Protocol of the Session on October 10, 2007

Gleichzeitig wurde eine weitere Gesetzesermächtigung umgesetzt, die es möglich macht, die Zulassung eines Fahrzeugs zu verweigern, wenn der Fahrzeughalter mit der Kraftfahrzeugsteuer im Rückstand ist.

Dies soll bereits zum 1. Januar 2008 realisiert werden. Das Land hat dann für die Erhebung der Kfz-Steuer seine Möglichkeit zur Sicherung der Steuereinnahmen wahrgenommen.

Gleichzeitig mit dem Verordnungsvorhaben für die Kfz-Steuer hat die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen. Für die Steuerverwaltung in den Stadt- und Landkreisen wäre es angesichts ihrer Mitwirkung bei der Erhebung der Kfz-Steuer überhaupt nicht nachvollziehbar, wenn sie für ihre eigenen Forderungen an Gebühren und Auslagen gegenüber den Haltern keine dem Land vergleichbare Lösung zur Hand hätten.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz macht Sinn. Wir haben alle Aspekte, auch die der Verhältnismäßigkeit, geprüft und mit einbezogen. Ich weise auf die Staffelung der Beiträge für die Verweigerung und die Regelungen zur Weitergabe der Informationen hin, wie sie sich in dem Gesetzesvorhaben niedergeschlagen haben. Ich bedanke mich nochmals für die Zustimmung. Dies hat mit Abzocke oder Ähnlichem überhaupt nichts zu tun, sondern dient der Verkehrssicherheit. Es ist bei diesen hohen rückständigen Beträgen überhaupt nicht einzusehen, dass hier tatenlos zugesehen wird. Das würde auch bei den Anständigen auf keinerlei Akzeptanz stoßen. So kommen wir dem Problem am besten und wirkungsvollsten und vor allem am schnellsten bei.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen nun in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1415. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/1736.

Ich rufe zunächst die Überschrift des Gesetzentwurfs auf. Hier sieht die Beschlussempfehlung des Innenausschusses eine Änderung vor. Die ursprüngliche Überschrift lautete: „Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (FzZulVerwG)“. Der Innenausschuss schlägt Ihnen vor, in der Klammer „Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz“ zu formulieren. Das ist eine wesentliche Verbesserung.

(Heiterkeit des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Wer für die Überschrift mit der in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Änderung ist, möge bitte seine Hand erhe

ben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf

§ 1

Verweigerung der Zulassung

Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf

§ 2

Datenverarbeitung

Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf

§ 3

Schulden vor Inkrafttreten

Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

§ 4

Inkrafttreten

Wer § 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 10. Oktober 2007 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahr- zeugzulassungsverweigerungsgesetz)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. –

(Abg. Gundolf Fleischer CDU: Sportlich!)

Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieses Gesetz einstimmig mit ganzem Herzen verabschiedet. Vielen Dank.

(Heiterkeit)

Wir kommen jetzt zu Punkt 10 der Tagesordnung:

a) Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme

des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Komasaufen bei Jugendlichen – Drucksache 14/1042 (geänderte Fassung)

b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Arbeit und Soziales – Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen unterbinden – Drucksache 14/1129

c) Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der

FDP/DVP und Stellungnahme des Innenministeriums – Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen – Drucksache 14/1411

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu Tagesordnungspunkt 10 a bis c je fünf Minuten, in der Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Nach der Aussprache entscheiden wir über die einzelnen Anträge.

Wem darf ich für die CDU-Fraktion das Wort geben? – Bitte, Frau Abg. Kurtz.

(Abg. Sabine Kurtz CDU begibt sich zum Redner- pult. – Abg. Ute Vogt SPD: Das ist doch zuerst ein FDP/DVP-Antrag!)

Entschuldigung! Der erste Antrag ist von der Fraktion der FDP/DVP. Das tut mir leid, Frau Kollegin. Das war ein Fehler von mir.

Wer möchte von der FDP/DVP-Fraktion sprechen? – Herr Abg. Dr. Noll.