Protocol of the Session on May 23, 2007

Der Aufsichtsrat – ich komme noch einmal darauf zurück – ist nach dem Gesellschaftsvertrag paritätisch zusammengesetzt. Die Legislative entsendet wie die Exekutive je neun Mitglieder. Der Vorsitzende hat kein Mehrfachstimmrecht. Die vom Landtag entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats können somit in jedem Fall Vorschläge der Geschäftsführung ablehnen. Die Regierungsvertreter haben nämlich gerade keine Mehrheit.

Nach dem Gesellschaftsvertrag unterliegen der Verkauf von Grundstücken und Beteiligungen sowie eine wesentliche Änderung des Vermögens der Zustimmung des Finanzausschusses. Ausdrücklich davon ausgenommen sind aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen die laufende Mittelvergabe und die Weitergabe von Mitteln an das Land – auch aus dem Vermögensstock. Eine über die bisherige Einbindung hinausgehende Beteiligung des Finanzausschusses, z. B. bei der Entscheidung über die Kapitalanlagestrategie, ist wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Gewaltenteilung – es handelt sich unzweifelhaft um ein operatives Geschäft – nicht zulässig.

Die Tatsache, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats aus dem Kreis der Regierungsvertreter gewählt werden muss, trägt der ebenfalls verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von Legislative und Exekutive Rechnung.

(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Das Fördervolumen seit der Umwandlung der Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH in die Landesstiftung für eigene Projekte übersteigt das Fördervolumen für Projekte, die von Dritten umgesetzt werden. Damit entspricht die Landesstiftung der Vorgabe der Abgabenordnung, wonach eine gemeinnützige Einrichtung ihre Aufgaben überwiegend selbst zu verwirklichen hat.

An Zuwendungen an das Land sind neben den Mitteln für die Zukunftsoffensiven III und IV sowie die Biotechnologieof

fensive auch die Mittel enthalten, die aus den laufenden Erträgen von der Landesstiftung direkt an das Land zur Durchführung von ressortbezogenen Projekten fließen.

Die Landesstiftung betreibt nach ihren Förderrichtlinien, denen im Übrigen der Aufsichtsrat einstimmig zugestimmt hat, keine institutionelle Förderung. Anschlussfinanzierungen durch bisherige Mittelempfänger sind daher systemimmanent, wenn eine von der Landesstiftung zunächst geförderte Maßnahme über den Förderzeitraum hinaus fortgeführt werden soll. Handelt es sich dabei um Aufgaben des Landes, bedarf es hierzu der Aufnahme in den Haushaltsplan. Herr Rust hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass hier eine sehr saubere Trennung stattzufinden hat.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: So ist es!)

Überall dort, wo Anschlussentscheidungen gefallen sind, hat dieses Hohe Haus zu entscheiden gehabt, ob es so gemacht wird oder ob es nicht so gemacht wird. Deswegen ist nach meinem Dafürhalten mit dieser Trennungslinie auch allen diesbezüglichen Vorwürfen in ausreichender Weise entgegengetreten worden.

Die Rücklagenbildung, meine sehr verehrten Damen und Her ren, ist auch ein wichtiger Punkt. Ich komme daher noch einmal auf einen Aspekt zu sprechen, den Sie, Herr Rust, vorhin erwähnt hatten: Sie wissen, dass ein Drittel der jährlichen Erträge in die Rücklagen eingestellt werden können, um einen gewissen Inflationsschutz zu bewirken und zu verhindern, dass eine Vermögensminderung eintritt. Mit der Rücklagenbildung kommt die Landesstiftung ihrer Verpflichtung aus dem Gesellschaftsvertrag auch uneingeschränkt nach.

