Protocol of the Session on November 28, 2007

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs und des Antrags. Beim Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1318, handelt es sich um einen reinen Berichtsantrag. Ich gehe davon aus, dass er für erledigt erklärt werden kann.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Ausschuss überweisung!)

Nein, das ist ein reiner Berichtsantrag.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Da muss ich schauen!)

Das ist ein reiner Berichtsantrag, der durch die Stellungnahme des Finanzministeriums erledigt ist.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Das weiß ich jetzt nicht, muss ich ehrlich sagen! Ich bitte um Über- weisung! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD: Der Präsident weiß es!)

Aber ich weiß es.

(Heiterkeit)

Sie können durchaus im Ausschuss über diesen Antrag diskutieren. Sie haben ja die Fragen und Antworten. Normalerweise wird ein Berichtsantrag für erledigt erklärt, wenn die Regierung die gestellten Fragen beantwortet hat. – Sie sind damit einverstanden.

(Zuruf des Abg. Klaus Dieter Reichardt CDU)

Im Übrigen wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Ich darf um Zustimmung bitten. – Gegenstimmen? – Die Überweisung ist beschlossen.

Punkt 4 der Tagesordnung ist damit abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (BVAnpG 2008) – Drucksache 14/1601

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 14/1997

Berichterstatter: Abg. Claus Schmiedel

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Groh das Wort.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Guter Mann!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hält den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie zur Integration der Sonderzahlungen in die Grundgehälter für ausgewogen und angemessen. Der Entwurf steht nicht nur bezüglich des aktuellen Doppelhaushalts 2007/2008 im Einklang mit den haushalts- und finanzpolitischen Zielsetzungen, sondern besonders auch im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung bis 2011.

Wir können dem Gesetzentwurf heute deshalb voll und ganz zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie der Verlauf der bisherigen Beratungen gezeigt hat, können wir bei der nachfolgenden Abstimmung sogar von einer großen Mehrheit ausgehen.

Daran dürften auch die bisherigen Äußerungen der Fraktion GRÜNE nichts ändern, zumal es den Grünen offensichtlich nur noch um die Herausnahme der Integration der Sonderzahlungen in die Grundgehälter geht.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Was heißt da „nur noch“?)

Die bei der ersten Lesung von Ihnen, lieber Kollege Oelmay er, noch geforderte Streichung der Sonderzahlung für Versorgungsempfänger dürfte wohl nicht mehr zur Diskussion kommen. Jedenfalls sehe ich mich aufgrund der Beratungen im Finanzausschuss zu dieser Schlussfolgerung berechtigt.

Meine Damen und Herren, nachdem nun vor wenigen Tagen der Beamtenbund durch seinen Vorsitzenden Heesen für das Jahr 2008 eine fünfprozentige Gehaltserhöhung gefordert hat, erlaube ich mir, um allen Missverständnissen vorzubeugen, den Hinweis, dass diese Ansprüche nur an den Bund und die Kommunen gerichtet sind. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, liegt für den Landesbereich die Zuständigkeit für das Besoldungsrecht seit der Föderalismusreform I bei uns in diesem Haus.

Die jetzt in dem Gesetzentwurf getroffene Regelung entspricht den Verhandlungen der Regierung mit Beamtenbund und ver.di und soll ab 1. Januar 2008 gelten. Neben der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung in zwei Stufen um insgesamt 2,9 % ist die Integration der Sonderzahlungen in die Grundgehälter von zentraler Bedeutung. Mit dieser Integra tion wird nämlich nicht nur die Dynamisierbarkeit sichergestellt – die übrigens auch bisher schon gewährleistet war –, sondern werden die Sonderzahlungen auch wesentlicher Bestandteil des Grundgehalts mit der Folge, dass sie künftig dem Alimentationsprinzip unterliegen und automatisch auch an künftigen linearen Erhöhungen teilnehmen. Das war gewollt und entspricht übrigens einer alten Forderung des Beamtenbunds. Die CDU-Fraktion teilt diese Auffassung. Dadurch werden die Sonderzahlungen nämlich noch sicherer

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Überhaupt nicht mehr!)

und können nicht mehr losgelöst einer anderen Betrachtungsweise zugeführt werden.

Im Übrigen entspricht diese Verschmelzung einem fairen Interessenausgleich. Dabei muss auch gesehen werden, dass die Sonderzahlungen deutlich reduziert wurden: bei aktiven Beamten auf 50 %, bei Versorgungsempfängern auf 30 %. Hinzu kommt die generelle Absenkung des Ruhegehaltshöchstsatzes auf 71,75 %.

