Allenfalls bei Bauprojekten – dort, wo vor Ort der Mörtel angerührt und die Mauer hochgezogen wird – kommt, wenn das Entsendegesetz nicht helfen kann, ein wenig Sympathie für das Tariftreuegesetz auf. Aber es reicht nicht, um einen Hofknicks vor den Gewerkschaften zu machen.
Als weiterer Kollateralschaden entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand, und die öffentlichen Aufträge werden teurer. Die Kosten für Dienstleistungen steigen um einen zweistelligen Prozentsatz. Die Kosten für Bauleistungen – das lehren die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen – wachsen um 5 %.
Da nicht mehr Geld für öffentliche Aufträge zur Verfügung steht, werden zwangsläufig weniger Kindergärten und weniger Schulen gebaut. Für den Erhalt oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird damit gar nichts getan.
Mehr Rechtsunsicherheit bei der Auftragsvergabe, mehr Bürokratie, mehr Hindernisse für den Arbeitsmarkt – nichts davon können wir gebrauchen. Nutznießer sind nur die Gewerkschaften. Sie versuchen, im Bauch des Trojanischen Pferdes mit dem Namen „Tariftreuegesetz“ Tarifbestimmungen in andere Unternehmen zu schmuggeln.
In Vers 439 von Homers „Odyssee“ ist nachzulesen, was geschieht, wenn man nicht auf Laokoon hört. Daraus lassen sich Lehren ziehen. Humanistisches Streben zahlt sich aus.
Da es sich um die erste Rede des Herrn Kollegen Löffler handelte, haben wir auf seine Redezeit einen Zuschlag von fast 30 % gewährt. Das ist auch in Ordnung. Ich will nur nicht, dass sich die nachfolgenden Redner daran orientieren. Deswegen sage ich dies.
(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Das war vor allem humanistische Substanz! – Gegenruf des Abg. Rein- hold Gall SPD: Das vielleicht ja, aber in der Sache nicht!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich hatte jetzt fest mit einem Zuschlag von 30 % auf meine Redezeit gerechnet. Schade!
Zum Thema: Wir Grünen sind der Ansicht, dass regionale Unternehmen nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie Tariflöhne zahlen und damit nicht das wirtschaftlichste – sprich billigste – Angebot abgeben können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen auch vor unbotmäßiger Konkurrenz durch Niedriglohnarbeitsplätze geschützt werden. Wir sind auch der Ansicht, dass öffentliche Auftraggeber von den beauftragten Unternehmen die Zahlung von Tariflöhnen einfordern sollen. Denn öffentliche Auftraggeber haben eine Vorbildfunktion, meine Damen und Herren.
Deswegen teilen wir die Ziele des Gesetzentwurfs, den die SPD hier eingebracht hat. Allerdings wissen Sie alle, dass das Thema schwierig und komplex ist. Das hat sich in den Beiträgen meiner beiden Vorredner schon gezeigt. Das Ei des Kolumbus, das uns aufzeigt, wie die Ziele, die ich eingangs formuliert habe, zu erreichen sind, ist bislang nicht gefunden.
Es ist mehrfach das Tariftreuegesetz in Nordrhein-Westfalen angesprochen worden. Dieser Vergleich hinkt, weil sich der Gesetzentwurf der SPD fast wortgleich an das in Bayern gel
tende Bauaufträge-Vergabegesetz anlehnt. Er ist allerdings um den Aspekt der Dienstleistungen erweitert.
Dieser Aspekt der Ausweitung auf die Dienstleistungen ist neu. Unter anderem deshalb werden wir beantragen, dass dieses Gesetz auf fünf Jahre befristet wird und eine Evaluation stattfindet, um zu prüfen, ob die Ziele, die gesetzt wurden, dann tatsächlich erreicht worden sind.
Jetzt hat, wenn ich das richtig verstanden habe, der Kollege Löffler gesagt: „Wir sind nicht die Hebammen eines bürokratischen Rosstäuschergesetzes.“ War das richtig?
(Zuruf des Abg. Michael Theurer FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Seit wann reden Sie Bayern das Wort?)
und was auch in dem Gesetzentwurf der SPD vorgesehen ist, dann kann man nun wahrlich nicht von ausufernder Bürokratie sprechen. Es geht nämlich darum, dass von der Landesregierung ein Muster für eine Erklärung vorbereitet wird, die alle Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, unterschreiben müssen. In Bayern ist diese Erklärung sehr kurz. Sie umfasst nur eine Seite.
