Außerdem ist zu berücksichtigen, welches Arbeitsplatzangebot besteht. Auch der Arbeitsmarkt entschei det über die Frage, was mit einem Bachelorabsolventen pas siert.
Ferner sind Eignung und Leistung entscheidend. Nicht immer ist der eigene Wunsch mit der Wirklichkeit der Leistung und der überprüfbaren Leistung verbindbar.
Insofern sind die Regelungen im Landeshochschulgesetz klar. Neben dem Bachelorabschluss bedarf es zusätzlicher Quali fikationen. Wir haben auch klargestellt, dass „überdurch schnittlich“ nicht mit 50 % gleichzusetzen ist, Frau Bauer. Es gibt keine Quote. Insofern gibt es keinen Unterschied zwi schen der Auffassung von Frau Bundesministerin Schavan und meiner Auffassung.
Frau Bauer, Sie sagen, die Hürden sollten nicht unnötig hoch sein. Da kann ich Ihnen zustimmen. Sie sagen damit aber auch, dass es Hürden und keinen Automatismus gibt. Sie sa gen, wenn diese nicht unnötig hoch seien, benötigten wir ei ne ausreichende Zahl an Masterstudienplätzen. Diese Positi on können wir auch teilen. Ausreichend heißt ausreichend im Hinblick auf die Qualifikationsmöglichkeiten und -notwen digkeiten sowie auf die Eignungen, die bestehen.
Wir wollen aber nicht, dass jemand, der geeignet ist und die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt, nur deshalb von einem Masterstudiengang ferngehalten wird, weil es zu wenig Mas terstudienplätze gibt. Das ist der Punkt, um den es geht und auf den ich noch eingehen werde.
Wir müssen aber sehen, dass wir hier im Wesentlichen hoch schulartenspezifisch diskutieren. Es wäre völlig falsch, wenn ein großer Anteil der Absolventen der Dualen Hochschule Ba den-Württemberg auf die Idee käme, ein Masterstudium auf zunehmen. Dann wäre das System eigentlich zerstört. Die Un
ternehmen finanzieren ihre Bachelorabsolventen in der Dua len Hochschule nicht dafür, dass eine große Zahl hinterher so zusagen mit ihrem Stipendium weiterstudieren.
Das Gleiche gilt für die Absolventen der Hochschulen für an gewandte Wissenschaften, also für die Fachhochschulen. Es gibt eine gute Tradition, dass sie ihr Studium, etwa in den In genieurberufen, früher nach acht Semestern abgeschlossen ha ben und es heute nach sieben Semestern abschließen. Wir brauchen sie so früh wie möglich mit beruflicher Qualifizie rung; der Arbeitsmarkt braucht sie.
Derzeit ist es übrigens so, dass der Arbeitsmarkt von den Ba chelorabsolventen an Universitäten mehr aufnimmt, als den Universitäten lieb ist. Die Universitäten sagen: „Uns fehlen jetzt Master in einer bestimmten Anzahl für die Wissenschaft, für die Forschung und für unsere Forschungsprojekte.“ Dar auf antworte ich jedoch: Das ist eben der Markt. Wenn ihre Bachelorabsolventen so gefragt sind, dass die Wirtschaft sie vollständig aufnimmt, und zwar mit Gehältern, die sie dazu bewegen, nicht bei ihnen zu bleiben, sondern in die Wirtschaft zu gehen, dann ist das eben so. Man muss dann versuchen, sie durch berufsbegleitende Masterstudiengänge zurückzugewin nen.
Dieser Automatismus ist auch deshalb gar nicht erfüllbar, weil die Welt wesentlich vielfältiger ist. Einerseits gibt es berufs begleitende Maßnahmen. Wir wollen ja nicht, dass jeder an seiner Hochschule den Masterabschluss macht; dann wären wir wieder beim alten System. Wenn wir dann noch sagen: „Jedem Bachelor garantieren wir einen Masterstudienplatz“, haben wir den Bachelorabschluss zur Zwischenprüfung de gradiert. Dann haben wir kein wirkliches Bologna-System mehr. Damit wäre der Sinn des gesamten Systems ins Gegen teil verkehrt, und der Bachelorabschluss wäre entwertet. So mit wäre das eingetroffen, was wir alle in diesem Haus nicht wollten. Wir alle wollten ja einen validen Abschluss, der in der Wirtschaft, in der Berufswelt etwas gilt und der akzeptiert wird.
Die Unternehmen haben es so ausgedrückt: „Bachelor wel come“, und nicht etwa „Bachelor downgraded“ – um es in modernem Deutsch zu sagen.