Deshalb lehnen wir jeglichen weiteren Eingriff in das Besoldungsgefüge mit Entschiedenheit ab, etwa einen Vorschlag der Grünen – so er denn heute überhaupt noch vorgebracht wird – auf Herausnahme der Sonderzahlungen aus den Grundgehältern, auch wenn sich dieser Vorschlag nur auf die Berechnung und Festsetzung der Versorgungsbezüge beschränken würde. Das ist mit uns nicht zu machen, was ich hier in aller Deutlichkeit sage.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie der Abg. Christine Rudolf SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir, bei der grundlegenden Beurteilung der Beamtenbesoldung zum Schluss nochmals die Arbeitszeitregelung anzusprechen, ebenso aber auch die berufsqualifizierenden Anforderungen. Unsere Beamtinnen und Beamten arbeiten immerhin 41 Stunden in der Woche, andere Beschäftigte mit 39,5 Stunden deutlich weniger. Im Hinblick auf die überaus hohen Anforderungen an Qualifizierung und berufsbegleitende Weiterbildung erscheint mir persönlich der vorliegende Gesetzentwurf eher als eine Minimalregelung, als dass ich von einer üppigen Gehaltsaufbesserung sprechen könnte. Ich hoffe deshalb, dass mit anderen Maßnahmen, z. B. Leistungsprämien und Stellenhebun gen, weitere attraktive Zusatzleistungen geboten werden können, um das hohe Leistungsniveau unserer Beamtenschaft dauerhaft zu sichern.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Rudolf das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Wir beraten heute zum zweiten Mal den Gesetzentwurf zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften. Es handelt sich um ein Thema, das wir schon im letzten Jahr bei der Vereinbarung der Besoldungserhöhung und der Sonderzahlungen intensiv beraten haben. Damals habe ich für die Fraktion der SPD einige Änderungswünsche geäußert. Wir haben uns damals auch im Finanzausschuss lange darüber gestritten. Inzwischen ist klar, dass das eine nicht ohne das andere gesehen werden kann.

Ich habe schon bei der ersten Lesung – wie Sie, Herr Groh, dankenswerterweise auch schon erwähnt haben – signalisiert, dass die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird und – wie Sie ebenfalls ausgeführt haben – vor allem die Integration der Sonderzahlungen in das Besoldungsgefüge sehr begrüßt, sodass bei weiteren Gehaltserhöhungen von diesem Sockel ausgegangen wird.

Ich möchte die Gelegenheit dieser Aussprache heute aber dazu nutzen – wie ich auch bei der letzten Debatte schon angedeutet habe und wie auch Sie, Herr Groh, erwähnt haben –, darauf hinzuweisen, dass das Land Baden-Württemberg seit Beginn dieses Jahres auf der Basis der Föderalismusreform in der Lage ist, das Dienstrecht selbst in die Hand zu nehmen. Wir schreiben jetzt November 2007, aber außer Ankündigungen ist vonseiten der Regierungsfraktionen nichts passiert.

Nun ist klar, dass es sich bei der Dienstrechtsreform, die uns ins Haus steht, sicherlich um ein sehr kompliziertes Werk handeln wird. Mehrere Ministerien müssen dabei zusammenarbeiten, und sicherlich wird auch die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten gefragt sein. Herr Oettinger hat im April 2007 erstmals angekündigt, dass es eine Dienstrechtsreform geben soll. Mittlerweile haben wir November, und bis heute hat er an diesem für das Land Baden-Württemberg wichtigen Punkt offensichtlich nicht gearbeitet.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD-Fraktion hat sich intensiv mit dieser Thematik befasst und am 21. November dieses Jahres Eckpunkte für eine Dienstrechtsreform vorgelegt. Ich möchte meine verbleibende Redezeit nutzen, um die Eckpunkte dieser Dienstrechtsreform, wie sie sich die SPD-Fraktion vorstellt, kurz anzureißen.

Zunächst einmal geht es darum, den öffentlichen Dienst beschäftigungs- und bürgerfreundlicher, effektiver und zukunftsfähiger zu gestalten. Was heißt das? Es geht darum, den öffentlichen Dienst so neu zu ordnen, dass die Beamten und Beamtinnen in unserem Land die große Chance haben, ihre Leis tung zu zeigen und, vergleichbar wie in der Wirtschaft, die Möglichkeit haben, aufzusteigen und nicht an das bisherige Dienstrecht gebunden sind, das nur den Altersaufstieg ermöglicht und in vielen Bereichen, wie z. B. bei der Polizei, den Qualifikationen der Beschäftigten nicht gerecht werden kann.

Wir haben uns in der Fraktion darauf verständig, dass sich das Berufsbeamtentum auf hoheitliche Kernbereiche beschränken sollte. Es gibt Bereiche, in denen wir zurzeit Beamte haben, z. B. bei den Lehrern und Lehrerinnen, wo man grundsätzlich die Frage stellen muss, ob das Beschäftigungsverhältnis als Beamte in Zukunft noch notwendig ist. Wir wollen einen starken Staat. Das heißt aber nicht, dass alles, was dieser starke Staat an Leistungen bieten muss, von Beamten ausgeführt werden muss.

Wir wollen auch – ich denke, das ist ganz wichtig für die Menschen, die für das Land Baden-Württemberg arbeiten – eine Möglichkeit des Wechsels zwischen Beamtentum und der freien Wirtschaft. In den letzten Jahren waren immer wieder die zyklischen Bewegungen festzustellen, dass in bestimmten Phasen kaum jemand in den öffentlichen Dienst gehen will und in anderen Phasen besonders viele Leute in den öffentlichen Dienst gehen wollen. Wenn wir wollen, dass qualifizierte Menschen für das Land arbeiten, dann müssen wir hier einen Ausgleich schaffen. Dafür bietet die Dienstrechtsreform die Möglichkeit.

Deswegen fordern wir: Kommen Sie endlich in die Gänge! Setzen Sie sich zusammen, nehmen Sie dieses schwierige The

ma in die Hand, und machen Sie Baden-Württemberg zukunftsfähig!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Oelmayer das Wort.