Ich komme also zu der Antwort auf die Frage unter Buchsta be b: Zwei Tage nach dem Bekanntwerden der Schließungs absichten am 13. Januar 2011 hat sich die Taskforce Unter nehmensbetreuung im Auftrag des Wirtschaftsministers mit der Geschäftsleitung, dem Betriebsratsvorsitzenden und dem Hirrlinger Bürgermeister zusammengesetzt und sich vor Ort informiert. Dabei wurden auch mögliche Förderansätze ange sprochen, die dazu beitragen können, den Arbeitsplatzabbau zu vermeiden.
In der Folge wandte sich der Wirtschaftsminister mit einem Schreiben an den Geschäftsführer der Muttergesellschaft von Maquet, Herrn Dr. Ballhaus. Er appellierte nachhaltig, noch mals alle Möglichkeiten zu prüfen, um einen Arbeitsplatzab bau zu vermeiden. Eine Antwort auf dieses Schreiben steht aktuell noch aus.
Das Wirtschaftsministerium wird im Rahmen seiner Möglich keiten weiterhin alles versuchen, um die Standorte Hirrlingen und Hechingen zu erhalten. Dazu ist ein weiterer Vor-Ort-Ter min in der sechsten Kalenderwoche mit dem Geschäftsführer der Muttergesellschaft, Herrn Dr. Ballhaus, geplant. Bei die sem Termin werden wir uns weiter aktiv einbringen.
Herr Staatssekretär, ich höre mit Interesse, dass ein Schreiben an das Stammwerk in Rastatt ge gangen sei, aber noch keine Antwort erfolgt sei. Ich denke, in Hirrlingen selbst steht letztlich schon alles fest. Deshalb kön nen Verhandlungen nur noch mit dem Hauptwerk und dem Hauptgeschäftsführer dort erfolgen. Gehe ich recht in der An nahme, dass dies bisher in diesem Umfang noch nicht gesche hen ist? Vielleicht müssten Sie da noch etwas nachholen.
Frau Haller-Haid, ich habe Ihnen gesagt, dass wir den Hauptgeschäftsführer der Mutter gesellschaft angeschrieben haben. Bis jetzt liegt uns noch kei ne Antwort vor. Wir sind aber daran interessiert, mit ihm ein Gespräch darüber zu führen, wie man bei diesem Thema wei terkommen kann.
Aber meine zweite Zusatzfrage geht dahin: Sie wissen, dass außer in Hechingen und Hirrlingen auch in Rangendingen Me dizintechnikarbeitsplätze abgebaut werden. Die Firma Abbott schließt zum Jahresende. Davon sind, glaube ich, auch noch einmal fast 200 Arbeitsplätze betroffen. Damit ist die Region in einem hohen Maß betroffen.
Das „Medical Valley“ spielt natürlich auch eine ganz entschei dende Rolle, wenn es um den Wissenschaftsstandort Medizin technik, auch um die Medizintechnik an der Universität Tü bingen, geht. Wie beurteilen Sie diese Standortschließung im Zusammenhang mit dem Wissenschaftsstandort Medizintech nologie?
Frau Abgeordnete, warum haben Sie es versäumt, mich nach der zweiten Schließung zu fragen? Dann hätte mir meine Fachabteilung eine Antwort da rauf geben können. Dieses Thema war mir bis jetzt nicht be wusst.
Vielen Dank, Herr Prä sident. – Die erste Frage ist: Herr Staatssekretär, handelt es sich um private Unternehmen? Daran anknüpfend die zweite Frage: Wer entscheidet in privaten Unternehmen, ob sie wei tergeführt werden, die Geschäftsführung oder die Landesre gierung?
Nein, diese Frage möchte ich nicht schriftlich beantworten. – Sie sagen völlig richtig, dass das unternehmerische Entscheidungen sind und dass man sich als Staat nur beratend in unternehmerische Entscheidun gen einmischen kann. Im Endeffekt trifft das Unternehmen die Entscheidungen selbst.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. R i t a H a l l e r - H a i d S P D – A n w e i s u n g d e r S c h u l v e r w a l t u n g z u m A u s s c h l u s s v o n z u g e l a s s e n e n P a r t e i e n v o n V e r a n s t a l t u n g e n z u r L a n d t a g s w a h l a n S c h u l e n
der Besetzung von Kandidatenpodien die Anweisung an Schulen, dass Landtagskandidaten, die nicht bereits Land tagsabgeordnete sind, nur dann zugelassen werden können, wenn deren Partei bereits im Landtag vertreten ist?
zur Wahrung der demokratisch gebotenen Chancengleich heit für Landtagskandidaten, deren Partei nicht im Land tag vertreten ist, sich an Schulen und vergleichbaren Ein richtungen der Öffentlichkeit vorzustellen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beantworte die Mündliche Anfrage von Frau Kollegin Hal ler-Haid wie folgt:
Zunächst zum ersten Teil: Wenn die SMV als SMV tätig wird, dann übernimmt sie damit Verantwortung für die Schule. Die Schüler wachsen dabei in die Fähigkeit hinein, Verantwortung für die Institution zu übernehmen, und sie lernen, dass diese Verantwortung mit Bindungen verbunden ist.