Noch ein Wort zu den Beratungskosten: Die Beratungskosten waren in den letzten Jahren in der Tat relativ hoch. Warum waren sie so hoch? Sie waren es deshalb, weil wir mit großer Akribie darauf geachtet haben, dass bei jedem Projekt genaues tens überprüft wird, ob die Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind oder nicht. Ich habe an Frau Bauer die herzliche Bitte, ihre Worte so zu wählen, dass ein Außenstehender, ein Dritter, nicht auf die Idee kommen kann, dass hier Umgehungsgeschäfte vorlägen. Denn die steuerrechtlichen Konsequenzen wären verheerend.

(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Ich habe meine Worte klar gewählt!)

Deswegen muss ich noch einmal klar darauf hinweisen, dass wir – nach meinem Dafürhalten zu Recht in dieser Anfangsphase – alles dafür getan haben, jedes Projekt absolut wasserdicht zu machen, damit keine solchen Konsequenzen, wie ich sie vorhin genannt habe, auftreten können.

Ich meine, dass die Landesstiftung insgesamt eine sehr gute Arbeit geleistet hat. Ich bin der Auffassung, dass wir uns an die Spielregeln halten sollten. Das heißt, dass eine Projektdiskussion zunächst einmal nur dort geführt werden sollte, wo auch Sie vertreten sind, nämlich im Aufsichtsrat der Landesstiftung, und nicht hier in diesem Hohen Haus. Dabei bleibt es natürlich jedem Parlamentarier unbenommen, wenn ein besonderer Anlass vorliegt, eine Extradebatte über ein Einzelprojekt auch in diesem Hohen Haus zu beantragen.

Dies wollte ich noch einmal zur Klarstellung der Spielregeln sagen, die in den letzten Jahren jedoch in großem Umfang eingehalten wurden – weshalb es vorhin ja auch zu dem Lob selbst durch Frau Bauer kommen konnte.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Es wurde der Antrag gestellt, die beiden vorliegen Anträge zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Sie sind damit einverstanden.

Punkt 5 der Tagesordnung ist abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Situation der Realschulen in Baden-Württemberg – Drucksache 14/693 (geänderte Fassung)

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Hoffmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Realschulen in Baden-Württemberg – eine Schulart, die derzeit höchs ter Gefahr ausgesetzt ist:

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

der Gefahr des politischen, des bildungspolitischen Missbrauchs durch die Opposition hier in diesem Landtag.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Widerspruch bei der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Das ist ja unglaublich! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Das ist die größte Gefahr!)

Sowohl die SPD als auch die Grünen wollen, dass die Realschulen künftig mit den Hauptschulen zusammengelegt werden und ein gemeinsames Angebot bilden. Ich will es deutlich sagen: Für uns ist das eine bildungspolitische Kamikazestrategie, die weder den Hauptschulen noch den Realschulen gerecht wird.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Die- ter Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Johann Heinrich Voß, ein deutscher Dichter, hat einmal gesagt: „Das Neue daran ist nicht gut, und das Gute daran ist nicht neu.“ Das gilt auch für Ihre Vorschläge.

(Oh-Rufe von der SPD)

Unsere Realschulen in Baden-Württemberg haben sich über viele Jahre als eigenständige, funktionierende und verlässliche Schulart im Land bewährt. Wir haben 427 Realschulen mit insgesamt knapp 234 000 Schülern, und in diesen Schulen wird vorbildliche Bildungsarbeit geleistet, die jedem Vergleich standhält. Unsere Realschulen sind Schulen mitten im Leben.

Mit der Ausrichtung der Realschulen auf die vier themenorientierten Projekte – Technisches Arbeiten; Soziales Engagement; Wirtschaften, Verwalten, Recht; Berufsorientierung (BORS) – im Jahr 2004 wurden neue Wege in der Bildungspolitik beschritten. Der Kern dabei ist die Projektorientierung. Das heißt, die Schüler lernen nicht nur stur den ihnen vorgesetzten Stoff, sondern sie selbst erarbeiten sich ihr Wissen aktiv mit. Diese Qualifikationen sind es, die den Realschülern im Beruf Vorteile verschaffen. Sie lernen Selbstständigkeit und soziales Verhalten. Das sind die Kernqualifikationen, die die Ausbildungsbetriebe in Baden-Württemberg stets zu Recht einfordern.

