Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir war der Hinweis wichtig – das war der Grund, weshalb ich mich noch einmal gemeldet habe –: Der Souverän soll entscheiden. Der Souve rän soll wissen, dass diese Landesregierung für die Menschen im Rheintal bereits in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2013 und 2014 jährlich 80 Millionen € für eventu elle Landeszuschüsse zum Ausbau der Rheintalbahn vorsieht. Wir reden nicht nur darüber, sondern treffen bereits heute Vor sorge, um genau dies vorzunehmen.
Wir haben auch erklärt, dass wir bereit sind, die vertiefenden Untersuchungen zum Güterzugtunnel Offenburg und zur au tobahnparallelen Trassenführung mitzufinanzieren.
Im Übrigen: Das, wovon Sie meinen, dass wir es eigentlich überhaupt nicht mitfinanzieren dürften, machen wir, weil wir es für richtig halten und weil wir an diesem Punkt der Über zeugung sind, dass wir es auch dürfen. Deswegen geht von uns das klare Signal an die Menschen im Rheintal: Wir ken nen unsere Verantwortung, und wir übernehmen sie.
Zum Schluss noch einmal: Eines ist heute klar geworden: Sie lehnen jede Form der Mitfinanzierung ab.
Deswegen weiß der Souverän in diesem Land: Der A-81-De ckel wird in diesem Land mit den Grünen nicht kommen. Die Mitfinanzierung der Südbahn wird mit den Grünen nicht kom men. Die notwendige Unterstützung bei der Rheintalbahn wird nicht kommen. Dies müssen die Menschen in unserem Land wissen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Klaus Herrmann CDU: Die Neinsagerpartei Grüne! – Zu ruf der Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE)
Ausgerechnet die Partei, die für die Schiene ist, sagt den Men schen: Wir übernehmen keine Verantwortung. Ich glaube, der Souverän ist sehr dankbar dafür, dass dies heute in dieser Deutlichkeit geklärt werden konnte. Ich bin der Überzeugung: Wir konnten heute deutlich machen, wofür wir stehen und was für dieses Land notwendig ist. Wir werden dies auch weiter hin machen.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Da hätte man stundenlang zuhören können! – Heiterkeit des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)
Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung der Anträge. Ich gehe davon aus, dass wir über den Än derungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/ DVP, Drucksache 14/7232 (modifizierte Fassung), zum An trag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5819, abstimmen.
Gut. Darüber lassen wir abstimmen. Ist die notwendige Un terstützung für den Antrag auf Durchführung einer namentli chen Abstimmung vorhanden? – Das ist der Fall.
Von der Fraktion GRÜNE wurde mir mitgeteilt, dass sie gern getrennt über Abschnitt III Ziffer 1 des Änderungsantrags Drucksache 14/7232 abstimmen möchte. Ist der Landtag hier mit einverstanden? –
Gut. Ich lasse darüber abstimmen. Wer für eine getrennte Ab stimmung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Ge genstimmen? – Dies ist mehrheitlich abgelehnt.
Damit kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den gesamten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP, Drucksache 14/7232 (modifizierte Fas sung), zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5819. Wer den Änderungsantrag ablehnt, antworte mit Nein, wer ihm zustimmt, antworte mit Ja, ansonsten antworte man mit „Enthaltung“.
Ist noch jemand im Saal, der abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und darf die Schriftführer bitten, das Ergebnis festzustellen.
Ich gehe davon aus, dass wir zwischenzeitlich Punkt 3 der Ta gesordnung aufrufen können. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Ingenieurkammergesetzes – Drucksache 14/7109
Das Präsidium hat festgelegt, dass nach der Begründung durch die Regierung eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion erfolgt.
Herr Präsident, werte Da men und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren! Mit unserem Gesetzentwurf entwickeln wir die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beratenden In genieure im Land weiter. Im Gegensatz zu den über 138 000 angestellt tätigen Ingenieuren in Baden-Württemberg darf sich ein Ingenieur nur dann als „beratend“ bezeichnen, wenn er ei genverantwortliche und unabhängige Beratung leistet und wenn er in der Kammerliste der Ingenieurkammer BadenWürttemberg eingetragen ist. Derzeit hat die Ingenieurkam mer Baden-Württemberg rund 2 650 Mitglieder.
Berufsaufgabe und Markenzeichen des Beratenden Ingenieurs sind insbesondere die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung bei Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Ingenieurwesens. Der Ingeni eur ist verpflichtet, den Beruf gewissenhaft und unter Berück sichtigung der gesicherten technischen Erkenntnisse auszu üben. Er hat sich so zu verhalten, wie es das Ansehen des Be rufs erfordert.
Dieses Markenzeichen der Ingenieurkammer wollen wir mit diesem Gesetzentwurf für die Zukunft schützen und stärken. Wir wollen, dass sich zukünftig auch leitende Angestellte in Ingenieurbüros und Hochschullehrer als Beratende Ingenieu re eintragen lassen können. Gerade leitende Angestellte neh men schon heute oft solche Berufsaufgaben wahr, die das Markenzeichen „Beratender Ingenieur“ rechtfertigen.
Personen- und Kapitalgesellschaften sollen künftig ebenfalls unter der Bezeichnung „Beratender Ingenieur“ auftreten kön nen. Dies trägt der zunehmenden Spezialisierung und der wirt schaftlichen Leistungsfähigkeit von Ingenieurgesellschaften Rechnung. Auf diese Weise wird die Wettbewerbsfähigkeit der Beratenden Ingenieure gestärkt.
Dem Versorgungswerk der Ingenieurkammer wird sodann die Teilrechtsfähigkeit verliehen. Das für die Altersversorgung der Mitglieder vorgesehene Vermögen wird dadurch besser geschützt. Außerdem kann das Versorgungswerk im Rechts verkehr selbst auftreten und tätig werden.
Im Übrigen werden mit dem Gesetzentwurf die Eintragungs voraussetzungen für den Beratenden Ingenieur an die Bolog na-Abschlüsse angepasst. Zukünftig haben Bachelorabsolven ten vier und Masterabsolventen zwei Jahre Praxiszeit für die Eintragung als Beratender Ingenieur nachzuweisen.
Wir haben den Gesetzentwurf mit allen Beteiligten, insbeson dere mit der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, aber auch mit den bundesweit vertretenen Ingenieurverbänden und Ar beitgeberverbänden sehr gründlich und ausführlich erörtert.
Das Anhörungsergebnis, das Ihnen vorliegt, zeigt das Ergeb nis unserer Erwägungen. Unser Gesetzentwurf enthält die für ein modernes Ingenieurkammergesetz und die für die Bera tenden Ingenieure in Baden-Württemberg auch im Bundes vergleich notwendigen Regelungen.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des In nenministeriums – Klares Bekenntnis zu Baden 21 – Drucksache 14/5819
Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/7232 (modifizierte Fassung) , bekannt geben:
Mit Ja haben 107 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 16 Abgeordnete gestimmt; es hat sich niemand enthalten.