(Abg. Klaus Herrmann CDU zu den Grünen: Das sind eure Freunde, die ihr deckt! – Gegenruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Distanziert euch doch! – Glocke des Präsidenten)
Meine Damen und Herren, wir müssen damit Schluss machen, uns gegenseitig in einer solchen Weise zu verunglimpfen. Je der Verletzte bei einem Polizeieinsatz ist ein Verletzter zu viel – egal, auf welcher Seite.
Wir Liberalen raten dringend zur Abrüstung. Fangen wir bei den Worten an! Schließlich geht es um einen Bahnhof und nicht den Bau einer Startrampe für Massenvernichtungsmit tel.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses. Das sind die Seiten 402 bis 404 der Drucksache 14/7500. Von verschiedenen Seiten wur de vorgeschlagen – dem folgen wir auch –, über die vier Ab schnitte der Beschlussempfehlung einzeln abzustimmen.
Ich lasse zunächst über Abschnitt I der Beschlussempfehlung abstimmen. Danach soll von dem Bericht des Untersuchungs ausschusses und den vorgelegten Bewertungen der Ergebnis se Kenntnis genommen werden. Wer Abschnitt I der Be schlussempfehlung zustimmt, möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? –
Wer Abschnitt II zustimmt, möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit hat die Mehr heit Abschnitt II beschlossen.
Wer stimmt Abschnitt III zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist Abschnitt III mehrheitlich beschlossen.
Wer stimmt Abschnitt IV zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt IV mehrheitlich so be schlossen.
Ich möchte zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch allen Mitgliedern des Ausschusses den Dank des ganzen Hauses aussprechen. Ich danke insbesondere Herrn Vorsitzen den Winfried Scheuermann für die geleistete Arbeit. Ebenso danke ich den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Untersu chungsausschusses, Herrn Wegner und Herrn Maier, recht herzlich für ihre Mitarbeit.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg – Drucksache 14/7165
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffel te Redezeiten gelten.
Vielen Dank, Herr Präsi dent. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ba den-Württemberg hat eine Schlusslichtposition. Baden-Würt temberg ist das letzte Bundesland, das die Ganztagsschule noch nicht im Schulgesetz verankert hat. Heute haben Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, die Gelegenheit, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit den längsten und größten Schulversuch in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg endlich zu beenden und die Ganztagsschule einer gesetzlichen Regelung zuzuführen.
Es gibt in Baden-Württemberg in diesem Schuljahr mittler weile 1 304 Ganztagsschulen. Ich möchte daran erinnern, dass die Initialzündung zum Ausbau der Ganztagsschule in BadenWürttemberg durch die rot-grüne Bundesregierung mit ihrer Initiative IZBB erfolgt ist. Mit diesem Ganztagsschulpro gramm wurden in Baden-Württemberg 521 Millionen € be reitgestellt, durch die vor allem die baulichen Voraussetzun gen für den Ausbau der Ganztagsschulen geschaffen werden konnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unserem Gesetzentwurf ha ben bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung alle Ange hörten zugestimmt. Das sind der Städtetag, der Gemeindetag, der Kreistag sowie der Landeselternbeirat. Sie haben unseren Gesetzentwurf begrüßt und massiv eingefordert, dass er um gesetzt wird. Trotzdem hat sich im Schulausschuss des Land tags gezeigt, dass Sie diesen Gesetzentwurf und die gesetzli che Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz weiter hin blockieren.
Frau Kollegin Arnold, Sie haben zwar grundsätzlich zum Aus druck gebracht, dass Sie eine gesetzliche Verankerung wün
schen, haben uns dann aber vorgeworfen, wir hätten im Ge setzentwurf zu viele Regulierungen. Ich möchte an dieser Stel le festhalten: Wir haben vorgegeben, dass die gesetzliche Ver ankerung erfolgt, dass das Land die Qualitätssicherung über nimmt und das pädagogische Personal zur Verfügung stellt und dass die Ganztagsschule rhythmisiert sein muss. Das sind zwei Forderungen, die Voraussetzung dafür sind, dass wir in Baden-Württemberg tatsächlich eine gute Ganztagsschulent wicklung hinbekommen.
