Wo es weniger Schülerinnen und Schüler gibt, können wir – das haben wir immer so angekündigt – die Stellen und die Lehrkräfte für eine andere Aufgabe einsetzen. Wir machen doch keine Status-quo-Politik. Wir entwickeln weiter. Wenn hier das Modell des Jugendbegleiters diffamiert wird, finde ich das allerhand. Die Öffnung der Schulen für ihr gesellschaftliches Umfeld ist ein wesentliches Reformprojekt.
Es war immer angekündigt und klar, dass dies als Gegenrechnung zu sinkenden Schülerzahlen stattfinden wird.
Sie ertragen es nicht, dass Ihr ganzes Gejammer aus den letzten acht Wochen nach den Sommerferien gegenstandslos sein wird.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Rein- hold Gall SPD: Karlsruhe-Land sage ich da nur! – Zuruf des Abg. Norbert Zeller SPD)
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte unter Punkt 5 der Tagesordnung beendet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) – Drucksache 14/1359
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt,
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute in zweiter Lesung ein Landesnichtraucherschutzgesetz beschließen, dann ist dies wie so oft im Leben und insbesondere in der Politik wieder einmal ein Kompromiss – wie wir meinen, ein guter.
Den einen geht es viel zu weit, den anderen nicht weit genug. Beiden Gruppen empfehle ich einen Blick ins Grundgesetz. Ich zitiere:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt …
In den letzten Monaten habe ich mich aber doch manchmal gefragt: Rechtfertigt dieses Thema, bei dem es in erster Linie um den Schutz der Gesundheit geht, eigentlich wirklich den Stil der Diskussion? Ich möchte aus einer Mail zitieren, die ich wie vermutlich auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen gestern erhalten habe:
Es ist eine Schande, wie hier erwachsene und mündige Bürger gegängelt werden. Das Beste wäre, wenn alle Deutschland den Rücken kehren. Aber wer bezahlt euch dann noch?
Dazu kann ich nur sagen: Wer so argumentiert, der soll dort hingehen, wo er meint, diese Freiheiten zu haben. Vermutlich wird er sich aber wundern. Denn zwischenzeitlich haben zumindest in Europa fast alle Länder einen Nichtraucherschutz erlassen. Ich wiederhole in diesem Zusammenhang aber gern meine Aussage aus der ersten Lesung. Es geht, wie der Name des Gesetzes sagt, um den Schutz der Nichtraucher. Unbestritten ist: Rauchen ist gesundheitsschädlich – das ist auf jeder Zigarettenpackung nachzulesen und prangt unübersehbar auf jeder Litfasssäule –, das ungewollte Passivrauchen eben eingeschlossen.
Noch ein paar Fakten. Obwohl ich gedacht habe, dass sie inzwischen alle hinreichend bekannt sind, kann man sie vermutlich nicht oft genug wiederholen. In Deutschland werden über 170 000 Neugeborene jährlich schon im Mutterleib den Schadstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt.
Über acht Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind dem Tabakrauch – das möchte ich unterstreichen – zu Hause ausgesetzt; hier können und wollen wir nicht eingreifen. Mehr als 35 Millionen erwachsene Nichtraucher atmen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der außerhäuslichen Freizeit in Cafés, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen unfreiwillig Tabakrauch ein. An den Folgen des Passivrauchens sterben jährlich mehr als 3 300 Nichtraucher, davon übrigens
70 % Frauen. Im europäischen Vergleich steht Deutschland damit an der Spitze der passivrauchbedingten Todesfälle.
Das einzig Positive, das wir diesbezüglich zur Kenntnis nehmen können, ist ein kontinuierlicher Rückgang des Rauchens bei Jugendlichen. Die aktuellen Zahlen belegen eindrucksvoll einen Rückgang. Die Raucherquote der 12- bis 17-Jährigen – die dürften eigentlich gar nicht rauchen – ist von 28 % im Jahr 2001 auf 20 % im Jahr 2005 gesunken.
Deshalb ist und bleibt es für uns zielführend, durch Aufklärung und Prävention diesen Weg der Eindämmung des Rauchens fortzusetzen und damit den Nichtraucherschutz eng zu verknüpfen. Denn leider müssen wir insgesamt feststellen, dass trotz der anhaltenden Diskussion in Deutschland zumindest bei den Erwachsenen unbeirrt weitergeraucht wird. Die versteuerte Menge an Zigaretten stieg im ersten Quartal dieses Jahres sogar um 7 % im Vergleich zum ersten Quartal 2006. Zigarren und Zigarillos legten um 46 % zu.
Vor diesem Hintergrund und weil eben für Nichtraucher keine Aussicht auf Einsicht bei Rauchern erkennbar ist, bleiben wir dabei, mit dem vorliegenden Gesetz einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens zu erreichen,
insbesondere für solche Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, also Schulen, Jugendhäuser, Kindertageseinrichtungen, aber auch Diskotheken. Untersagt wird das Rauchen auch in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gaststätten. Anders als in Schulen und Kindertagesstätten, wo es vorrangig um einen besonders schützenswerten Personenkreis geht, sollen dort Ausnahmen möglich bleiben. Das Rauchen soll dort in de finierten Räumen möglich sein, für die eine ausdrückliche Kennzeichnung zu erfolgen hat.
Bei uns soll auch das Rauchen in Gaststätten in abgetrennten Nebenräumen möglich bleiben und dem effektiven techni schen Nichtraucherschutz als Mittel innovativer Gesundheitsförderung Raum geben.
Mit Rücksicht auf Besonderheiten und spezielle Therapieziele, z. B. auf Palliativstationen, müssen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Ausnahmen vom Rauchverbot vorgesehen werden. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die eingangs zitierte Aussage im Grundgesetz zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit hinweisen.
Viele „Rauchfreiexperten“ setzen sich für ein totales Rauchverbot in Arbeitsstätten ein, um die dortigen Beschäftigten zu schützen.
Dies, meine Damen und Herren, liegt in der Zuständigkeit des Bundes, in dessen Regelungsbereich das Arbeitsschutzgesetz fällt. Ein kleiner Hinweis an die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, denen es in unserem heutigen Entwurf in Teilen nicht weit genug geht: Ihre Kolleginnen und Kollegen im
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Zurufe der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE und Martin Rivoir SPD)
Außerdem kann ich auch hier noch einmal darauf hinweisen – das war auch im Vorfeld unserer Diskussion eine Frage –, dass schon bislang jeder durch Gebrauch des Hausrechts jederzeit ohne gesetzliche Regelung Rauchverbote erlassen kann.