzellenzinitiative in der baden-württembergischen Hochschullandschaft.
Eines muss man in der Tat zugeben: Es ist offenkundig, dass die Möglichkeiten, die jährlichen Studiengebühreneinnahmen in Höhe von rund 180 Millionen € innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Verwendungszwecke einzusetzen, für die Hochschulen nach all den Kürzungen in den vergangenen Jahren natürlich durchaus interessant sind. Aber diese Möglichkeiten sind durch die gesetzlichen Beschränkungen natürlich sehr begrenzt. Ich sage es einmal so: So viele Rechner kann man in den nächsten Jahren an den Hochschulen gar nicht aufstellen, wie damit finanziert werden könnten.
Was ich damit sagen will, ist: Für Sie alle war immer klar, dass die Zweckbindung an die Lehre nur ein Propagandainstrument war, um die Studiengebühren leichter einführen zu können. Sie wollen, dass die Hochschulen irgendwann die Mittel ohne die gesetzliche Zweckbindung für den allgemeinen Finanzbedarf einsetzen können – „hälinge“, wie das bei uns auf Schwäbisch heißt; das ist ein Wort, Herr Minister, das Sie sicher verstehen, aber vielleicht nicht aussprechen können.
Was bedeutet das in der Konsequenz, und warum sage ich das hier? Es bedeutet, dass sich die öffentliche Hand dank der Studiengebühren immer weiter aus der Finanzierung unserer Hochschulen zurückzieht. Sie entzieht sich an dieser Stelle ihrer wichtigen Verantwortung.
Meine Damen und Herren, was bleibt als Fazit? Unsere Studierenden müssen 1 000 € im Jahr bezahlen. Das bedeutet nicht, dass die Massenvorlesungen beseitigt sind. Es bedeutet nicht, dass die Vorlesungen in irgendwelche Nebenhörsäle übertragen werden und die Studierenden dort zuhören können. Es bedeutet vielmehr, dass erstmals die Studienanfängerzahlen zurückgehen, obwohl wir doch mehr Studenten an unseren Hochschulen brauchen. Es bedeutet, dass die Höhe der Zinsen jetzt langsam ein Maß erreicht, bei dem man bald von Wucher reden kann.
Die Stipendien, die Sie uns versprochen haben, als Sie diese Studiengebühren hier vertreten haben, sind ausgeblieben.
Meine Damen und Herren, ich könnte noch viele Punkte nennen, will aber mit einem Zitat aus einem Bericht über die Tätigkeit von Herrn Minister Frankenberg in der heutigen Ausgabe der „Stuttgarter Zeitung“ enden. Dort steht: