Erstens: die Umsetzung der Datenschutzaufsicht. Ich freue mich, dass wir beim Datenschutz so schnell nach Einbringung unseres Antrags in der letzten Plenarsitzung einen Gesetzent wurf vorlegen können, der vor allem diesen Anforderungen Rechnung trägt. Die FDP setzt sich seit Jahren dafür ein,
dass der öffentliche und der nicht öffentliche Datenschutz in einer Behörde zu einer einheitlichen Datenschutzstelle zusam mengelegt werden und diese dem Landtag unterstellt wird.
Der Europäische Gerichtshof hat am 9. März 2010 diese For derung ebenfalls erhoben. Ich habe mich in diesem Haus be reits des Öfteren dazu geäußert und dies auch ausdrücklich begrüßt.
Nun handeln wir auch dementsprechend. Die neue Daten schutzstelle wird dem Landtag unterstellt und kann frei, ef fektiv und insbesondere unabhängig arbeiten, so, wie es auch der Europäische Gerichtshof gefordert hat.
Der Gesetzentwurf enthält auch genaue Regelungen zu Be richtspflichten des Datenschutzbeauftragten. Damit ist ge währleistet, dass sich die Abgeordneten genau informieren können.
Verfassungsrechtlich sauber ist es außerdem, dass die Buß geldzuständigkeit von einem Regierungspräsidium ausgeübt
wird. Denn dies ist keine Tätigkeit, die unbedingt der Landes beauftragte für Datenschutz wahrnehmen muss. Er soll sich auf seine datenschutzrechtlichen Tätigkeiten konzentrieren.
Zudem können wir die Ressourcen gut nutzen. Die neue Da tenschutzstelle hat dadurch mehr Bedeutung. Auch die ver bleibende Aufsicht über den Datenschutzbeauftragten trägt den strengen Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs Rechnung und gewährleistet, dass andererseits eine Einfluss nahme durch die Politik ausgeschlossen ist.
Die Amtszeit des Datenschutzbeauftragten konnten wir ge meinsam auf sechs Jahre festlegen. Mir wären acht Jahre recht gewesen, aber ich kann auch mit sechs Jahren gut leben. Dies ist u. a. auch deshalb von Vorteil, weil es in den meisten an deren Bundesländern ebenfalls eine Amtszeit des Daten schutzbeauftragten von sechs Jahren gibt.
Zu berücksichtigen ist auch der schnelle Fortschritt im Daten schutz und im IT-Bereich. Dann kann man meines Erachtens schauen, ob wir den richtigen Datenschutzbeauftragten haben, der stets auf der Höhe der Zeit agiert.
Außerdem haben wir hier gleichzeitig den Vorteil, dass der jetzige Datenschutzbeauftragte, Herr Klingbeil, am 1. April 2011 noch genau sechs Jahre im Amt ist. Dann gibt es keine weiteren, unnötigen Überschneidungen.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der vor uns liegt, verbindet zwei Komple xe, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben. Ich will mich zunächst einmal auf die Änderungen im Daten schutzrecht und vor allem auf die Organisation des Daten schutzrechts konzentrieren.
Wenn der Kollege Wetzel den Sachverhalt vollständig darge legt hätte, wäre zum Ausdruck gekommen, dass die Forde rung nicht erst mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010 auf die Tagesordnung kam. Wenn wir ehr lich sind, stellen wir vielmehr fest, dass es bereits vier oder fünf Legislaturperioden sind, in denen wir, die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion GRÜNE, dies immer wieder ge fordert und klargemacht haben,
dass ein effektiver Datenschutz nur dann stattfinden kann, wenn der öffentliche und der nicht öffentliche Datenschutz in den Händen eines Datenschutzbeauftragten zusammengefasst sind.
Ich freue mich daher, dass durch diesen Gesetzentwurf dieser Schritt nun endlich bewältigt wird, wenngleich natürlich nicht an allen Stellen unsere Vorstellungen umgesetzt sind. Aber ich sage einfach einmal: Wenn man 80 oder 85 % seiner eigenen Vorstellungen im Gesetzentwurf wiederfindet, dann ist das durchaus ganz ordentlich.
Wir haben von vornherein gefordert, dass der Datenschutz zu künftig vor allem für den nicht öffentlichen Bereich beim Lan desdatenschutzbeauftragten angesiedelt ist und aus dem In nenministerium herausgelöst wird. Der Europäische Gerichts hof hat nochmals auf das notwendige Erfordernis der völligen Unabhängigkeit hingewiesen. Ich will jetzt nicht mehr die Beispiele aufzählen, die uns in der Vergangenheit gezeigt ha ben, dass das Innenministerium vielleicht nicht der richtige Ort war, um datenschutzrechtliche Verstöße gerade im nicht öffentlichen Bereich zu ahnden.