Wir brauchen zudem Systeme, wonach der Master nicht nur berufsbezogen ist. Andernfalls würden wir die Universitäten als forschungsbezogene Einrichtungen zerstören. Der Master muss vielmehr in Teilen durchaus auch wissenschaftsbezogen sein; er muss forschungsbezogen und nicht unbedingt berufs bezogen sein.
Wenn wir in andere Systeme gehen, etwa in eine Kombinati on von Master- und PhD-Programmen, wie es sie anderswo gibt und wie wir sie jetzt auch etablieren wollen, dann stellen wir fest, dass dieser Master sogar die Vorstufe zum Promoti onsprogramm ist. Er ist damit nicht berufsbezogen, sondern forschungsbezogen. Wir brauchen Hochschulabsolventen, die berufsorientiert studiert haben und die in den Beruf gehen, aber genauso brauchen wir Hochschulabsolventen, die in die
Insofern sollte man dies alles auch nicht über einen Kamm scheren. Man sollte auch nicht betonen, dass der Master un bedingt berufsbezogen und berufsorientiert sein muss. Übri gens ist die Frage der Berufsbezogenheit jeweils auch sehr schwer zu definieren.
Wenn wir die KMK-Beschlüsse betrachten, so sehen wir, dass wir diese eigentlich nicht erfüllt haben, sondern unseren eige nen Weg eingeschlagen haben, und zwar mit dem Kongress und mit unseren Workshops. Übrigens hat sich ein Workshop für die Studierenden dezidiert mit dem Thema „Übergang vom Bachelor zum Master“ beschäftigt. Dieser Workshop hat vor Kurzem stattgefunden; dessen Ergebnisse werden gerade aus gewertet.
Wir sind viel weiter gegangen, als es die KMK empfohlen hat. Wir richten uns nicht unbedingt nach dem Mittelmaß der 15 anderen Länder, sondern wir gehen unseren eigenen Weg. Wir haben hier mehr geändert, als andere Länder das getan haben, weil wir das einfach für richtig halten.
Insofern haben wir, glaube ich, ein gutes zweistufiges System von Bachelor und Master. Es ist richtig, dass wir, wenn wir uns jetzt die „Bachelor-Welle“ fortgesetzt denken, an das Pro gramm „Bachelor 2012“ ein Programm „Master 2020“ anbin den müssen,
um ausreichend – ich sage nicht für jeden; aber ausreichend – Masterstudienplätze bereitzustellen. Dessen sind wir uns be wusst. Das haben wir im Auge. Wir werden es auch so durch führen, dass wir den geeigneten Bewerbern ein qualifiziertes Angebot bieten können. Das können eigene Studierende sein. Aber auch von anderen Hochschulen oder aus dem Ausland werden potenzielle Masterabsolventen kommen. Sie werden auch von anderen Hochschularten kommen. Deren Zahl ist sehr schwer kalkulierbar.
Wir brauchen auch diese Studierenden, und wir werden im Land ausreichend Plätze zur Verfügung stellen.
Insofern bedarf es keines neuen Gesetzentwurfs. Die Dinge sind geregelt. Nur wegen eines Wortes wie z. B. „Regelab schluss“ – – Entschuldigung, dass ich Ihrer Partei sozusagen ihr Logo stehle. Nach liberaler Auffassung ist der Regelab schluss der – das haben Sie richtig zitiert –, der in der Regel gemacht wird. Aber um diese Weisheit auszudrücken, brau chen wir keine Gesetzesänderung. Das können wir schon al lein erdenken.
Ich habe zwei kurze Anmerkungen. Zum einen: Wenn wir ein Masterprogramm auflegen, wofür wir auch sind, dann brau chen wir ein Programm „Master 2015“, wenn wir ein Pro gramm „Hochschule 2012“ haben. Denn nach drei Jahren bzw. sechs Semestern sollen die Bachelorstudierenden ihre Ab schlüsse haben. So viel zu diesem Punkt.
Das andere, was mich sehr gewundert hat, sind die Aussagen, dass wir angeblich den Bachelorabschluss abwerten wollten. Das Gegenteil ist richtig. Wir wollen, dass sich die jungen Menschen zwischen dem Gang in den Beruf und einem Wei terstudieren, einem Masterstudium frei entscheiden können.
Deswegen müssen wir genau schauen. An den Fachhochschu len funktioniert der Übergang. Der FH-Bachelor hat das Ni veau des bisherigen FH-Diploms. Da ist es kein Problem. Aber die Universitäten und auch die Wirtschaft – ich könnte einige Beispiele vortragen – sagen, dass dieser Abschluss eben nicht berufsqualifizierend sei. Das ist ein Problem, und das müssen wir ändern. Dafür brauchen wir aber keine Gesetzesänderung. Das ist richtig. Aber unabhängig davon müssen wir schauen: Was erwarten die Universitäten nach sechs, sieben oder acht Semestern Bachelorstudium? Was erwarten die Betriebe, und was leisten die Universitäten?
