Frau Präsidentin, werte Abgeordnete! Die Novellierung des Erneuerbare-EnergienGesetzes im Jahr 2004 hat die Biogaserzeugung in BadenWürttemberg nachhaltig nach vorn gebracht.
Die installierte Leistung wurde seitdem mehr als verdoppelt. Heute sind 440 Biogasanlagen in Betrieb, die mit mehr als 70 Megawatt elektrischer Leistung Ökostrom in die Net
ze einspeisen. Der bisherige Ausbau der Biogaserzeugung zeigt, dass sich bei den derzeitigen Vergütungssätzen Biogasanlagen wirtschaftlich betreiben lassen.
Sofern die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann, scheitert der Bau von Biogasanlagen in der Regel nicht an der Bereitstellung von Fremd- und Eigenkapital. Zusammen mit privaten Kapitalgebern bieten die L-Bank und die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg bereits heute mit ihren Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Angeboten ein ausreichendes Instrumentarium an, um wirtschaftlich sinnvolle Investitionsvorhaben auch in der Biogasbranche zu finanzieren. Darüber hinaus bietet die L-Bank seit diesem Monat über die Hausbanken ein standardisiertes eigenkapitalähnliches Finanzprodukt an. Unter dem Namen L-MezzaFin werden unbesicherte Nachrangdarlehen von 100 000 bis 1,5 Millionen € an mittelständische Unternehmen und investitionsbereite Landwirte vergeben, die auf diese Weise ihre wirtschaftliche Eigenkapitalausstattung verbessern können.
Herr Knapp, Sie liegen total richtig mit dem, was Sie gesagt haben. Wir sind auf der gleichen Spur gewesen.
Wir haben es im Gespräch mit der L-Bank erreicht, dass Förderanträge schon ab 100 000 € gestellt werden können und die Grenze von 1 Million € nicht eingehalten werden muss. Was Sie gefordert haben, ist also schon Wirklichkeit.
Natürlich haben im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie Gespräche der L-Bank mit dem Wirtschaftsministerium stattgefunden. Sie haben wahrscheinlich die ursprüngliche Fassung von der L-Bank bekommen und nicht das, was mit den Koalitionsfraktionen ausgehandelt wurde.
Mir ging es nur darum, diesen Sachverhalt zuerst noch darzustellen. – Jetzt können Sie gern Ihre Zwischenfrage stellen.
Herr Staatssekretär, können Sie zwei Dinge bestätigen, nämlich erstens, dass diese Nachrangdarlehen wirklich nur für bestehende Betriebe mit einem Umsatz von 1 Million bis 50 Millionen € gewährt werden? 100 000 bis 1,5 Millionen €, das ist richtig, aber es muss ein bestehender Betrieb mit 1 Million € Umsatz sein.
Können Sie zweitens bestätigen, dass dieses Programm typischerweise nicht für neue Projekte, Anlagen und Gesellschaften gedacht ist?
Herr Knapp, schön, dass Sie die Frage stellen. Beides kann ich Ihnen bestätigen. Wir haben das in dem Programm besprochen. Da geht es gerade darum, dass die Millionengrenze, die Sie angesprochen haben, hier nicht gilt, sondern dass Landwirte ein Darlehen aus diesem Programm beantragen können.
(Abg. Thomas Knapp SPD: Das ist aber an die Banken hinausgegangen am 29.! Ich habe es in meinem Büro per Fax!)
Ich kann Ihnen diese Unterlagen von der L-Bank nachher zeigen. Sie belegen, dass das im Gespräch so entwickelt wurde.
Meine Damen und Herren, in ihrer Funktion als wirtschaftliches Eigenkapital erfüllen diese Nachrangdarlehen genau den im Antrag der SPD geforderten Zweck, die Spielräume für die Kreditaufnahme bei anderen Banken zu erhöhen. Aus diesen Gründen hält die Landesregierung die Auflage eines weiteren, auf Biogas produzierende Unternehmen spezialisierten Unternehmensbeteiligungsfonds für nicht erforderlich.
wollte nicht, dass man unter die Millionengrenze geht. Vielmehr wollte der Fachverband, dass man über der Millionengrenze bleibt. Das sage ich bloß zur Orientierung darüber, was der Fachverband wollte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf den Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/562, eingehen. Das Bioenergiedorf Mauenheim ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass sich gute Lösungen auch schon heute durchsetzen können.
Das Bioenergiedorf Mauenheim wurde vom Landwirtschaftsministerium gefördert. Seit dieser Legislaturperiode ist das Wirtschaftsministerium für die energetische Nutzung der Biomasse und damit zukünftig auch für ähnlich angelegte Projekte zuständig. Das Landwirtschaftsministerium befasst sich mit dem ebenfalls wichtigen Thema der Erzeugung von Biomasse. Auch wir halten bei diesem Vorhaben die Kombination zwischen Biogasanlage und Holzhackschnitzelheizwerk für vorbildlich.
ausschließlich mit regenerativer Energie sichergestellt. Auch die hohe Anschlussquote im bestehenden Gebäudebestand und das Finanzierungsmodell sowie die Einbindung verschiedener Akteure, zum Beispiel der Landwirtschaft, sind hier modellhaft. Solche Wertschöpfungskreisläufe sind ganz im Sinne der Zielsetzungen des Biomasseplans des Landes vom März 2006.
(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Sie müssen doch einmal die Frage beantworten, warum es nicht mehr solcher Projekte gibt! – Glocke der Präsidentin)
Herr Staatssekretär, wären Sie aufgrund Ihrer offenbar großen Sympathie für Biogasanlagen bereit, der Gemeinde Ofterdingen einen Besuch abzustatten, in welcher sich eine Anlage mit einer Leistung von 250 Kilowatt befindet, die 300 m von einem soeben erschlossenen Neubaugebiet entfernt ist, wo sich der Bürgermeister jedoch weigert, die vorhandene Abwärme in dieses Neubaugebiet zu leiten, sodass die Abwärme durch Wärmeabgabe in die Luft unmittelbar ins Klima gelangen muss? Wären Sie bereit, den Herrn Bürgermeister von der Sinnhaftigkeit der Wärmeabgabe in Gebäude zu überzeugen?
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das kann man doch unter Kollegen regeln! – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Das könnt ihr doch unter euch klären! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)
Dazu sage ich in meiner Rede sowieso noch etwas. Mir ist unheimlich wichtig, dass ich, wenn ich Strom erzeuge, auch die Abwärme nutzen muss.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Tho- mas Knapp SPD, ein Schriftstück in die Höhe hal- tend: Wieso gibt es dann so eine Antwort? – Ge- genruf der Abg. Carla Bregenzer SPD: Die hat der Staatssekretär nicht geschrieben!)
Dies ist unheimlich wichtig. In zukünftigen Programmen muss dies berücksichtigt werden. Es kann niemand mehr gefördert werden, der nur Strom erzeugt und nicht die Abwärme nutzt.