Neben den Vereinfachungen für das Regionalplanverfahren werden die Vorgaben für den Inhalt des Regionalplans auf den heute üblichen Stand gebracht und wie bei den anderen Regi onalverbänden die europarechtlich vorgegebene Umweltprü fung bei der Aufstellung eines Regionalplans eingeführt.
Schließlich wird auch die Mitwirkung des Regionalverbands an der Umsetzung seiner Planungen gestärkt, beispielsweise durch die Möglichkeit regionaler Entwicklungskonzepte oder der Mitgliedschaft in einer regionalen Wirtschaftsförderungs gesellschaft.
Wie Sie wissen, hat der Wirtschaftsausschuss bereits in seiner Sitzung am 19. Januar 2011 über den Staatsvertragsentwurf beraten und keine Bedenken geltend gemacht.
Meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung bitte ich Sie nun, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7509 zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz über die Anpas sung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BadenWürttemberg 2011 (BVAnpGBW 2011) – Drucksache 14/7545
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Be gründung insgesamt fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! In einer freien und so zialen Marktwirtschaft ist die Vergütung von Beschäftigten eine Angelegenheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ein weiterer Grundsatz in einer sozialen Marktwirtschaft ist, dass die Vergütung von Arbeitnehmern regelmäßig überprüft wird, um die Beschäftigten am Wirtschaftswachstum und an der Ef fizienz unserer Wirtschaftsleistungen teilhaben zu lassen. Die se beiden Grundsätze werden durch einen weiteren Grundsatz ergänzt, nämlich den, dass der Staat sich nicht in die Tarifau tonomie einzumischen hat.
Nun gibt es aber Beschäftigte in unserem Land, für die diese Grundsätze nicht gelten. Das sind die Beamtinnen und Beam ten. Für sie gilt ein besonderes öffentliches Dienstrecht und Treuerecht. Der Staat hat als Dienstherr die Aufgabe, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.
Wenn der Staat seiner Fürsorgepflicht für die Beamtinnen und Beamten nachkommen will und nachkommt, muss er immer wieder prüfen, ob die Vergütung der Beamtinnen und Beam ten dem Wirtschaftswachstum und der Wirtschaftssituation angemessen ist.
Die letzte Vergütungsanpassung hat vor rund einem Jahr statt gefunden. Allerdings sind die Gehälter der Beamtinnen und Beamten schon ein Jahr vorher festgelegt worden. In der tie fen Rezession des Jahres 2008/2009 hat man die Vergütungs festlegungen für zwei Jahre im Gesetz niedergeschrieben.
In der Zwischenzeit wissen wir – das wurde auch hier gestern und heute und bei allen möglichen und unmöglichen Gelegen heiten gesagt –, wie stark die Wirtschaft im vergangenen Jahr gewachsen ist und wie sie voraussichtlich und hoffentlich auch in diesem Jahr wachsen wird. Deshalb sind schon viele
Tarifpartner dabei, ihre laufenden Tarifverträge zu verkürzen und neu auszuhandeln. Auch der öffentliche Dienst wird si cher in diesem Frühjahr neu verhandeln, ob die Vergütung für die privatrechtlichen Arbeitsplätze neu festgelegt wird.
Meist war es so, dass sich der Gesetzgeber dann, wenn die Ta rifvereinbarungen abgeschlossen waren, mit der Vergütung der Beamtinnen und Beamten befasst hat. Nun wissen wir, dass dieses Plenum in dieser Zusammensetzung nicht mehr sehr lange zu entscheiden hat. Wenn – dies nur einmal ange nommen – im April oder gar erst im Mai die Tarifvereinba rungen abgeschlossen sind, dann würde es noch einige Zeit dauern, bis der Gesetzgeber tätig werden könnte, um die neu en gesetzlichen Grundlagen für die Beamtinnen und Beamten zu schaffen.
Deshalb haben die FDP/DVP-Fraktion und die CDU-Frakti on die Initiative ergriffen und den Antrag gestellt, schon jetzt eine Entscheidung über die Entwicklung der Beamtengehäl ter zu treffen.
(Abg. Werner Wölfle GRÜNE: Ach so! Jetzt habe auch ich es verstanden! – Gegenruf des Abg. Jörg Döpper CDU)
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Gibt es dieses Geld? Hier kann man uneingeschränkt mit Ja antworten. Gestern Morgen hat der Finanzminister bei der Beratung des Nachtragshaus halts hier erklärt – das wissen die Mitglieder des Finanzaus schusses ohnehin bereits –, dass ein Anwachsen der Beamten besoldung im Haushaltsplan verankert ist.
(Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Dann muss man es auch raushauen, das ist klar! – Gegenruf des Abg. Ha gen Kluck FDP/DVP: Gönnen Sie doch anderen Leu ten auch etwas!)
Zurückgerechnet von den Planansätzen des Haushaltsplans, ist die vorgeschlagene Erhöhung um 2 % finanztechnisch und haushaltstechnisch abgedeckt.
Aus diesem Grund bitten wir, zu ermöglichen, dass die Be amtinnen und Beamten zum 1. April eine Gehaltserhöhung um 2 % bekommen.
Deshalb haben wir dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Es wird nun im Finanzausschuss beraten und kann dann noch in dieser Legislaturperiode, vor der Landtagswahl, beschlossen werden.
Natürlich wird die Frage aufkommen, was geschieht, wenn die Tarifabschlüsse ein ganz anderes Ergebnis haben werden.
Dann ist der Gesetzgeber, dieses Parlament, sicher in der La ge, zu überprüfen, wie mit dieser Situation umgegangen wer
den soll. Ich bin sicher, dass zur Zufriedenheit der Beamtin nen und Beamten entschieden wird, wie auch immer das Par lament dann zusammengesetzt sein wird.
Aus diesem Grund bitten wir, dass dieses Gesetz Zustimmung findet, und hoffen, dass Sie alle dazu beitragen, dass die Be amtinnen und Beamten am 1. April 2011 sicher eine Gehalts erhöhung bekommen. Auch die Städte und Gemeinden, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts dieses Gesetz auch umzusetzen haben, werden sich am Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Es wird eine Anhörung geben. Dann können wir in einem Monat in der Zweiten Beratung endgültig entschei den.
Entschuldigung, Herr Stickelberger, das ist der gemeinsa me Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP.
Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! Das Besoldungs- und Versorgungsan passungsgesetz 2011 ist auf der einen Seite gesetzgeberische Routine wegen der Erhöhung der Besoldung und Versorgung sowie des Alters- und Hinterbliebenengelds zum 1. April 2011 um 2 %. Andererseits – Herr Kollege Hollenbach hat das schon erläutert – ist es doch ungewöhnlich, dass nicht die Lan desregierung, sondern die Koalitionsfraktionen diesen Gesetz entwurf in den Landtag einbringen. Ungewöhnlich ist auch, dass die Anpassung von Besoldung und Versorgung per Ge setz geregelt wird, bevor die Tarifverhandlungen für den Be reich der Beschäftigten geführt worden sind.
Ich möchte noch ein bisschen weiter ausholen – im Inhalt ist es letztlich das Gleiche, was bereits gesagt wurde –; denn man muss dabei auch die Vorgeschichte und die Zusammenhänge bedenken.
Erstens: Seit ich im Landtag bin, habe ich mehrfach erlebt, dass es in der Beamtenschaft große Unruhe gab, weil man, um finanzielle Nöte auszugleichen, die Anpassung der Besoldung der Beamten auf später verschoben hat. Eine solche Verschie bung war damals notwendig.
Zweitens möchte ich daran erinnern: Im Zusammenhang mit dem Thema Vorgriffsstundenmodell wurde selbst vom Beam tenbund eine solche Regelung wieder in Betracht gezogen. Für uns war das nie eine Lösung. Deshalb sind wir froh, dass wir das zwischenzeitlich durch die Freiwilligkeitslösung auf der Basis eines differenzierten Lebensarbeitszeitkontos erset zen konnten.
Sie alle erinnern sich drittens auch daran, dass es noch gar nicht lange her ist, dass wir alle uns gefreut haben, dass die Konjunktur anzieht, und dass gerade große Betriebe im Groß raum Stuttgart sehr bewusst als Dank an ihre Beschäftigten dafür, dass sie die schwierige Zeit gut mit durchgestanden ha ben, eine an sich für später vorgesehene Tariferhöhung nach vorn gezogen haben.
Das Vierte wurde schon erwähnt: Bis der neue Landtag in der Lage wäre, eine Besoldungsanpassung zu beschließen, wür de es September oder Oktober werden. Das heißt, es wäre wie der eine deutliche Verschiebung nach hinten. Wir meinen, un sere Beamten haben es schon jetzt verdient,
dass sie das Geld, das – fünftens – bereits im Haushalt enthal ten ist, weil zu erwarten war, dass in diesem Jahr eine Tarif erhöhung kommt, bereits ab dem 1. April 2011 erhalten.