Protocol of the Session on December 16, 2010

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommu nalen Versorgungsverband Baden-Württemberg und des Ge setzes zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. Septem ber 2010 – Bilanzbericht zum Chancengleichheitsgesetz (2005 bis 2009) – Drucksachen 14/6985, 14/7280

Berichterstatterin: Abg. Bärbl Mielich

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Netzhammer für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der öffentliche Dienst des Landes Ba den-Württemberg hat hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben Vorbildcharakter. Dies zeigen die Ergebnisse des Bilanzberichts zum Chancengleich heitsgesetz, der Ihnen heute vorliegt.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentli chen Dienst des Landes sind Beschäftigungs- und Aufstiegs chancen im öffentlichen Dienst des Landes deutlich besser als in anderen gesellschaftlichen Bereichen oder in der Privat wirtschaft.

Der Bilanzbericht zeigt auch, dass der Landtag im Jahr 2005 mit der Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes ein sehr gutes Fundament dafür geschaffen hat, die Chancengerech tigkeit von Männern und Frauen zu stärken und zu befördern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Albrecht Fischer CDU: Sehr gut!)

Die Entwicklung, die bereits 1996 mit dem Landesgleichbe rechtigungsgesetz in Gang gesetzt wurde, hat sich fortgesetzt und in Teilen sogar beschleunigt. Dieser Erfolg ist auch den Männern und Frauen zu verdanken, die als Beauftragte für Chancengleichheit einen wesentlichen Beitrag zur Bewusst seinsschärfung für Fragen der Gleichberechtigung und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öf fentlichen Dienst des Landes leisten. Sie sind in allen Berei chen der Landesverwaltung fest etabliert und akzeptiert, weil sie nach diesem Gesetz unmittelbar und direkt der Dienststel lenleitung zugeordnet sind und ihnen das Gesetz damit eine starke Stellung einräumt.

Nun zu einigen Zahlen dazu, inwieweit die mit der Novellie rung des Gesetzes verbundenen Ziele erreicht werden konn ten. Zahlen lügen ja bekanntlich nicht.

Die Chancen auf eine Beschäftigung in der Landesverwaltung haben sich für Frauen weiter verbessert. Trotz eines Stellenab baus, eines Rückgangs der absoluten Beschäftigtenzahlen sind heute 7 555 Frauen mehr im Landesdienst als im Jahr 2005. Damit stieg der Frauenanteil prozentual von 51,8 % auf 56 %, bei den obersten Landesbehörden von 44,4 % auf 47,5 %.

Chancengleichheit heißt natürlich auch Chancengleichheit in allen Laufbahngruppen, insbesondere in den obersten Lauf bahngruppen, dort, wo es wirklich interessant wird. Auch hier gab es Verbesserungen. Im höheren Dienst konnte der Frau enanteil in der Beamtenschaft von 37 % auf 43 % gesteigert werden. Bei den Angestellten des höheren Dienstes ist die Ge schlechterparität den Gesamtzahlen zufolge sogar bereits er reicht. Allerdings gibt es Bereiche, in denen Frauen im höhe ren Dienst noch unterrepräsentiert sind.

In zwei Geschäftsbereichen allerdings, im Kultusministerium und im Sozialministerium, liegt der Frauenanteil inzwischen bei knapp 50 %. Ich möchte deshalb den Ministerinnen Dr. Monika Stolz und Dr. Marion Schick für dieses schöne Ergeb nis herzlich danken.

(Beifall bei der CDU)

Bei anderen obersten Landesbehörden liegt der Frauenanteil im höheren Dienst zwischen 15 % beim Rechnungshof und

37 % beim Justizministerium. Ich gebe zu, Frau Lösch, auch wenn sich in den letzten Jahren der Frauenanteil hier verbes sert hat, besteht sicherlich noch Optimierungsbedarf in den einzelnen Bereichen.

Differenziert man den höheren Dienst nach Besoldungsgrup pen, so zeigt sich, dass der Frauenanteil in der Eingangsbe soldung A 13 am höchsten ist, mit steigender Besoldung aber nach unten geht. Trotzdem stieg auch in der B-Besoldung der durchschnittliche Frauenanteil immerhin von 9 % auf 14,4 %. Aber auch hier haben wir natürlich noch Entwicklungsbedarf.

Dennoch können wir positiv feststellen, dass sich der Frauen anteil bei den Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsauf gaben in nahezu allen obersten Landesbehörden erhöht hat, genauso wie im nachgeordneten Bereich, wobei die Chancen für Frauen im Kultusministerium, im Staatsministerium und im Sozialministerium am besten sind.

