Gleichzeitig wurde eine weitere Gesetzesermächtigung umgesetzt, die es möglich macht, die Zulassung eines Fahrzeugs zu verweigern, wenn der Fahrzeughalter mit der Kraftfahrzeugsteuer im Rückstand ist.
Dies soll bereits zum 1. Januar 2008 realisiert werden. Das Land hat dann für die Erhebung der Kfz-Steuer seine Möglichkeit zur Sicherung der Steuereinnahmen wahrgenommen.
Gleichzeitig mit dem Verordnungsvorhaben für die Kfz-Steuer hat die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen. Für die Steuerverwaltung in den Stadt- und Landkreisen wäre es angesichts ihrer Mitwirkung bei der Erhebung der Kfz-Steuer überhaupt nicht nachvollziehbar, wenn sie für ihre eigenen Forderungen an Gebühren und Auslagen gegenüber den Haltern keine dem Land vergleichbare Lösung zur Hand hätten.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz macht Sinn. Wir haben alle Aspekte, auch die der Verhältnismäßigkeit, geprüft und mit einbezogen. Ich weise auf die Staffelung der Beiträge für die Verweigerung und die Regelungen zur Weitergabe der Informationen hin, wie sie sich in dem Gesetzesvorhaben niedergeschlagen haben. Ich bedanke mich nochmals für die Zustimmung. Dies hat mit Abzocke oder Ähnlichem überhaupt nichts zu tun, sondern dient der Verkehrssicherheit. Es ist bei diesen hohen rückständigen Beträgen überhaupt nicht einzusehen, dass hier tatenlos zugesehen wird. Das würde auch bei den Anständigen auf keinerlei Akzeptanz stoßen. So kommen wir dem Problem am besten und wirkungsvollsten und vor allem am schnellsten bei.
Wir kommen nun in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1415. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/1736.
Ich rufe zunächst die Überschrift des Gesetzentwurfs auf. Hier sieht die Beschlussempfehlung des Innenausschusses eine Änderung vor. Die ursprüngliche Überschrift lautete: „Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (FzZulVerwG)“. Der Innenausschuss schlägt Ihnen vor, in der Klammer „Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz“ zu formulieren. Das ist eine wesentliche Verbesserung.
Wer für die Überschrift mit der in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Änderung ist, möge bitte seine Hand erhe
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Einstimmig beschlossen.
Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig beschlossen.
Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlossen.
Wer § 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlossen.
lautet: „Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahr- zeugzulassungsverweigerungsgesetz)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieses Gesetz einstimmig mit ganzem Herzen verabschiedet. Vielen Dank.
des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Komasaufen bei Jugendlichen – Drucksache 14/1042 (geänderte Fassung)
Ministeriums für Arbeit und Soziales – Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen unterbinden – Drucksache 14/1129
FDP/DVP und Stellungnahme des Innenministeriums – Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen – Drucksache 14/1411
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu Tagesordnungspunkt 10 a bis c je fünf Minuten, in der Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
(Abg. Sabine Kurtz CDU begibt sich zum Redner- pult. – Abg. Ute Vogt SPD: Das ist doch zuerst ein FDP/DVP-Antrag!)
Entschuldigung! Der erste Antrag ist von der Fraktion der FDP/DVP. Das tut mir leid, Frau Kollegin. Das war ein Fehler von mir.