Herr Kollege Traub, Sie haben gesagt, das Land sei nur für die Umsetzung des Bildungsauftrags zuständig, nämlich für den Unterricht, und die Ganztagsschule sei schließlich eine freiwillige Leistung. Genau das ist der Grund, warum der Städtetag fordert, dass die Ganztagsschule im Schulgesetz ver ankert wird; denn mit einer freiwilligen Leistung gibt es kei ne Planungssicherheit für die Kommunen. Die freiwillige Leistung ist deshalb so gewählt, weil dadurch das Konnexi tätsprinzip nicht zur Anwendung kommt und weil Sie den Kommunen damit den Löwenanteil der Kosten für die Ganz tagsschule aufbürden können. Das haben Sie in der Vergan genheit bis heute so gemacht.
Ich möchte an dieser Stelle den Städtetag zitieren, der wieder holt gefordert hat, die Ganztagsschule im Schulgesetz zu ver ankern. Der Städtetag sagt – ich zitiere –:
gibt den Schulen und Schulträgern Rechtssicherheit über den dauerhaften Bestand der Ganztagsbetriebe, und nur sie schützt die Städte vor Zusatzbelastungen durch den Ganztagsbetrieb, die ihnen die Kultusverwaltung bislang aufgrund des Versuchsstatus an den landesrechtlichen Schulfinanzierungsbestimmungen vorbei aufbürden kann.
Im Klartext: Schon aus diesem Grund brauchen wir für die kommunale Planungssicherheit die gesetzliche Verankerung.
Ich möchte noch einen weiteren Aspekt ansprechen, der von Ihrer Seite, Herr Kollege Traub, vorgetragen wurde. Ich möch te schon sagen: Sie müssen Ihr Gesellschafts- und Familien bild aus dem letzten Jahrhundert endlich überwinden. Sie sind hier noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen, weil Sie noch immer sagen, die Eltern würden dann die Erziehung an den Staat abgeben. Es liegt eine hervorragende bundesweite Studie vor, nämlich die StEG-Studie, die Studie zur Entwick lung von Ganztagsschulen. Diese besagt, dass die Eltern ge rade durch die Ganztagsschulen deutlich entlastet werden, dass sie dadurch tatsächlich mehr Zeit für ihre originären Er ziehungsaufgaben in ihrer Familie haben
und dass die Ganztagsschule letzten Endes dazu führt, dass das Familienleben tatsächlich bereichert werden kann und ge meinsame Aktivitäten mit den Kindern möglich sind.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Alb recht Fischer CDU: Aber die Mehrheit will es nicht! Siehe Hamburg! – Abg. Klaus Herrmann CDU: Es gibt aber auch andere Studien!)
Ich möchte nun zum Schluss kommen. Ein weiterer Aspekt sollte für Sie eine wichtige Rolle spielen: Wir brauchen, ge rade auch angesichts des großen Fachkräftemangels in BadenWürttemberg, junge Frauen für den Arbeitsmarkt. Junge Frau en sagen unisono: „Wir wollen Beruf und Familie vereinba ren. Wir wollen Kinder und Karriere.“ Deshalb brauchen wir eine flächendeckende Einführung. Wir wollen einen Rechts anspruch auf eine Ganztagsschule in unserem Schulgesetz ver ankern und gleichzeitig die Wahlfreiheit sichern.
Mein letzter Satz: Es gibt keine Zwangsbeglückung. Herr Kol lege Traub, wenn Sie von Zwangsbeglückung sprechen, wä re ich an Ihrer Stelle vorsichtig; denn Sie wollen die Kinder gartenpflicht ab dem fünften Lebensjahr einführen. Da kann man die Frage stellen, inwieweit es sich hier um eine Zwangs beglückung handelt.