Protocol of the Session on April 26, 2007

(Beifall bei den Grünen)

Ein Teil des Gesetzentwurfs, der die Umsetzung regelt, sind ja die Verwaltungsvorschriften, die die Kollegin Wonnay vorhin auch angesprochen hat. Diese sind in § 5 des Gesetzentwurfs angeführt. Über den Inhalt dieser Verwaltungsvorschrif ten reden wir aber im Augenblick nicht, weil sie uns nicht vorliegen. Auch daran üben wir massive Kritik, weil wir jetzt nur die Hülle besprechen. Wir besprechen eine „schöne Hülle“, bei der wir uns in der Zielsetzung einig sind. Aber wie die Hülle ausgefüllt wird, also wie diese Zielsetzung erreicht werden soll, wie die Verwaltungsvorschriften beispielsweise die Förderung der Honorarkräfte umsetzen, das bleibt im Unklaren. Von daher ist es dringend notwendig, im Sozialausschuss über die Verwaltungsvorschriften zu diskutieren. Wir hoffen, dass das eine oder andere im Bereich der Verwaltungsvorschriften noch konkretisiert und verändert wird, damit wir dem Gesetzentwurf letztendlich in der zweiten Lesung zustimmen können.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die FDP/DVPFraktion erhält Frau Abg. Dr. Arnold das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutz des ungeborenen Lebens ist auch für uns von der FDP/DVP-Fraktion von hochrangiger Bedeutung. Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, sollen rasche und kompetente Beratung finden. Das ist unser Wunsch und unser Ziel.

Baden-Württemberg verfügt schon seit Jahren über ein gut ausgebautes Beratungsnetz verschiedener Träger und hat damit in der Vergangenheit vielen Frauen geholfen, sich für ihr Kind zu entscheiden. Aber wie schon zu Recht von Kollegin Krueger betont worden ist: Nicht nur die Frauen, sondern auch die Männer brauchen hier unter Umständen eine starke Hilfestellung.

Die Beratung in Schwangerschaftskonfliktsituationen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und bedarf eines entsprechenden Rahmens, der Rechts- und Planungssicherheit für die verschiedenen Träger der Beratungsstellen gewährleistet. Dies ist mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf beabsichtigt und in unseren Augen auch voll gelungen.

Ich möchte nicht den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs wiedergeben – das haben wir jetzt schon mehrfach gehört –, sondern nur noch einmal den Punkt ansprechen, der von meinen beiden Vorrednerinnen angesprochen worden ist: die Frage der Zumutbarkeit. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die gewachsene und bewährte plurale Beratungsstruktur in Baden-Württemberg auch zukünftig erhalten bleibt. Konkret bedeutet dies – das wurde schon gesagt –, dass alle im Jahr 2006 bestehenden anerkannten Schwangerenkonfliktberatungsstellen und auch die katholischen Schwangerenberatungsstellen weiterhin gefördert werden.

Ich denke, wir sollten uns die Frage der Zumutbarkeit der Entfernung im Ausschuss noch einmal vornehmen. Aber wir sollten bei dieser Diskussion berücksichtigen, dass es letztendlich darauf ankommt, wie viele Beratungsstellen es insgesamt gibt. Es kommt auf die absolute Zahl im Land an. Ich bin sicher, dass keine Schwangere von Emmendingen nach Stuttgart fahren muss, um sich beraten zu lassen. Die Beratungsstellen sind ja über das Land verteilt. Wir sind gerne bereit, uns darüber noch einmal Gedanken zu machen.

Es freut uns, dass im Anhörungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf die Stellungnahmen der Landesverbände weitgehend positiv waren. Der Gesetzentwurf findet in der Tat – das wurde schon angesprochen – eine breite Akzeptanz der Betroffenen. Auf dieser gesetzlichen Basis kann die erfolgreiche Arbeit der Beratungsstellen in Baden-Württemberg fortgesetzt werden. Der Gesetzentwurf findet auch unsere Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Ich habe noch ein bisschen Redezeit. Wenn Sie mir den Hinweis noch gestatten: Wir sind sehr dankbar, dass Frau Minis terin Stolz vorhat, die Beratung zur Pränataldiagnostik zu intensivieren. Auch wir sehen hier einen deutlichen Handlungsbedarf. Es sind tatsächlich sehr schwierige Lebenssituationen, in die Eltern geraten, wenn sie erfahren, dass ihr Kind möglicherweise behindert oder nicht lebensfähig ist. Wir alle kön

nen das nachvollziehen und halten es für sehr sinnvoll, dass wir uns in Zukunft intensiver um Beratung und Unterstützung bemühen und diese auch anbieten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Allgemein akzeptiert; dann ist es so beschlossen.