Wir wollen trotzdem in die Zukunft schauen und hoffen, dass beim neuen Landesdatenschutzbeauftragten, der dann für bei de Bereiche zuständig ist, auch genügend Ausstattung sowohl in sächlicher als auch in personeller Hinsicht vorhanden ist, damit dieser seinen wachsenden Aufgaben gerecht werden kann. Wir alle wissen und lesen es auch tagtäglich in den Zei tungen, wie wichtig gerade im nicht öffentlichen Bereich der Datenschutz wurde und in nächster Zeit noch werden wird. Denn durch die immer weiter zunehmende Wichtigkeit der neuen Medien, vor allem auch für junge Menschen – aber das betrifft alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land –, ist ein effektiver Datenschutz gerade im nicht öffentlichen Be reich für jeden von uns von großer Bedeutung.
Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als ein ganz wesentli ches Grundrecht bezeichnet. Wir können dieses nur wahren, wenn auch tatsächlich eine schlagkräftige Organisation vor handen ist, die sich um den Schutz dieses Rechts kümmert.
Dazu gehört aber, lieber Kollege Kluck, dass man dem Tiger auch ein paar Zähne gönnt. Die Zähne, das ist die Ahndung im Fall von datenschutzrechtlichen Verstößen. Genau da hat Ihr Entwurf ein großes Loch.
Wir haben nämlich die Situation, dass nach Ihrem Gesetzent wurf die Ahndung von datenschutzrechtlichen Verstößen bei einem Regierungspräsidium, nämlich dem Regierungspräsi dium Karlsruhe, liegen soll. Sie selbst schreiben in der Be gründung Ihres Gesetzentwurfs, dass in der Vergangenheit, gerade weil es relativ wenige Fälle gab, bei der Auslagerung dieser Zuständigkeit an die vier Regierungspräsidien ein Pro blem auftrat, was die Kompetenz angeht. Deswegen geben Sie doch in Gottes Namen dem Datenschutzbeauftragten, der die Kompetenz hat, beurteilen zu können, ob ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen von größerer oder ge
Wir sprechen hier nicht von der Vollstreckung, lieber Kol lege Kluck; das können Sie vielleicht noch unterscheiden. Die Ahndung, sprich eine Strafe zu verhängen, und die Vollstre ckung dieser Strafe sind zweierlei.
Deswegen machen Sie nur einen halben Schritt, wenn Sie jetzt bezüglich der Höhe der Strafe wieder die Regierungspräsidi en ins Spiel bringen.
Jetzt darf ich zum Abschluss noch kurz auf das zweite Ele ment des Gesetzentwurfs zurückkommen, nämlich auf die Frage der Videoüberwachung. Für eine Videoüberwachung – das wissen wir, seit ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vor liegt, das auf eine vergleichbare Regelung in Bayern Bezug nahm – brauchen wir eine gesetzliche Grundlage. Die SPDFraktion ist allerdings der Meinung, dass aufgrund der Inten sität des Eingriffs in die Grundrechtssphäre der Bürger diese Eingriffsregelung nur auf die Begehung von Straftaten bezo gen sein soll. Wir haben die Situation, dass Sie hier eigentlich nach dem Gießkannenprinzip vorgehen, indem Sie in Ihren Entwurf für einen neuen § 20 a auch Ordnungswidrigkeiten aufnehmen.
Da sagen wir: Das wird dem Grundrecht der Bürger auf Schutz der Privatsphäre nicht gerecht. Deswegen sind wir auch an dieser Stelle mit Ihrem Gesetzentwurf nicht einver standen.
Hinzu kommt noch die Tatsache, dass beim Thema Videoüber wachung aufgrund der Intensität des Eingriffs in die Freiheits sphäre die Frage der Dauer der Speicherung eine ganz wesent liche Rolle für uns spielt. Sie haben in Ihrem Entwurf eine Speicherzeit von vier Wochen vorgesehen. Das ist zu lang. Wir wollen, dass die Speicherzeit der Daten, die hier in gro ßer Menge erhoben werden, deutlich verkürzt wird und nicht vier Wochen beträgt.
Ich bitte Sie daher darum, dass wir bei den Beratungen bis zur zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfs in diesen von mir an gesprochenen Punkten eventuell noch einmal in die Diskus sion einsteigen, und würde mich freuen, wenn wir da zu ei nem gemeinsamen Ergebnis kämen.
(Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Ohne Brille! Das heißt, er spricht in freier Rede! – Vereinzelt Heiterkeit)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kollege Stoch hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir nun schon seit Jahr zehnten über dieses Thema diskutieren. Wir sind, wie so oft bei vielen Themen, Kollege Bopp, dann letztendlich doch da gelandet, wo wir schon immer hinwollten. Vielleicht ein klei ner Hinweis: Gehen Sie etwas offener mit Vorschlägen der Grünen um, dann müssten wir nicht über Jahre hinweg immer über das Gleiche diskutieren.
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Oh! Um Gottes willen! – Abg. Ingo Rust SPD: Bei der CDU dauert es immer länger!)