Landtagsfraktion einen Antrag auf Offenlegung der Gehälter von Managern in Landesunternehmen gestellt. Im Januar 2006, rechtzeitig vor der Landtagswahl, hat der damals noch recht jung im Amt befindliche Ministerpräsident versprochen, die Landesregierung werde diese Gehälter demnächst offenlegen.
Schon vor Monaten haben wir mit dem Antrag, der Ihnen heute vorliegt, die Regierung an dieses Versprechen erinnert. Bis heute ist nichts geschehen.
Sind die Gehälter so exorbitant hoch, dass man sie nicht vor den Augen der Öffentlichkeit rechtfertigen könnte? Sie dürfen darauf nachher Antwort geben. Ich kann Ihnen nur sagen: Seit mehreren Jahren müssen börsennotierte Unternehmen ihren Aktionären und der Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft darüber ablegen, was sie Führungskräften dieser Unternehmen zahlen. Bei Landesunternehmen gibt es keine Aktionäre. Nein, die Aktionäre sind die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die Anspruch darauf haben, zu erfahren, was in Landesunternehmen vorgeht.
Landesunternehmen nehmen öffentliche Aufgaben wahr, sind für den Staat und seine Menschen da. Sie stehen im Licht der Öffentlichkeit. Es gibt kein Geschäftsgeheimnis im engeren Sinne, sondern die Menschen, die dort Führungsaufgaben wahrnehmen, tun dies für das Land. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes haben Anspruch darauf, zu erfahren, was diese Menschen für die Erfüllung ihrer Aufgaben verdienen.
Diese Transparenz ist deshalb erforderlich, weil – nicht nur in Baden-Württemberg, aber besonders in Baden-Württemberg – Führungspositionen in Landesunternehmen immer wieder als Versorgungsposten z. B. für aus dem Amt ausscheidende Minister gebraucht werden.
(Abg. Ingo Rust SPD: Aha! – Abg. Jörg Döpper CDU: Ha, ha! – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)
Herr Repnik ist leider nicht mehr da, aber er wäre ein prominentes Beispiel dafür. Ein ähnlich gelagerter Fall ist der des früheren Ministers Schäuble, der nun bei Rothaus tätig ist.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Da spart das Land Geld! Sagen Sie das doch auch! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Jetzt heult nicht rum!)
Diese Vorgänge legen immer wieder den Verdacht der Vetterleswirtschaft nahe. Deshalb ist auch Transparenz über die Gehälter erforderlich; denn man konnte ja immer wieder lesen, diesen ehemaligen Ministern sei der Wechsel versüßt worden, sie verdienten nun deutlich mehr.
Wenn ich mir die BayernLB anschaue, dann weiß ich seit dem Jahresbericht 2005, wie viel der Vorstandsvorsitzende verdient. Herr Schmidt, der ja auch im Land kein Unbekannter ist, hat im Jahr 2005 ein Festgehalt von knapp 1 Million € und einen variablen Bezug von 250 000 € bekommen. Es ist doch in Ordnung, wenn man das weiß. Er ist im öffentlichen Auftrag unterwegs.
Genauso ist es mit dem früheren Kollegen und geschätzten Freund Dieter Puchta bei der Förderbank des Landes Berlin, der IBB. Dessen Gehalt kann man auch im Jahresbericht nachlesen.
Wir haben auf kommunaler Ebene eine vorbildliche Offenlegung in der Landeshauptstadt Stuttgart, die durch einen Gemeinderatsbeschluss bekräftigt worden ist. Herr Föll stand dahinter. Herr Kollege Löffler steht auch hinter diesem Gemeinderatsbeschluss.
Das heißt, wir können inzwischen nachvollziehen, weshalb die Stadt Stuttgart ihren Führungskräften in ihren kommunalen Unternehmen entsprechende Gehälter zahlt. Angemessene Gehälter kann man öffentlich durchaus vertreten.
Lieber Kollege Groh, als ehemaliger Finanzbürgermeister von Karlsruhe wissen Sie, dass es dort auch eine freiwillige Verpflichtung gibt. Immer mehr Karlsruher Unternehmen sind auch bereit, dies offenzulegen.