Punkt 3 der Tagesordnung ist damit abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Baden-Württembergisches Wohnraumförderungsgesetz (BW WoFG) – Drucksache 14/1139

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung des Gesetzentwurfs und fünf Minuten je Fraktion in der Aussprache.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Schmiedel für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch in Baden-Württemberg, jede Familie hat einen Anspruch auf angemessenen und bezahlbaren Wohnraum. Von diesem Grundsatz lässt sich die Wohnungspolitik der SPD-Fraktion leiten. Das sollte eigentlich auch Grundlage der Wohnungspolitik aller Fraktionen sein, die es mit der sozialen Verantwortung ernst meinen.

Wir dürfen insbesondere sozial schwache Familien nicht im Stich lassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Milieus der Ärmlichkeit verfestigen, in denen menschenwürdiges Wohnen kaum noch möglich ist. Deshalb brauchen wir eine aktive und zielgerichtete Wohnungsförderpolitik des Landes. Damit diese in Gang kommt, legen wir heute den Entwurf für eine gesetzliche Grundlage hierfür vor.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, mit der Föderalismusreform ist die vollständige Zuständigkeit für die Wohnungsförderpolitik auf die Länder übergegangen. Das ist auch richtig so, denn die Wohnungssituation in den einzelnen Ländern ist tatsächlich sehr unterschiedlich. Deshalb hat es wenig Sinn, mit einem einheitlichen Programm auf ganz unterschiedliche Situationen reagieren zu wollen.

Wer aber jetzt erwartet hat, dass durch die Landesregierung ein Ruck geht

(Zurufe von der SPD, u. a des Abg. Ingo Rust)

und dass man sich darauf besinnt, dass die eigene landespolitische Verantwortung für die Wohnungssituation im Land wahrgenommen wird, der sah sich maßlos enttäuscht.

(Zuruf von der SPD: Einmal mehr!)

Das Einzige, was der Regierung zu dieser neu gewonnenen Zuständigkeit eingefallen ist: streichen, streichen, streichen.

(Abg. Ingo Rust SPD: Unmöglich! – Zuruf des Abg. Winfried Scheuermann CDU)

Zum ersten Mal hat die Regierung nicht mehr nur wenig eigenes Geld dazugelegt, sondern sie hat auch zurückfließende Mittel aus früheren Krediten nicht mehr in Wohnraumförderprogramme gesteckt, sondern im Haushalt versteckt, verschoben, Löcher gestopft.

(Zuruf von der SPD: Was? – Weitere Zurufe)

Die Landesregierung gibt zu den 42 Millionen €, die der Bund bringt, noch ganze 6 Millionen € eigenes Geld dazu.

(Zuruf von der CDU: Zu wenig!)

Die Landesregierung ist damit, was die Wohnraumförderpolitik anbelangt, auf einem historischen Tiefpunkt angelangt. Sie gibt so wenig Geld wie kein anderes Land in der Bundesrepublik. Als Gipfel dieser Entwicklung hat man die soziale Mietwohnraumförderung gänzlich zusammengestrichen.

Wissen Sie, woran man Ihre Wertigkeit ablesen kann, Herr Minister? Sie geben viel mehr Geld für die Bezuschussung beim Bau von Ställen aus als für die Unterbringung sozial schwacher Familien.

(Abg. Ingo Rust SPD: Was?)

„Schöner wohnen“ für Schweine ist Ihnen wichtiger

(Lachen bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der CDU: Na, na, na!)

als angemessener Wohnraum für sozial schwache Familien.

(Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: So ein Quatsch!)

Das ist kein Quatsch. Daran, wie Sie im Haushalt die Prioritäten setzen,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist peinlich!)

kann man die Wertigkeit ablesen.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Uns war der Tierschutz schon immer wichtig!)

Wenn die Aufzucht von Ferkeln wichtiger ist als die von Kindern, dann sind wir vom „Kinderland“ noch weit entfernt.

Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich von mehreren Grundsätzen leiten lässt, die ich noch einmal aufgreife.

Zum einen brauchen wir ein ausreichendes Fördervolumen, das eine eigenständige Wohnraumpolitik des Landes überhaupt darstellen kann.

Zum Zweiten müssen wir den unterschiedlichen Entwicklungen im Land Rechnung tragen. Denn auch innerhalb Baden-Württembergs sind die Entwicklungen sehr unterschiedlich. Doch auch da haben Sie nichts Neues zu bieten. Sie ge