Wenn Sie das aus der Entfernung betrachten, dann sehen Sie, dass dies kein kompliziertes Formular ist, für dessen Ausfüllung man einen juristischen Beistand braucht. Vielmehr handelt es sich um ein einfaches Verfahren, mit dem dann die öffentlichen Auftraggeber – die wichtigsten öffentlichen Auftraggeber sind die Kommunen – ein Instrument haben. Wenn es Verdachtsmomente gibt, kann überprüft werden, ob diese Erklärung, dass von dem Unternehmer und auch von eventuell engagierten Subunternehmern Tariflöhne gezahlt werden, tatsächlich eingehalten wird. Wenn es einen Verstoß gibt, gibt es die Möglichkeit, das betreffende Unternehmen bis zu drei Jahre von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Von „bürokratischen Monstern“ – oder wie auch immer Sie das gern nennen möchten – kann in diesem Fall wirklich nicht die Rede sein.
Tatsache ist, dass ein Instrument geschaffen wird, um bei Verdachtsmomenten etwas tun zu können. Aber natürlich können die Kommunen nicht alle Auftragnehmer komplett kontrollieren. Ich denke, auch deshalb sollten wir eine Befristung auf fünf Jahre mit anschließender Überprüfung einführen, um dann zu sehen, ob dieses Gesetz für Baden-Württemberg, für die Wirtschaft hier vor Ort und auch für die Beschäftigten tatsächlich von Nutzen ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr entschieden, dass es verfassungskonform ist, wenn Länder bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge Tariftreueerklärungen verlangen. Es gibt eine Vielzahl von Bundesländern, die genau das tun. Insofern denke ich auch, dass der Ausdruck „Provinzposse“, den Sie benutzt haben, Herr Löffler, nicht ange
Problematisch ist aber – das haben Sie auch angesprochen – die Frage der Kompatibilität mit europäischem Gemeinschaftsrecht. Dieses Verfahren ist noch offen. Klar ist für uns, dass wir bei Vergaben die politischen Lenkungsziele im Auge behalten müssen.
Fazit: Wir teilen die Ziele des Gesetzentwurfs. Wir denken, dass es lohnenswert ist, den öffentlichen Auftraggebern ein Instrument an die Hand zu geben. Wir werden aber beantragen, das Gesetz auf fünf Jahre zu befristen und danach eine Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes vorzunehmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Sitzmann, in einem Punkt haben Sie recht: Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2006 grundsätzlich entschieden, dass Tariftreueregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sein können. Im konkreten Fall ging es um eine Regelung für das Land Berlin. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass es weder das Grundrecht der Koalitionsfreiheit verletzt noch die Berufsfreiheit eingeschränkt sieht.
Hierzu möchte ich aber zwei Anmerkungen machen. Erstens: Nur deshalb, weil eine Regelung nicht gegen die Grundrechte verstößt, braucht man sie nicht gleich einzuführen.
Zweitens hielte ich es auch nicht für sinnvoll, wenn sich Baden-Württemberg künftig wirtschaftspolitisch an Berlin orientierte.
Auch an Bayern sollten wir uns nicht orientieren. Bayern ist für die Nummer 1 unter den Bundesländern kein Vorbild.
So arm wie Herr Wowereit wollen wir nie werden, und ob wir so sexy sein wollen wie er, ist auch noch nicht zu Ende diskutiert.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Lachen des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Sie sicher nicht! – Abg. Karl Zim- mermann CDU: Das gilt auch für Westerwelle!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer der Vorteile des Föderalismus ist, dass man aus den Fehlern, die in anderen Bundesländern gemacht wurden, lernen kann. Das gilt natürlich nur, wenn man den Mut hat, seine Freiheiten auch zu nutzen. Wenn wir über die Ländergrenzen schauen, sehen wir, dass einige Länder in der Tat in den letzten Jahren Tariftreuege
setze beschlossen haben. Da fragt man sich aber doch, welche Erfahrungen diese Länder damit gemacht haben.
Schauen wir uns z. B. Sachsen-Anhalt an. Dort hat das Tariftreuegesetz knapp ein Jahr überstanden – und nicht fünf Jahre, Frau Sitzmann. In Sachsen-Anhalt wurde es nach einem Jahr wieder abgeschafft, weil es sich eben nicht bewährt hat. Ihrem Vorschlag zufolge hätten die Menschen in Sachsen-Anhalt es jetzt immer noch.
Auch in Nordrhein-Westfalen verhielt es sich ganz ähnlich – Herr Löffler hat es schon angesprochen –: Hier galt das Gesetz zwar immerhin vier Jahre lang, aber als es weg war, waren eigentlich alle froh: die Wirtschaft, die Kommunen und letztlich auch die Arbeitnehmer.
Der einzige Schluss, den man aus einer solchen Entwicklung ziehen kann, ist folgender: Das Tariftreuegesetz hat sich als untaugliches bürokratisches Gebilde erwiesen. Wir müssen froh sein, dass wir in Baden-Württemberg nie ein Tariftreuegesetz gehabt haben und wohl auch nie eines haben werden.
(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wet- zel FDP/DVP)