Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt viele Gründe aufgeführt, aber Sie haben nicht erklärt, weshalb Sie die Städte erst um ihre Meinung gebeten und nach ihren Wünsche gefragt haben, um diese dann zu ignorieren. Warum haben Sie die Städte gefragt?
Die Städte haben wir natürlich gefragt. Ich habe hier ein Schreiben in der Hand, das wir bezüglich Mannheim verfasst haben. Denen habe ich geschrieben, dass in der politischen Diskussion ist, welche Folgen von eventuellen Veräußerungen größerer Wohnungsbestände ausgehen können. In dem Schreiben heißt es:
... sollte meines Erachtens schließlich das gerade seitens der Stadt Mannheim mit Blick auf die drei Hochhäuser am Neckarufer zum Ausdruck gebrachte Interesse nicht unerwähnt bleiben, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Investoren für Objekte zu interessieren, die dringend der Modernisierung bedürfen, um die dortigen Wohnungsbestände marktfähig zu erhalten.
Es ist auch in Mannheim zu beobachten, dass – über die allgemeinen gesetzlichen Beschränkungen hinaus – rechtliche Restriktionen auf die davon betroffenen Wohnungsbestände vielfach nachteilige Auswirkungen haben und überhöhte Leerstandsquoten zu einer Verschlechterung
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Das ist doch jetzt ein Ablenkungsmanöver! Beantworten Sie doch die Frage!)
der Angebotssituation insgesamt beitragen. Deshalb ist auch die Landesregierung beispielsweise bestrebt, im ersten Halbjahr 2007 im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung wohnungsrechtlicher Fragen unter anderem, einem Wunsch der Stadt Mannheim entsprechend, auf Erleichterung der Freistellung öffentlich geförderter Wohnungen von förderspezifischen Bindungen hinzuwirken.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Das glaube ich nicht! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Dass Sie vor- lesen können, glauben wir Ihnen ja! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)
Wo die Stadt Veranlassung sieht, auf bestimmte Mietwohnungsbestände über die ohnehin bei Veräußerung fortwirkenden förderrechtlichen Bedingungen hinaus bestimmten Einfluss auszuüben, kann dieser als Ergebnis einer politischen Abwägung beispielsweise über einen Zwischenerwerb durch die GBG gesichert werden. Parallel ansetzende weitere Maßnahmen im Rahmen der gegebenen Gemeindezuständigkeiten ergeben ein meines Erachtens hinreichendes Instrumentarium für interessengerechte Konzepte, die auch den Mieterinteressen Rechnung tragen.
Jetzt stellen Sie sich einmal vor: Mannheim fordert auf der einen Seite, die Bestimmung für zwei Stadtteile praktisch aufrechtzuerhalten, und auf der anderen Seite will Mannheim drei vermietete Hochhäuser unbedingt aus der Bindung herausnehmen,
weil diese früher gefördert worden sind, um damit verfahren zu können, wie sie wollen. Das passt doch überhaupt nicht zusammen.
Ich habe wenig Zeit, zu den vielen Aspekten Stellung zu nehmen. Ich bemühe mich trotzdem, auf alle einzugehen.
Herr Kollege Mack, 20 % Leerstand gibt es nicht in Mannheimer Stadtteilen, die gibt es in einzelnen Quartieren. Ich kann die Ihnen auch gerne zeigen; dann werden Sie feststellen, dass dort die Wohnungssituation in einem Zustand ist, in dem es gar nicht darum geht, ob da Zweckentfremdungsverordnungen bestehen oder ein erweiterter Kündigungsschutz besteht, sondern dass es hier darum geht – zum Teil auch mit öffentlichen Mitteln; das ist ja durch die Bundesregierung in den letzen sieben Jahren auch zum Teil wieder möglich geworden –, die Wohnungen endlich zu sanieren, damit sie überhaupt marktfähig sind.
Dann ist die Frage aufgekommen: Was passiert denn jetzt mit dieser verlängerten Kündigungsschutzfrist? Wer kauft denn da noch? Sie erwecken hier immer den Eindruck, als gäbe es keinen Immobilienmarkt. Schauen Sie doch einmal in die Zeitung. In den Stadtteilen, in denen gehäuft solche Wohnungen vorkommen, gibt es weiterhin einen guten Immobilienmarkt. Sie können nur Folgendes feststellen: Zum einen ist dort die Möglichkeit der Mieterinnen und Mieter, ihre eigene Wohnung zu erwerben, wesentlich höher, weil nämlich die Wohnungen noch zu einem realistischen Preis angeboten werden können, da niemand diese Wohnungen nur aus Spekulationsabsichten erwerben wird. Und zweitens sind es nicht die großen internationalen Konzerne, die sich jetzt für diese Wohnungen interessieren, sondern seriöse private Wohnungseigentümer, die dann sagen, sie können sich auf die zehn Jahre einlassen.
In Mannheim haben wir jetzt interessanterweise die Rückmeldung aus den Stadtteilen, dass plötzlich die großen Internationalen hier einmarschieren werden, weil die Verordnung bald fällt. Das hat dann aber nichts mit der Anhebung der Eigentumsquote zu tun. Das hat auch nichts damit zu tun, soziale Sicherung und Sicherheiten aufrechtzuerhalten. Es geht hier nicht um das Totmachen eines Immobilienmarktes. Das deckt sich überhaupt nicht mit den Erfahrungen aus den Städten.
„Kein Einfluss feststellbar“: Damit, Herr Drautz, habe ich auch diese Frage beantwortet. Sie haben dort eben einen Einfluss zur Steuerung des Immobilienmarktes. Sie haben den Immobilienmarkt nicht totgemacht. Mit diesem Ergebnis kann man in diesen Stadtteilen außerordentlich zufrieden sein. Sie hätten eben einmal nachfragen müssen: Wie sieht es denn mit der Entwicklung der Eigentumsquote in
diesen Stadtteilen in den vergangenen fünf Jahren aus? Dann hätten Sie seriöse Rückmeldungen bekommen.
Ja. – Das Schreiben, aus dem Sie vorgelesen haben, kenne ich nicht. Ich kenne aber die Antwort der Stadt Mannheim. Da steht von den Punkten, die Sie jetzt hier vorgelesen haben, nichts drin. Daraus geht aber ganz klar hervor – und das wird bestätigt durch eine Mehrheit im Gemeinderat, der sich außer der FDP alle angeschlossen haben –, dass es – es ist ja interessant, dass Sie der CDU Mannheim Staatswirtschaft vorwerfen; dazu hätte ich gerne einmal Herrn Frankenberg gehört –
in den Gemeinderäten aller betroffenen Städte deutliche Mehrheiten für diese Verordnung gibt. Sie haben nicht die Menschen im Blick, sondern sind hier ideologisch festgefahren
Herr Reichardt, wenn ich Sie gerade sehe: Sie haben am Wochenende auf der Vogelstang wieder versprochen,
hier eine Regelung nur für einen einzigen Stadtteil durchzusetzen. Dann fangen Sie jetzt doch wenigstens damit einmal an!
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/619.
Sie wünschen Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.