Protocol of the Session on November 7, 2007

(Zurufe von der SPD)

Wir können unabhängig davon auf der Landesebene ein Konzept erarbeiten. Dazu hat sich die Landesregierung ja auch bereit erklärt.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Sprücheklopfer!)

Wir werden dann im Detail sehen, wo wir eine Offenlegung vornehmen und wo wir der Meinung sind – aus welchen Gründen auch immer –, dass eine Offenlegung weniger sinnvoll ist.

Ich denke, trotz der wichtigen Aufgabe dieses Parlaments, die Verwaltung und die Regierung zu kontrollieren, ist es nicht existenziell, zu wissen, was der eine oder andere Geschäftsführer eines Landesunternehmens verdient. Wir haben durchaus unsere Kontrollaufgabe wahrgenommen und können sie wahrnehmen, indem wir jährlich die Beteiligungsberichte durcharbeiten, in denen alle Zahlen stehen,

(Abg. Reinhold Gall SPD: Nein!)

nur eben nicht personenbezogen. Das ist völlig richtig. Aber unsere Aufgabe, zu kontrollieren, ob sich ein Unternehmen gut oder wirtschaftlich sinnvoll entwickelt, können wir erfüllen, indem wir die Tätigkeits- und Beteiligungsberichte intensiv durcharbeiten. Das haben wir getan – die Opposition ge

nauso wie die Regierungsfraktionen. Wir haben darin bisher keine großen Probleme gesehen.

Trotzdem ist es durchaus berechtigt, dieses Thema zu diskutieren. Das hat die CDU-Fraktion auch schon getan. Es gibt nämlich nicht nur den Antrag der SPD-Fraktion, sondern es gibt auch einen Antrag der CDU

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Wo?)

vom Oktober, zu dem leider noch nicht Stellung genommen wurde. Er setzt sich mit diesem Thema auseinander

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Oh! – Abg. Reinhold Gall SPD: Das sollte aber der Fall sein, dass Stellung genommen wird!)

ich kann es Ihnen gerne sagen; er ist allerdings erst am 19. Oktober eingebracht worden – und befasst sich nicht nur mit der Frage der Offenlegung der Gehälter in öffentlichen Unternehmen, sondern auch mit den Erfahrungen der Bundesregelung für die börsennotierten Unternehmen. Denn die Regelung bezüglich der Offenlegungspflicht für die börsennotierten Unternehmen ist nicht seit vielen Jahren – wie Sie, Herr Dr. Schmid, soeben sagten –, sondern erst seit 2006 in Kraft. Hier einen Erfahrungsbericht mit einzubringen halte ich durchaus für richtig.

Ich denke, wenn wir das Thema auf diese Art und Weise im Finanzausschuss beraten, werden wir zu guten Ergebnissen kommen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Jörg Döpper CDU: Bra- vo!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Metzger für die Fraktion GRÜNE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist ein klassisches Thema, um das wir als öffentliche Hand einen langen Eiertanz machen, wenn man sich an die Debatte des Jahres 2005 und schon davor an die Debatte 2004 erinnert, als auf Bundesebene die Offenlegung der Bezüge von Vorständen und Organmitgliedern bei Aktiengesellschaften beschlossen wurde.

Ich selbst bin – wenn Sie so wollen – ein gutes Beispiel; denn ein Unternehmen, in dem ich im Aufsichtsrat sitze, hat sich schon früher, vor der gesetzlichen Regelung, an die Offenlegungsvorschriften gehalten und weist traditionell die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder aus. Also können Sie auch meine Jahresbezüge und gleichzeitig auch die der Vorstandsmitglieder im jährlichen Geschäftsbericht jeweils nachlesen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Was kriegt man denn so?)

Warum tun wir das bei der öffentlichen Hand nicht, obwohl die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dieser rot-grünen Transparenzoffensive am 30. Juni 2005 im Deutschen Bundestag genauso zugestimmt hat wie das Land Anfang Juli 2005 im Bundesrat?

Deshalb verstehe ich den Kollegen Schmid sehr gut, wenn er die Exegese anspricht, dass die SPD in der Tat im Land Ba

den-Württemberg als erste Partei das Thema auf Landesebene angesprochen hat.

(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Völlig unverständ- licher Satz!)

Ich finde, Offenheit schafft Vertrauen.

Wenn wir beispielsweise in der Diskussion um die Aussortierung von Ministern – aus welchen Gründen auch immer die Aussortierung erfolgt – Beispiele aus Baden-Württemberg ansprechen – Sie, Herr Schmid, haben das zu Recht getan –, könnte ich Ihnen auf Bundesebene das Beispiel nennen, bei dem eine der SPD angehörende designierte Finanzministerin nicht Finanzministerin werden durfte, weil Oskar Lafontaine den Vorrang hatte. Stattdessen wurde sie Vorstandsmitglied bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Heute ist sie dort Vorstandsvorsitzende. Das muss man ehrlicherweise sagen.

(Zuruf der Abg. Christine Rudolf SPD – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Weiß man, was sie dort ver- dient?)

Möglicherweise könnte es bei uns auch zu solchen Versorgungsfällen kommen. Insofern finde ich es in diesem Interessengeflecht zwischen Politik und öffentlichen Einrichtungen außerordentlich wichtig, dass der Steuerzahler, die Öffentlichkeit wenigstens weiß, was dort verdient wird.

