Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der in der Gesundheitsreform erzielte Konsens ist besser als sein Ruf. Die Leistungsverbesserungen in der Gesundheitsreform stellen auch eine Chance für unser Land Baden-Württemberg dar, Stichworte MutterKind-Kuren und Impfungen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD zu Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP : Nicht nur das Risiko, sondern auch die Chancen se- hen, Herr Kollege! Man muss auch die Chancen se- hen, nicht immer schwarzmalen! – Gegenruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Nicht lernfähig! Es geht doch um die Beamten!)
Des Weiteren werden die Kassen mit den neuen Wahltarifen erstmals für die Verbraucher deutlich unterscheidbar sein.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sehr richtig! – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Der Beamte kriegt doch kei- nen Wahltarif!)
Durch die bundesweite Festsetzung des Beitrags für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Krankenkassen ist zu befürchten, dass Länder mit einer hohen Finanzkraft stärker an der Finanzierung der Gesundheitsreform beteiligt werden als Länder mit einer geringeren Finanzkraft.
(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Schon wieder! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Wo ist da die er- freuliche Nachricht?)
Die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sind bereits bei den bisherigen Verteilmechanismen – Stichwort Risikostrukturausgleich – stärker belastet als die Bürger anderer Bundesländer.
Um unverhältnismäßige regionale Belastungen aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds zu vermeiden, wird eine Konvergenzphase eingeführt, binnen derer unterschiedliche Einnahme- und Ausgabenstrukturen ausgeglichen werden.
Trotz dieses Höchstleistungsbetrags von 100 Millionen € fordert die CDU-Landtagsfraktion weiterhin, den Risikostrukturausgleich zu regionalisieren.
Die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform auf die Landesbeamten sind unterschiedlich zu bewerten. Positiv herausgehoben werden kann, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die ursprünglich sehr negativen Regelungen in der Privatversicherung und damit für die beihilfeberechtigten Landesbeamten deutlich abgemildert werden konnten. Grundsätzlich begrüßt werden kann auch die Verpflichtung, dass sich jedermann für den Krankheitsfall versichern muss, sowie die Tatsache, dass die Möglichkeit der Altersrückstellung besteht.
Nicht ausgeschlossen, meine sehr verehrten Damen und Her ren, ist, dass der Basistarif durch die Beitragsdeckelung und das Verbot von Risikozuschlägen möglicherweise unterfinanziert sein kann. Das kann dazu führen, dass damit belastende Elemente für die Altersversorgung einhergehen. Nach derzeitigem Stand ist aber davon auszugehen, dass die Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung nicht mehr als 10 % betragen werden. In diese Steigerungsrate sind dann alle privat Versicherten einbezogen.
Die CDU-Fraktion spricht sich gegen Einschnitte im Beihilferecht aus. So bleibt festzustellen: Die Gesundheitsreform ist nicht optimal, aber besser als ihr Ruf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was der Kollege Noll hier abgeliefert hat, war wirklich zum großen Teil absolute Spekulation. Er hat das Ergebnis dieser Spekulation auch gleich mitgeliefert.
Lieber Kollege Noll, es kann noch niemand sagen, was z. B. dieser Morbi-RSA kosten wird. Die Ausgestaltung ist überhaupt noch nicht auf dem Tisch. Das wissen Sie auch.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Aber deswegen müssen wir uns darauf vorbereiten! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)
Wenn der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Herr Dr. Hoffmann-Goldmayer, beim Neujahrsempfang der Landes ärztekammer im „Maritim“ – da waren Sie auch dabei – gesagt hat, das seien Dinge, mit denen er leben könne, dann verstehe ich nicht, warum Sie das Geschrei der Lobbyisten hier immer noch erklingen lassen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/ DVP: Quatsch! Ich bin in diesem Fall gern Lobbyist unserer Beamten! – Zuruf des Abg. Michael Theurer FDP/DVP)
Natürlich hätten wir uns mehr gewünscht. Aber ich will Ihnen noch etwas zu der Steuerfinanzierung sagen, die Sie angesprochen haben. Da gibt es ganz deutliche Worte in der Vereinbarung – ich zitiere –:
Vereinbart wurde aber auch, ab 2008 der gesetzlichen Krankenversicherung Mittel für gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen.
In den Folgejahren steigt der Zuschuss um jährlich 1,5 Milliarden € bis auf 14 Milliarden € an. Diese Mittel dienen der schrittweisen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben.
Das Gesetz sieht ausdrücklich nicht vor, Herr Kollege, diese Zuschüsse zur Finanzierung der beitragsfreien Mitversicherung der Kinder vorzusehen.
Der Bund leistet im Jahr 2008 insgesamt Zuschüsse in Höhe von 1,5 Milliarden € zur pauschalen Abgeltung ver
sicherungsfremder Leistungen an die gesetzliche Krankenversicherung. Die Zahlung erfolgt wie bisher zum 1. Mai und zum 1. November in gleich großen Teilbeträgen über das Bundesversicherungsamt an die Krankenkassen.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist ja alles in der Sache richtig, hat aber mit dem Thema nichts zu tun! – Glocke der Präsidentin)
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Die Vorlesung der Kollegin Haußmann darf nicht unterbrochen wer- den!)
Ab dem Jahr 2009 erfolgt die Zahlung des Bundeszuschusses an den dann bis dahin errichteten Gesundheitsfonds.
Natürlich hätten wir uns mehr Veränderungen gewünscht, z. B. im Bereich der privaten Krankenversicherung, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die privaten Krankenkassen auch in dieses solidarische System der Krankenkassen