Diejenigen, die einen Bachelorabschluss haben, müssen so qualifiziert sein, dass sie daran ein Masterstudium anschlie ßen können und über die grundlegenden methodisch-wissen schaftlichen Qualifikationen verfügen. Das ist unsere Anfor derung an ein Bachelorstudium. Wer diese letzten Endes nicht erfüllt, darf meines Erachtens auch keinen Bachelorabschluss bekommen. Deswegen müssen wir auch über die Qualität des Bachelorabschlusses diskutieren. Aber wer ein Bachelorstu dium abschließt, der muss die Möglichkeit haben, weiterzu studieren oder einen anderen Weg in den Beruf zu wählen. Es geht um die freie Entscheidung, und dafür steht die SPD.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7167 und die dazugehörigen vier Anträge Drucksachen 14/5442, 14/5689, 14/6925 und 14/6926 zur weiteren Beratung an den Wissen schaftsausschuss zu überweisen. – Sie stimmen zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über Fahrberechtigungen zum Führen von Ein satzfahrzeugen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuer wehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs dienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechti gungsgesetz) – Drucksache 14/7191
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: Die Be gründung erfolgt durch die Regierung, für die Aussprache gilt eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs über Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen kommt die Landesregierung einem dringenden Anliegen der freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der tech nischen Hilfsdienste nach, denen zunehmend der Fahrernach wuchs ausgeht. Die Landesregierung senkt damit die Hürden für das Führen von Einsatzfahrzeugen bei den Organisationen des Katastrophenschutzes.
Der Pkw-Führerschein, soweit er vor 1999 erworben wurde – ich vermute, dass so ziemlich jeder in diesem Haus, der einen Führerschein gemacht hat, noch diese Vorgängerregelung hat te –, berechtigt noch zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t. Seit 1999 müssen Führerscheinbewerber dagegen für die Ge wichtsklasse zwischen 3,5 t und 7,5 t – das ist ein Klein-Lkw – eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben.
Um die Einsatzfähigkeit der Organisationen aufrechtzuerhal ten, hat der Bundesgesetzgeber im Straßenverkehrsgesetz Er mächtigungen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Fahrberech tigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t und bis 7,5 t aufgenom men – bis 7,5 t eine Ermächtigung an den Bundesverord nungsgeber, bis 4,75 t eine Ermächtigung an die Länder. Das heißt, vonseiten des Bundes war klar, dass eine Regelung er folgen muss. Er fand allerdings, dass der Bundesverordnungs geber nur den einen Teil machen sollte; den anderen Teil traut er den Ländern zu.
Von genau dieser Ermächtigung machen wir Gebrauch. Die derzeitige Ermächtigung im Straßenverkehrsgesetz sieht eine Regelung für Fahrzeuge bis 7,5 t durch Bundesverordnung, das heißt, in der Fahrerlaubnisverordnung, vor.
Zu einer entsprechenden bundesrechtlichen Regelung wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr kommen. Bundes regierung und Bundesrat beabsichtigen eine Nachbesserung des Straßenverkehrsgesetzes, wonach eine Regelung für eine Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 t – wie derzeit bis 4,75 t – aufgrund organisationsinterner Ausbildung und Prü fung durch die Länder ausgestaltet werden kann.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick lung hat mittlerweile einen entsprechenden Referentenentwurf an die obersten Landesbehörden überstellt. Wann diese ge plante Nachbesserung letztlich in Kraft treten wird, ist noch ungewiss.
Ich habe das deswegen gesagt, weil ich weiß, dass natürlich der Wunsch vorhanden ist, dass wir das für Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 t regeln. Könnten wir das bereits tun, täten wir es auch.
Jetzt stellt sich die Frage: Warten wir, bis es so weit ist, oder machen wir es gleich? Wir haben uns entschieden: Es ist so wichtig für die Organisationen des Katastrophenschutzes, dass wir jetzt den ersten Schritt machen, nämlich eine Regelung für Fahrzeuge bis 4,75 t. Sobald der Bund es uns ermöglicht, werden wir die notwendigen Anpassungen vornehmen. Es geht uns dabei darum, den Organisationen bereits heute die entsprechende Möglichkeit zu geben. Deswegen werden wir
den Handlungsspielraum, den wir haben, jetzt ausschöpfen und schnellstmöglich eine Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 4,75 t schaffen.