Was spricht denn dagegen? Alle Bundesländer, die ein ent sprechendes Gesetz hatten, mussten es nach dem Rüffert-Ur teil verändern, um es an die europäischen Vorgaben anzupas sen. Die Mehrheit aller Bundesländer hat ein entsprechendes Tariftreuegesetz umgesetzt. Auch der von Ihnen so hochge lobte Wirtschaftsminister Machnig hat ein entsprechendes Ta riftreuegesetz in seinem Bundesland umgesetzt.
Die Mehrheit der Bundesländer – auch mit CDU-geführten Regierungen – haben ein entsprechendes Tariftreuegesetz um gesetzt. Jetzt erzählen Sie, dass das nicht gehe.
Nun kommt die Gretchenfrage, Herr Pfister: Sie fragen: Wa rum brauchen wir denn auf Landesebene ein Gesetz für eine Sache, die bereits auf europäischer Ebene geregelt ist? Zum einen gibt Frau Fauser die Antwort. Sie hat nämlich gesagt: Aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes
Punkt 3 ist: Jetzt gibt es zum ersten Mal die Möglichkeit der Gemeinden, Kommunen und der öffentlichen Hand, zu kon trollieren und die Unternehmen, die Aufträge bekommen, zu verpflichten, Tarifverträge einzuhalten. Wenn sie den Eindruck haben, dass da etwas nicht stimmt, können sie auch kontrol lieren und sanktionieren. Das war bisher nicht möglich. Bis her gab es dafür ausschließlich den Zoll, und wir wissen, wie überfordert oder angespannt gefordert – ich drücke es einmal ganz vorsichtig aus – er in der Kontrolle von diesen Fragen ist.
Wir wollen keine Schmutzkonkurrenz. Wir wollen anständi ge Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen. Wer werktags sagt, der Mittelstand und die kleinen Unternehmen seien das Rückgrat der Wirtschaft in Baden-Württemberg, der muss samstags, sonntags und auch heute in der Plenarsitzung Entsprechendes sagen und die Konsequenzen daraus ziehen.
Unter dem Strich bleibt übrig: Rechtsfreie Räume abschaffen, saubere Arbeitsbedingungen, saubere Sozialbedingungen und saubere Wirtschafts- und Wettbewerbsbedingungen schaffen. Es gilt, tatsächlich etwas für die Wirtschaft, gleichzeitig aber auch für den Sozialbereich zu tun. Da wären Sie gut beraten, wenn Sie nicht nur sagen, Sie hätten doch schon 2007 etwas vorgelegt. Die Zeiten haben sich geändert. Wir haben das EuGH-Urteil, und wir haben die am 1. Mai beginnende Frei zügigkeit. Sie sollten sich wirklich mit dem auseinanderset zen, was jetzt tatsächlich vorliegt.
Als Letztes, Herr Löffler: Es wäre ganz gut, wenn man den Gesetzestext ordentlich lesen würde, bevor man kritisiert.
Dann hätten Sie gesehen, dass die drei Punkte korrekt zitiert sind; meine Kollegin Sitzmann von den Grünen hat es korrekt zitiert.
Daran haben Sie gemerkt, dass Sie vorhin gegen Windmüh len angekämpft haben; aber das muss man halt auch ertragen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage die Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Be ratung an den Wirtschaftsausschuss vor. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Durchführung des Kapitels III der Verord nung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die
Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammen hang mit der Vermarktung von Produkten und zur Auf hebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. Nr. L 218 S. 30) für Bauprodukte und zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (Bauprodukte-Marktüberwa chungsdurchführungsgesetz – BauPMÜDG) – Drucksa che 14/7508
Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Für die Begründung durch die Regierung gibt es keine festgelegte Redezeit; es ist keine Aussprache vorgesehen.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine Damen und Herren! Die Europäische Union hat durch eine Verordnung vorgeschrieben, dass die Mitglieds staaten ein System der präventiven Marktüberwachung ein richten müssen. Präventive Marktüberwachung bedeutet: Durch staatliche Kontrollen im Handel wird überprüft, ob die angebotenen Waren den EU-Vorschriften entsprechen. Da durch wird sichergestellt, dass sich nur sichere Produkte auf dem Markt befinden. Die Bundesländer sind dafür zuständig, die Verordnung in die Praxis umzusetzen. Sie bestimmen, wel che Behörden die Kontrollen durchführen.
Die Verordnung der EU erfasst auch Bauprodukte. Da diese überwiegend bundesweit gehandelt werden, hat die Bundes bauministerkonferenz beschlossen, ein einheitliches Modell der Marktüberwachung für alle Bundesländer zu schaffen. Da bei wird das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsa me Marktüberwachungsbehörde der Länder tätig. Das vorlie gende Gesetz dient dazu, dem Institut die nötigen Befugnisse zu übertragen.
Außerdem werden in Baden-Württemberg das Wirtschaftsmi nisterium und die Regierungspräsidien als Marktüberwa chungsbehörden auf Landesebene eingesetzt.
Das Modell gewährleistet, dass der Vollzug bundesweit ein heitlich erfolgt. Das ist im Interesse der Verwender, aber auch der Hersteller von Bauprodukten. Viele dieser Hersteller sind in Baden-Württemberg beheimatet. Das Modell sichert außer dem eine sehr schlanke Organisation der Marktüberwachung.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen die Überweisung des Gesetzent wurfs Drucksache 14/7508 zur weiteren Beratung an den Wirt schaftsausschuss vor. – Sie sind damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land BadenWürttemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Lan desentwicklung und über die Regionalplanung in der Re gion Donau-Iller – Drucksache 14/7509
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Zustim mungsgesetzes hat Ihnen die Landesregierung einen Staats vertrag zur Änderung eines Staatsvertrags über die Zusam menarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regional planung in der Region Donau-Iller vorgelegt. Der Staatsver trag dient der Aktualisierung des in weiten Teilen aus dem Jahr 1973 stammenden Staatsvertrags zwischen Baden-Württem berg und Bayern.
Der mit dem damaligen Staatsvertrag gegründete grenzüber schreitende Regionalverband Donau-Iller leistet seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgreiche Arbeit. Mit den vorliegenden Änderungen wird der alte Staatsvertrag auf den heute aktuel len Stand aller anderen Regionalverbände der beiden Länder gebracht.
Die neuen vertraglichen Regelungen bringen eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen und damit auch eine Beschleuni gung des Planverfahrens. So wird das bisher noch zweistufi ge Beteiligungsverfahren bei der Regionalplanung künftig ein stufig sein, wie dies in den anderen Regionalverbänden schon bewährte Praxis ist.
Auch bei der Genehmigung des Regionalplans wird an ver schiedenen Punkten vereinfacht. Insbesondere wird es in Zu kunft nur noch eine einheitliche Genehmigung des Regional plans geben, die von Baden-Württemberg im Einvernehmen mit Bayern erteilt wird, während bisher getrennte Genehmi gungen durch beide Länder erfolgt sind.
Weiter wird die Aufsicht über den Regionalplan von den Mi nisterien auf die Mittelbehörden der beiden Länder übertra gen.
Neben den Vereinfachungen für das Regionalplanverfahren werden die Vorgaben für den Inhalt des Regionalplans auf den heute üblichen Stand gebracht und wie bei den anderen Regi onalverbänden die europarechtlich vorgegebene Umweltprü fung bei der Aufstellung eines Regionalplans eingeführt.