Das ist auch keine Sache, die im politischen Streit stehen sollte. Nein, Landesunternehmen sind häufig nur formal privatisierte Gesellschaften, die sich zu 100 % im Besitz der öffentlichen Hand befinden, die entweder zu 100 % beim Land angesiedelt sind oder beim Land in Gemeinschaft mit kommunalen oder anderen öffentlichen Eigentümern. Z. B. ist die Flughafen Stuttgart GmbH des Landes zwar eine GmbH, aber im Prinzip verwaltet sie den Landesflughafen. Sie befindet sich zu 100 % im Besitz der öffentlichen Hand. Normalerweise könnten wir im Stellenplan des Haushalts nachlesen, wie die Führungskräfte eingruppiert sind. Da es eine GmbH ist, können wir das nicht. Dann gehört aber in die Öffentlichkeit, was sie verdienen.
Deshalb wollen wir mit diesem Antrag erreichen, dass Landesunternehmen – egal, ob sie zu 100 % im Landeseigentum stehen oder nur mit einer Landesbeteiligung versehen sind – unabhängig von ihrer Rechtsform die Offenlegung vornehmen. Wir wissen, dass der Bund schon für die Hälfte seiner Mehrheitsbeteiligungen eine individualisierte Offenlegung vornimmt. Er bereitet einen Public Corporate Governance Kodex
vor, der sicherlich auch für das Land einen wichtigen Hinweis geben könnte. Aber wir sollten auch im Land selbstbewusst genug sein – so wie die Stadt Stuttgart, wie die Stadt Karlsruhe, wie das Land Bayern und wie das Land Berlin – und bei der Offenlegung mit gutem Vorbild vorangehen.
Ich würde mich freuen, wenn wir in den nächsten Monaten endlich zu Potte kämen. Mit einer Überweisung des Antrags an den Finanzausschuss und der Beratung im Finanzausschuss Anfang nächsten Jahres sollte dies möglich sein. Ich hoffe, dass wir dem Anspruch, den wir als Land gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern haben, endlich Genüge tun.
Frau Präsidentin, verehrte Damen, verehrte Herren! Mit dem letzten Satz des Herrn Dr. Schmid könnte man die Debatte eigentlich beenden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Jörg Döp- per CDU: Jawohl! – Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP: Genau so!)
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das war heute schon der dritte Kandidat! – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Bei denen ist Wahlkampf!)
dass dieser Bericht und die Regelung noch immer nicht vom Ministerpräsidenten vorgelegt wurden, die Brücke zu einer sachlichen Diskussion und Entscheidungsfindung gebaut.
Aber wenn solche wichtigen Themen angesprochen werden, die vor allem sehr publikumswirksam sind, dann muss man auch ein paar Sätze dazu sagen. Denn die Kritik ist aus einem Grund nicht ganz berechtigt. Sie wissen ja auch, dass der Ministerpräsident und die Landesregierung schon Anfang dieses Jahres verkündet haben: Wir werden uns mit der Bundesregelung auseinandersetzen; wir warten auf eine Regelung des Bundes. Eine solche Regelung liegt heute eben noch nicht vor.
(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Aber andere Länder sind schon weiter! – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)
Es würde wenig Sinn machen, wenn wir heute über ein Gesetz oder eine Rechtsgrundlage debattieren würden, die dann in irgendeinem Punkt konträr zu der Regelung des Bundes wäre.
(Abg. Jörg Döpper CDU: Das wäre ja schlimm! – Ge- genruf des Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Das wäre doch nicht schlimm! Das wäre Föderalismus!)
Auf der einen Seite verstehe ich ja das Bedürfnis, dass man wissen möchte, was die Leitungspersönlichkeiten in Landesunternehmen verdienen. Aber wenn man bei diesem Thema ins Detail geht – so ist es ja meistens –, dann sieht man, welche Probleme da zu lösen sind.
Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, aber doch ein paar Stichworte nennen. Zum einen haben wir bestehende Verträge mit Leitungspersönlichkeiten. Wie können die übergeleitet werden? Wir haben auch nicht nur Landesunternehmen, sondern wenn wir eine Regelung machen, dann wird die auch Gültigkeit für die kommunalen Unternehmen haben. Da geht es dann nicht um die großen Managergehälter, sondern um ganz diffizile und an der Basis gelegene Unternehmen, die auch im Wettbewerb stehen und die dann vielleicht Wettbewerbsverzerrungen in Kauf nehmen müssen.
Ich möchte nicht jedes einzelne Unternehmen hier nennen, aber z. B. die Frage stellen: Wie stellen Sie sich mit Blick auf die privatwirtschaftlich geführten Kliniken eine Regelung vor? Wie stellen Sie sich mit Blick auf die vielen anderen kommunalen Unternehmen eine Regelung vor?
Das ist alles zu klären. Deshalb sind wir der Meinung, wir sollten abwarten, bis sich der Bund äußert und seine Regelungen formuliert hat.