Die Realschulen haben sich schon immer rasch auf die Veränderungen im familiären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld eingestellt und mit pädagogischen Innovationen auf neue Verhältnisse reagiert. Die Realschule bietet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis. Wenn mehr als 27 % aller Realschüler nach der mittleren Reife auf ein Gymnasium wechseln und viele davon anschließend ein Studium aufnehmen, ist dies ein weiterer Beweis dafür, dass die Durchgängigkeit dieses Bildungssystems funktioniert.

Zurück zum Anfang: Wenn eine falsche Bildungspolitik – ich schaue wieder die Opposition an, die eine Zusammenlegung von Realschule und Hauptschule will – zu einer Zusammenlegung führt, dann müssten wir das Realschulniveau absenken.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Quatsch! – Abg. Rein- hold Gall SPD: So ein Blödsinn! Sie sind ja von vor- gestern!)

Wir könnten diese Art von Unterricht nicht mehr durchführen. Damit wären nicht nur die Hauptschulen und die Realschulen gefährdet, sondern Sie brächten zusätzlich auch unsere beruflichen Gymnasien in Schwierigkeiten,

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr richtig!)

die auf genau diese Schüler mit dieser Qualifikation angewiesen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP – Abg. Dieter Hillebrand CDU: So ist es! Jawohl! – Gegenruf des Abg. Rein- hold Gall SPD: Warum spricht denn eigentlich kei- ner Ihrer Bildungspolitiker? Die sollten es doch ei- gentlich besser wissen! So ein Käse!)

Wenn es wirklich noch weiterer Beweise bedarf, um die hohe Qualität der Realschulen im Land zu dokumentieren, dann kann man nur weitere Zahlen nennen: 25 % der Realschulabsolventinnen und -absolventen gehen direkt nach der Schule in die duale Ausbildung. 47 % qualifizieren sich durch den Besuch eines Berufskollegs weiter. Besonders für die Realschulen gilt unser Leitsatz: Kein Abschluss ohne Anschluss.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Genau so ist es! Bravo! – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Wir wollen aber auch die Frage stellen, wie es mit den Realschulen weitergeht. Die demografische Entwicklung macht

auch vor den Türen der Realschulen nicht halt. Auch hier wird die Gesamtzahl der Schüler abnehmen. Aber die Übergangsquote von der Grundschule in die Realschule ist mit rund 30 % weiterhin eine stabile Größe. Es wäre erfreulich – das ist auch eine Bitte an die Landesregierung –, wenn auch bei den Realschulen die dann frei werdenden Lehrerstunden, die sich aufgrund der demografischen Entwicklung ergeben, in dieser Schulart verbleiben könnten.

Ein weiteres Anliegen meiner Fraktion ist der Ausbau von bilingualen Angeboten. Die Aussage der Landesregierung in der Stellungnahme zu unserem Antrag, diese Angebote auch in den Realschulen ausbauen zu wollen, hat uns sehr gefreut, Herr Kultusminister.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Wir freuen uns mit!)

Auch diese Einschätzung zeigt, dass man sich auf neue Dinge einlässt, dass man den Realschulen etwas zutraut. Sie zeigt, dass die Realschulen einen ganz eigenen Stellenwert haben und sich in keiner Weise dazu eignen, von Rot-Grün im Zusammenhang mit der Hauptschuldiskussion über die bildungspolitische Klippe geworfen zu werden.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: So einen Quatsch ha- be ich selten gehört!)

Ich will – Sie lesen ja auch Zeitungen – ein Zitat von gestern oder vorgestern vorlesen. Der Realschullehrerverband BadenWürttemberg schreibt:

Wenn es nur noch eine Schule

das ist Ihr Modell –