Wir sagen: Wir wollen den Beamten zumindest das, was wir im Haushalt vorgesehen haben, schon jetzt zukommen lassen. Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Menschen, die nicht so viel auf der hohen Kante haben, als dass sie das vorfinanzie ren könnten, und die dankbar sind, wenn sie die Gehaltserhö hung bereits ab dem 1. April bekommen.
(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Wann haben wir es denn das letzte Mal beschlossen? Im Herbst, oder?)
Ich muss betonen: Wir haben die Beamtinnen und Beamten schon bisher nicht im Regen stehen lassen, und wir haben auch nicht beantragt, Ruhestandsgelder zu kürzen, so, wie das die Grünen ab und zu wollen. Dies würde übrigens auch nicht zum vorliegenden Beschluss passen. Wir wissen – das gilt auch für die Zukunft –: Unsere Beamtinnen und Beamten leis ten wichtige Arbeit.
Das schätzen wir, und darüber sind wir froh. Deswegen sol len sie auch das entsprechende Entgelt bekommen.
Ich habe mein Redemanuskript auf meinem Platz liegen las sen, aber ich versuche es jetzt einmal so; sonst müsste ich noch einmal zu meinem Platz zurückgehen.
In der Anhörung wurde weitgehende Zustimmung zum Ge setzentwurf geäußert. Es gab nur zwei Einwände, die sich da rauf bezogen, dass bestimmte Elemente und Zulagen nicht mit angepasst werden. Ich habe mich extra noch einmal erkun digt: Es ist seit 1998 Brauch, dass bestimmte Elemente nicht mit angepasst werden. Was die lageabhängige Zulage für die Polizei betrifft, ist es so, dass diese Zulage erst mit der Dienst rechtsreform vor drei Monaten auf fast das Doppelte erhöht worden ist. Diese Zulage nun gleich nochmals anzupassen wä re einfach nicht sachgerecht. Das wollte ich nur noch einmal anmerken und bekräftigen, dass wir diesen Einwand durch aus noch einmal geprüft haben und dass es so, wie es jetzt ist, in Ordnung ist.
Die Anpassung nach dem dann erfolgten Tarifabschluss wird dem neuen Landtag obliegen. Ich gehe davon aus, dass der kommende Landtag dies dann genauso handhaben wird, wie es die Fraktion der FDP/DVP und unser Koalitionspartner be
schlossen haben, und dass dieser Abschluss dann zeitgerecht und vor allem inhaltsgleich umgesetzt wird. Der Zeitpunkt ist nicht gekommen, da etwas anderes zu machen; da sind wir uns doch alle einig.
Deswegen können wir die Entscheidung getrost dem neuen Landtag überlassen. Wenn Sie an der Regierung sind, dann – das wissen wir jetzt – tun Sie das; für uns wissen wir dies ent sprechend auch. Weshalb also sollten wir heute einen Be schluss fassen?
Nein, eben nicht. Denn der neue Landtag muss dann auch die Gegenfinanzierung dazu finden. Das heute ohne Gegenfi nanzierung zu beschließen wäre nicht in Ordnung.
Die Mittel für die Anpassung, die wir jetzt beschließen, sind bereits im Haushalt ausgebracht, Herr Kollege, falls Ihnen das noch nicht aufgefallen ist. Das Geld, das im Haushalt veran schlagt ist, können wir ausgeben. Über das, was nicht im Haushalt steht, wird der neue Landtag beraten müssen. Er wird entscheiden müssen, wie er diese Anpassung dann finanziert. Deswegen können wir das heute nicht mit beschließen.
Aber noch einmal: Unsere Wertschätzung und unser Dank gel ten den Beamtinnen und Beamten des Landes und denen, die früher Dienste für das Land erbracht haben. Sie können sicher sein, dass sie sich auch in Zukunft auf uns verlassen können.
Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat un zweifelhaft die Verpflichtung, die Besoldung und die Versor gung festzulegen. Dafür gibt es auch entsprechende Maßstä be. Es ist jetzt mehrfach berechtigterweise vorgetragen wor den, dass man früher in der Regel das Tarifergebnis abgewar tet und dann die entsprechenden Entscheidungen getroffen hat.
Aber, Herr Kollege Oelmayer, das ist weder ein verfassungs rechtlicher noch ein gesetzlicher Grundsatz, noch findet sich ein solcher Grundsatz irgendwo in einer Verordnung. Es ist einfach eine in der Vergangenheit geübte Praxis gewesen,
von der wir, wie die Kollegin Berroth zutreffend ausgeführt hat, bei den Umständen, die wir derzeit und auch mit der Neu wahl des Landtags haben, aus begründetem Anlass abweichen.
Jetzt verstehe ich den Streit eigentlich nicht ganz. Sie wollen inhaltlich zustimmen; Sie sind im Grunde der gleichen Auf
Ich glaube, das ist ein bisschen der Streit um des Kaisers Bart; dieser Streit lohnt sich eigentlich gar nicht.
Damit ist der Antrag schon formal fehlerhaft abgefasst. Denn wir können nicht die Landesregierung ersuchen, das zu ma chen. Die Landesregierung hat ein Initiativrecht, aber es müss te dann heißen, das soll der Landtag machen. Der Landtag muss das entscheiden und machen.
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das präjudiziert halt, Herr Staatssekretär! – Abg. Rainer Stickelber ger SPD: Das Gesetz müssen Sie machen!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen die gu te Arbeit der Beamten und Richter honorieren. Deswegen ma chen wir diesen Vorschlag. Wir anerkennen die Leistung, die in den einzelnen Berufen erbracht wird. Wir fühlen uns auch verpflichtet, die Anpassung vorzunehmen. Es ist durch Lan desgesetz seit 1. Januar 2011 festgelegt, dass die Anpassung erfolgen muss, wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse verändert haben. Das ist unzwei felhaft der Fall, wie Sie beide auch eingeräumt haben.
Nun besteht absolut keine Notwendigkeit, zunächst das Tarif ergebnis abzuwarten und dann die Anpassung vorzunehmen,
sondern man kann auch, zumal es eine Gesetzesinitiative aus dem Parlament ist, einmal anders verfahren. Uns gelingt da mit, glaube ich, der Spagat zwischen der allgemeinen wirt schaftlichen Entwicklung und der finanzpolitischen Glaub würdigkeit sowie einer verantwortungsvollen Finanzpolitik. Deswegen halten wir das hier geübte Verfahren für richtig.
Der Antrag der Fraktion der SPD ist aus den genannten Grün den nicht tragfähig. Er ist im Übrigen auch deswegen nicht richtig, weil wir in der Tat heute nicht bindend für den neuen Landtag in das Budgetrecht eingreifen können. Das geht ein fach nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Staatssekretär, was das Zusammenspiel von Landtag und Landesregierung unter ver fassungsrechtlichen Gesichtspunkten angeht, kann ich Ihnen
in diesem konkreten Fall mit Sicherheit nicht zustimmen. Aber eines ist für uns klar: Unser Antrag zielt darauf, ein Stück des Vertrauens bei den Beamtinnen und Beamten zu schaffen oder wiederzugewinnen, das Sie mit Ihren Spardiskussionen in der letzten Zeit zu einem großen Teil verspielt haben.
Deshalb darf es nicht sein – so gut es ist, dass wir jetzt diese 2 % beschließen –, dass es hinterher heißt: „Das war’s gewe sen“ und man dann die Erhöhung verzögert.
Wenn Sie sich nicht durchringen können, unserem Ent schließungsantrag zuzustimmen, kann ich Ihnen versichern: Eine von der SPD geführte Landesregierung wird dies in die Tat umsetzen.