Der unterdurchschnittliche Frauenanteil bei Führungsfunkti onen kann natürlich durch Neubesetzungen ausgeglichen wer den, und diese Möglichkeit wird auch tatsächlich genutzt. Bei den obersten Landesbehörden wurden von 164 neu zu beset zenden Stellen 51 % mit Frauen besetzt, im nachgeordneten Bereich wurden sogar 58 % der Stellen mit Frauen besetzt.

Ich möchte hier auch hervorheben, dass die Qualifizierung von Bewerberinnen für Leitungspositionen durch die Füh rungsakademie des Landes stärker genutzt werden könnte; denn derzeit beträgt der Frauenanteil unter den an die Füh rungsakademie abgeordneten Mitarbeitern lediglich 33 %.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Aha!)

Als Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden Telearbeit und Teilzeitbeschäftigung im Chan cengleichheitsgesetz festgeschrieben. Auch hier können wir feststellen, dass die Möglichkeit der Telearbeit verstärkt ge nutzt wird; die Anzahl der Telearbeitsplätze hat sich verdop pelt. Auch die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten in der Landes verwaltung hat weiter zugenommen auf jetzt 36 %, wobei der Frauenanteil hier dominiert. Ich bin mir sicher, dass die un terhälftige Teilzeit, die wir mit der jetzt verabschiedeten Dienstrechtsreform festgeschrieben haben, ein weiteres star kes Instrument für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellt.

(Vereinzelt Beifall)

Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass das Chan cengleichheitsgesetz die beruflichen Chancen der Frauen im öffentlichen Dienst der Landesverwaltung in allen Bereichen spürbar verbessert hat.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Das Chancengleichheitsgesetz ist ein Erfolg für die Frauen im Land.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Diese positive Entwicklung muss fortgeführt werden, Herr Schüle,

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Richtig!)

bis für alle Frauen in allen Bereichen und in allen Laufbahn gruppen der Landesverwaltung Chancengleichheit erreicht ist.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Richtig! – Gegenruf des Abg. Peter Hofelich SPD: Unglaublich!)

Wir alle wissen, dass solche Prozesse Zeit brauchen. Aber wir sind auf dem richtigen Weg. Diesen Weg müssen wir konse quent weitergehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Wonnay für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute nicht nur über die Bilanz von fünf Jahren, sondern wir reden über ein Gesetz, das es seit 15 Jah ren gibt und das seit fünf Jahren einen neuen Namen trägt, nämlich das Chancengleichheitsgesetz – mit leicht veränder ten Inhalten.

Als das Landesgleichberechtigungsgesetz im Dezember des Jahres 1995, also vor 15 Jahren, verabschiedet wurde, da hat te es in der Vorbereitung auch im außerparlamentarischen Raum bedeutende Unterstützung erfahren, insbesondere durch den Landesfrauenrat. Die damalige Vorsitzende Annemarie Engelhardt, die der CDU angehört, hat ein anschauliches Bild geprägt und gesagt, dass es darum gehen müsse, dem Thema Gleichberechtigung – sie sprach von der „Schnecke der Gleichberechtigung“ – endlich Beine zu machen bzw. ihm Flügel zu verleihen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss die Messlatte für die heutige Bilanz sein.

Wie wichtig dieses Thema ist, haben wir gestern bei der Aus sprache über die Arbeit der Enquetekommission, aber auch heute in der Rede des Bundespräsidenten gehört. Auch im Re gierungsgutachten „Wirtschaftliche und technologische Per spektiven der baden-württembergischen Landespolitik bis 2020“ hat die Forderung, die beruflichen Potenziale der Frau en stärker zu nutzen, eine außerordentliche Bedeutung. Dies zieht sich wie ein roter Faden hindurch.

Allerdings kann ich Ihnen Folgendes nicht ersparen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es war ernüchternd, dass in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zwar das The ma Elektromobilität großen Raum einnahm, sich aber das wichtige Thema „Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung“ nur in Spurenelementen wiederfand.

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Allerdings! – Zuruf des Abg. Peter Hofelich SPD)

Das spiegelt wider, wie dieses Thema bei Ihnen wahrgenom men wird.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Rufen wir uns die Ziele des Chancengleichheitsgesetzes noch einmal in Erinnerung. Ich nenne sie Ihnen: Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen von Frauen, deutliche Erhö

hung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz – dies betrifft z. B. Frauen in Führungspositionen – und die Auf gabe, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu er reichen. Dieser Bilanzbericht zeigt, dass Sie die Messlatte in diesem Bereich schlichtweg reißen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)