(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Runtergehen! Massiv! Das kann man nachgucken! – Abg. Franz Unterstel ler GRÜNE: Runtergehen!)
sinken, das heißt, dass die Ertragslage geschmälert wird, und zwar durch die regenerativen Energien. Die haben genau den dämpfenden Effekt an der Leipziger Börse.
Genau das ist der Grund, warum die EdF mit Ihnen ein so gu tes Geschäft gemacht hat und die Aktien zu diesem Preis an Sie verkauft hat. Das war der wirkliche Grund.
Kann man nun mit Ihrer Agenda die EnBW gut aufstellen? Findet man regionale Energieversorger und Stadtwerke, die daran ein Interesse haben? Eine Umfrage des Branchendiens tes Energate hat ergeben: Thüga – kein Interesse, 8KU – kein Interesse, Trianel – kein Interesse. Und für Badenova, die ih ren Kunden anbietet, bis 2015 atomstromfrei zu werden, wä re ein Engagement bei einem Konzern mit einem solch hohen Atomstromanteil logischerweise äußerst unpassend.
Da muss man also sagen: Das ist kein Unternehmen, bei dem man jetzt Angst haben müsste, irgendwelche Investoren wür den es sich unter den Nagel reißen. Davon kann überhaupt keine Rede sein.
Schließlich: Ist es ein akzeptabler Preis, den Sie bezahlt ha ben? Ich sage, er ist äußerst fraglich und voller Risiken. Es sei denn, man ist im Finanzvorstand der EdF.
Die EdF hat sich in einer Pressemitteilung selbst gelobt, was für ein gutes Geschäft sie da gemacht hat.
(Abg. Peter Hauk CDU: Sie sollten einmal die fran zösischen Zeitungen der letzten Tage lesen! Das gibt Aufschluss! – Gegenruf: Das versteht der doch nicht!)
Die einzige Bewertung, die wir vorliegen haben, ist die von Morgan Stanley. Das ist die einzige Bewertung, die Sie uns vorgelegt haben; etwas anderes haben Sie gar nicht gemacht. Also diejenigen, die selbst das Geschäft angebandelt haben, machen auch die Analyse. Sie sind zudem selbst Geschäfts partner bei der EdF. Etwas anderes haben wir nicht vorliegen. Die französische Großbank Société Générale sieht aktuell das Kursziel der Aktie bei 34 €, also deutlich unter den 41,50 €, die Sie, Herr Mappus, in Paris auf den Tisch gelegt haben.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt. Wenn ich das alles zu sammenfasse, stelle ich fest: Sie haben ein ganz normales Ge schäft mit der EdF getätigt.
Gibt es einen Grund dafür, das Notbewilligungsrecht nach Ar tikel 81 der Landesverfassung in Anspruch zu nehmen? In die sem Artikel ist vorgesehen, dass überhaupt nur bei unabweis baren und unvorhergesehenen Bedürfnissen solch eine außer planmäßige Ausgabe getätigt werden kann.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Ja! – Abg. Peter Hauk CDU: Nein! Das wäre gar nicht herbeigeführt wor den!)
Ich sage es Ihnen ganz klar: Sie haben jetzt einen Kaufvertrag abgeschlossen, der bindend und unwiderruflich ist, egal, was dieser Landtag beschließt.
Sie haben noch nicht einmal ernsthaft den Versuch unternom men, den Landtag daran zu beteiligen. Sie haben einen Parla mentsvorbehalt abgelehnt. Aber zu einem Vertrag gehören im mer zwei Partner. Sie als der eine von diesen sind an das Ver fassungsrecht gebunden.
Wenn der Vertragspartner dies nicht akzeptiert, können Sie solch einen Vertrag nicht machen. So einfach ist das.
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: So ist es! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Gut zu wissen! – Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)
Also: Können ausländische Unternehmen wie die EdF unse re Landesverfassung und unsere Haushaltsordnung außer Kraft setzen? Ist dies möglich?
(Lachen des Abg. Peter Hauk CDU – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Parlamentarier müssen sich dessen be wusst sein!)
(Beifall bei den Grünen – Abg. Peter Hauk CDU: Das ist doch lächerlich! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Eine große schauspielerische Leistung! – Zuruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD)
Dann greifen Sie zum Notbewilligungsrecht nach Artikel 81 der Landesverfassung, indem Sie sich auf eine unvorhergese hene und unabweisbare Maßnahme berufen, obwohl Sie dies selbst herbeigeführt haben.
deren finanzielle Auswirkung die Größenordnung von einem Sechstel des Haushalts von Baden-Württemberg annimmt.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Wolfgang Drexler SPD: So ist es! Unglaublich! – Abg. Peter Hauk CDU: Sind Sie jetzt für oder gegen den Ankauf? – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Diese Frage stellt sich bei den Grünen gar nicht!)
Die Landesverfassung gibt in Artikel 81 ein Stück subsidiäre Kompetenz an die Exekutive, wenn tatsächlich unabweisbar etwas gemacht werden muss, z. B. bei Naturkatastrophen, Seuchen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen.
Was Sie mit diesem Artikel gemacht haben – ich sage es klipp und klar – ist Machtmissbrauch, klarer Machtmissbrauch.