Privat können die Schüler nach eigenem Belieben zu Veran staltungen einladen. Wenn sie für die Schulen handeln, gilt: Das Amt – hier die Übernahme von Verantwortung für die Schule – führt zu Bindungen, die die Schüler als Privatperso nen nicht haben. Gerade dies sollen sie nach dem Grundge danken der SMV lernen.
Für Podiumsdiskussionen vor einer Landtagswahl, zu denen in der Verantwortung einer öffentlichen Schule eingeladen wird, gibt es nur zwei Optionen: Die SMV kann zu solchen Diskussionen überhaupt nicht einladen, was allerdings erheb liche pädagogische Nachteile hat, oder sie kann einladen, ist dann aber bei der Entscheidung über die Zusammensetzung des Podiums an die Entscheidung des Souveräns, des Volkes, gebunden.
Die SMV übernimmt Verantwortung für die Schule. Sie ist Gesetzesorgan und somit auch Bestandteil der Schule. Daher ist es rechtlich nicht möglich und im Übrigen auch nicht wün schenswert, dass die SMV entscheidet, welche weiteren Par teien hinzugezogen werden sollen oder welche nicht und, be zogen auf die letzte Landtagswahl, welche der 15 damals nicht im Landtag vertretenen Parteien eine Chance erhält, sich dar zustellen, und welche nicht. Eine solche Auswahl wäre eine
rein politische, mit sachlichen Erwägungen nicht begründba re Entscheidung, welche der Schule nicht zusteht und welche die politische Auseinandersetzung direkt in die Schule brin gen würde.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Rechtslage zu Podiumsdis kussionen vor Landtagswahlen in Schulen ist oben dargestellt. Soweit nicht im Landtag vertretene Parteien bei ihren Werbe maßnahmen die Zielgruppe der Schüler im Blick haben, ist es ihnen unbenommen, dies durch Veranstaltungen zu tun, die nicht in der Verantwortung einer Schule stehen.
Herr Staatssekretär, Sie sagen, entscheidend dafür, wen man einlädt, sei der Souverän, das Volk, das die Partei gewählt hat. Warum orientieren Sie sich dann nicht z. B. auch daran, welche Parteien im Bundestag vertreten sind?
Eine weitere Frage: Warum wurden die Schülerinnen und Schüler überhaupt so kurzfristig von dieser Entscheidung in formiert? Die Veranstaltung in Tübingen war schon sehr lan ge bekannt, und erst am Tag zuvor haben Sie die Schule an gewiesen. Ich finde, dass ein solcher Umgang mit den Schü lerinnen und Schülern sehr fragwürdig ist. Daher interessiert mich: Wie haben Sie denn die Schülerinnen und Schüler über diesen Erlass, der auch noch außerhalb der Karenzzeit lag, in formiert?
Zum ersten Teil Ihrer Zusatz frage: Es gibt keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen den im Landtag vertretenen Parteien und den im Bundestag vertretenen Parteien. Das heißt, es gibt keine rechtliche Ver pflichtung und auch keine Verwaltungsvorschrift, die genau diesen Zusammenhang herstellt. Bei Bundestagswahlen sieht es entsprechend anders aus; dort sind dann maßgeblich die Parteien vertreten, die dem Deutschen Bundestag angehören.
Zum zweiten Teil Ihrer Zusatzfrage – das kann ich präzise er läutern –: Es gibt seit 1992 eine Verwaltungsvorschrift, die genau besagt, dass es selbstverständlich zum Bildungsauftrag einer Schule gehört, Parteien in der Schule zu hören, gerade auch im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts. Die par teipolitische Ausgewogenheit unterliegt natürlich dem Neut ralitätsgebot der Schule. Die SMV hat sich als Teil der Schu le daran zu halten.
Deswegen haben die Schulen die Aufgabe, wenn sie Gesprä che mit den Parteien führen, die im Landtag vertreten sind, vor dieser achtwöchigen Karenzzeit dergestalt für die Ausge wogenheit zu sorgen, dass alle Vertreter – durchaus auch nach und nach – eingeladen werden. Innerhalb der Karenzzeit gilt, dass allen gleichermaßen und zum gleichen Zeitpunkt diese Chance einzuräumen ist.
Diese Verwaltungsvorschrift gibt es seit 1992, und es gibt auch ein Einvernehmen mit dem Landtag von Baden-Württemberg, so zu verfahren, das bereits 1993 hergestellt wurde. Das war bisher nie infrage gestellt.