Der Kollege Löffler behauptete in der vergangenen Plenarsit zung im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, das Rüffert-Urteil sei gut. Man müsse jetzt sorgfältig Handlungs alternativen prüfen. Sie seien auch bereit, Ihre Position zu überdenken.
Wir alle wissen, dass das Rüffert-Urteil aus dem Jahr 2008 stammt. Sie hatten also lang genug Zeit, um es zu prüfen. Da ran erkennen wir, dass bei Ihnen der politische Wille fehlt, et was für einen fairen Wettbewerb zu unternehmen.
Außerdem haben Sie heute wieder behauptet, man brauche überhaupt kein Tariftreuegesetz, weil die Einhaltung der Vor gaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bereits vom Zoll und von der Finanzverwaltung kontrolliert werde. Auch hier müssen wir feststellen: Bei Ihnen fehlt der politische Wille, aktiv zu werden, und das trotz der ab 1. Mai eintretenden Ar beitnehmerfreizügigkeit. Hier schlagen Sie die Bedenken und Befürchtungen, die das Handwerk berechtigterweise hat und auch in einer Presseerklärung deutlich gemacht hat, einfach in den Wind.
Drittens: Herr Kollege Löffler, Sie haben im Wirtschaftsaus schuss gesagt – Sie sind ja immerhin wirtschaftspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion –, Sie seien kein Gegner von Mindest lohnregelungen, und Sie könnten sich die Einführung solcher Regelungen durchaus vorstellen.
Leider lautet das Fazit, dass wir von dieser CDU-FDP/DVPLandesregierung in dieser Hinsicht bislang überhaupt nichts gehört haben.
Ich frage mich, wo Sie eigentlich bei den Verhandlungen im Bundesrat gewesen sind, als es genau um das Thema Mindest lohn ging.
Da haben wir von Ihnen nichts gehört. Sie waren dagegen, wie immer. Deshalb sind Ihre Ausführungen, Sie fänden das auch ganz gut, einfach nur Wischiwaschi.
Jetzt kann man sich ja durchaus intensiv damit auseinander setzen, wie der vorliegende Gesetzentwurf zu bewerten ist. Da kann man sich z. B. über den Mindestlohn von 8,50 €,
der in § 3 festgeschrieben wird, Gedanken machen, ob das aus europarechtlicher Sicht zum jetzigen Zeitpunkt so möglich ist. Die Einschätzungen sind unterschiedlich. Es gibt einige Bun desländer, die genau das festgeschrieben haben.
Rheinland-Pfalz, Bremen und Hamburg haben einen Mindest lohn eingeführt, andere haben es nicht getan. Der BadenWürttembergische Handwerkstag hat in seiner Stellungnah me darauf hingewiesen, dass er in diesem Punkt Bedenken hat.
Deshalb ist für unsere Fraktion das Fazit: Wir werden uns bei § 3 enthalten. Wir finden aber – genauso wie bei dem Entwurf aus dem Jahr 2007 – die Zielsetzung des Tariftreuegesetzes, das hier vorgelegt wird, richtig und werden dem Gesetzent wurf deshalb zustimmen.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Da macht ihr einen Fehler!)
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Jetzt, Beate! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Die Chance, den Elfmeter zu verwandeln!)
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP und Abge ordneten der CDU – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)
Wenn ich mir die Vorstellungen alle anschaue – einschließlich der Einführung eines vegetarischen Essens –, dann habe ich die Planwirtschaft der Zukunft vor Augen.
Das fängt bei den Essensvorschriften, den Hygienevorschrif ten und anderen Vorschriften an und reicht bis zur Betreuung von der Wiege bis zur Bahre einschließlich der Einführung ei ner Planwirtschaft.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hagen Kluck FDP/ DVP: So ist es! Herr Schmiedel zuckt schuldbe wusst!)
Wir haben die Problematik des Tariftreuegesetzes in der ers ten Lesung bereits hinlänglich diskutiert. Man muss sich ein fach einmal anhören, was im Gesetzentwurf steht. Da heißt es in § 1 Abs. 3:
Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforde rungen an Auftragnehmer gestellt werden,... Als soziale Aspekte in diesem Sinne können insbesondere gefordert werden:
Das alles ist schön. Aber Sie müssen mir erklären, wie Sie das alles dann in Estland oder in anderen Ländern kontrollieren wollen.
Wir müssen uns von der Vorstellung verabschieden, dass Ge setze, die wir erlassen, weltweit bzw. europaweit eingehalten würden. Wir müssen uns an den Realitäten orientieren.
Wir sollten nur Gesetze verabschieden, die auch tatsächlich kontrolliert werden können. Das spricht gegen den vorliegen den Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, Sie greifen in dem Gesetzentwurf – das habe ich schon in der letzten Beratung gesagt – das Ver gaberecht auf. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen steht bereits heute:
Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforde rungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbeson dere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte be treffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbe schreibung ergeben. Andere oder weiter gehende Anfor derungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.
Der Gemeindetag hat in der Anhörung ganz klar zum Aus druck gebracht: Dieses Gesetz würde dazu führen, dass die Kommunen weitere Mitarbeiter benötigen, die allein bei der Vergabe die Einhaltung der Anforderungen kontrollieren und überprüfen; sonst habe es nämlich wenig Sinn.
Meine Damen und Herren, wir alle sind dafür, dass gute Löh ne für gute Arbeit gezahlt werden; das ist überhaupt keine Fra ge.
Deshalb ist es gut, dass auf der Grundlage des Vergaberechts die Beachtung grundlegender Sozialstandards bei Lieferleis tungen aus Entwicklungs- und Schwellenländern sowie die Einhaltung von allgemein verbindlichen Mindestlöhnen bei in Deutschland auszuführenden Dienstleistungen gefordert sind. Allgemein verbindliche Mindestlöhne bestehen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Meine Damen und Herren, weiter wurde durch die Neurege lung im Zuge der Hartz-IV-Reform festgestellt: Zusätzlich zu dem Sicherheitsgewerbe und der Aus- und Weiterbildungs branche können in weiteren Branchen Mindestlöhne einge führt werden.
Was die Zeitarbeit anbelangt, werden für die derzeit betroffe nen rund 900 000 Beschäftigten Regelungen im Arbeitneh merüberlassungsgesetz getroffen. Ungelernte Leiharbeiter im Westen erhalten mindestens 7,60 €. Das ist viel zu wenig; das ist ganz klar. Denn wer 7,60 € verdient, kommt bei ca. 200 Stunden auf 1 500 € im Monat
Sie wissen, meine Damen und Herren: Die Auswirkungen auf die bisherigen Anbieter im Land werden sehr überschaubar sein.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Wie man mit einem Stun denlohn von 7,60 € auf 1 500 € im Monat kommen soll, würde mich einmal interessieren! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD: Wenn man 80 Stun den in der Woche arbeitet!)