Wir sollten ganz schnell einen Knopf dran machen, denn die Regelung, die auf Bundesebene für die ungefähr tausend privaten Aktiengesellschaften getroffen wurde, die es derzeit in Deutschland gibt, könnten wir für die Landeseinrichtungen jederzeit treffen. Dafür gibt es also keinen Hinderungsgrund.

Ein zweites Beispiel möchte ich anführen. Es richtet sich auch an die Adresse der Kollegen von der SPD, aber auch an das Koalitionslager. Wir sollten in der Diskussion um die Offenlegung der Gehälter deutlich machen, dass wir als Abgeordnete auch ein öffentliches Mandat haben, und beispielsweise unsere Nebeneinkünfte der Öffentlichkeit transparent machen. Das muss klar sein.

(Zuruf von der SPD: Das wäre interessant! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Kein Problem!)

Ich weiß, dass darüber mit Ihnen durchaus Konsens besteht, aber es besteht nicht insgesamt Konsens. Ich finde auch die Regelung, die auf Bundesebene getroffen wurde, nicht vernünftig. Wenn Sie sich selbst praktisch nur in Stufen klassifizieren, weiß die Öffentlichkeit natürlich nicht, ob sich auch die Kolleginnen und Kollegen in den Parlamenten vorzugsweise um die politische Arbeit kümmern oder vorzugsweise auf der Gehaltsliste anderer Einrichtungen stehen.

In Baden-Württemberg wird die Frage „Teilzeitparlament auch nach 2011, Ja oder Nein?“ demnächst entschieden sein. Daher gibt es nicht einmal diese formale Trennung, dass wir uns diese neuen Regelungen hier nicht zu eigen machen könnten. Wichtig ist: In öffentlichen Ämtern haben wir immer eine geliehene Mandatschaft. In öffentliche Einrichtungen des Landes werden von uns immer Menschen mit einem Auftrag entsandt, der etwas mit öffentlichem Auftrag zu tun hat.

Deshalb ist es aus meiner Sicht oberstes Gebot, hier so schnell wie möglich einen Knopf dranzumachen.

Ich bin gespannt, ob das Angebot, das jetzt der Kollege Hollenbach gemacht hat, im Finanzausschuss Anfang des nächs ten Jahres wirklich einen Knopf hinzumachen, aufgegriffen wird. Ich glaube es noch nicht. Wenn wir wieder so lange warten, bis der Gesetzgeber sozusagen die Zögerlichen zum Handeln zwingt, wie es bei der Regelung für die börsenorientierten Unternehmen der Fall war, als nur ein Drittel der damaligen DAX-Unternehmen das freiwillig getan haben, dann gehen noch Jahre ins Land. Angesichts der Zögerlichkeit der Regierungsfraktionen, die man bei solchen Fragen immer wieder einmal beobachten kann, kann man fast Wetten darauf abschließen, dass es noch eine Weile dauert. Der Public Corporate Governance Kodex auf Bundesebene ist zurzeit nicht einmal in der Konkretisierung.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist das Pro- blem!)

Ich habe heute vergeblich versucht, die Äußerungen von Bundesjustizministerin Zypries, die sich das im letzten Jahr auf die Fahne geschrieben hat, ein bisschen zu verifizieren. Auch dort wird gebremst.

Mein Schlussappell lautet – ganz im Sinne unseres Fraktionsvorsitzenden –: Denken wir auch an den Föderalismus. Eigenständigkeit von regionalen Parlamenten drückt sich auch darin aus, dass man Gesetzgebungskompetenzen für Dinge nutzt, die alle für richtig halten.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Ja!)

Dann muss man auch nicht auf den Bund warten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Das Wort erhält Frau Abg. Berroth für die Fraktion der FDP/DVP.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mein Kollege Ehret hat es heute an anderer Stelle schon einmal gesagt, und das gilt auch hier: Was der Staat von anderen fordert, muss selbstverständlich auch für ihn selbst gelten. Insofern haben wir kein Problem mit einer Transparenzregelung.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Dann macht doch!)

Es stimmt natürlich auch, was die Landesregierung anspricht. In diesem Fall bin ich nicht dafür, dass jedes Land die Regelung trifft, die es will. Ich will bundesweit zwischen den einzelnen Landesbetrieben vergleichen können.

(Abg. Ingo Rust SPD: Was? Die Gehälter?)

Natürlich. Entschuldigung,

(Abg. Reinhold Gall SPD: Nichts wird entschul digt!)

die Offenlegung der Gehälter macht nur dann einen Sinn, wenn Sie nicht Äpfel, Birnen und Bananen vergleichen, denn dann bekommen Sie nur einen Obstsalat,

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Es geht nur um die Of- fenlegung!)

sondern wenn Sie bei der Offenlegung auch gewisse Kriterien haben, damit Sie A und B auch miteinander vergleichen können, um festzustellen, was wirklich viel und was wirklich wenig ist. Das ist mir schon wichtig. Da gibt es ja auch schon eine Differenzierung zwischen Gehältern, Erfolgsbeteiligungen und Versorgungsleistungen. Alles zusammen gibt dann ein Stück, kann aber von Jahr zu Jahr bei Führungskräften zu Recht beträchtlich schwanken. Mir wäre es also außerordentlich recht, wenn der Bund da endlich zu Potte käme. Herr Kollege Schmid, da könnten Sie ja vielleicht etwas bewegen. Das steht seit fast zwei Jahren in der Koalitionsvereinbarung im Bund.