Protocol of the Session on November 25, 2010

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU)

und dass wir sehr zufrieden sein können, dass uns dies zu die sem Zeitpunkt gelingt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Razavi das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Ich kann nur bestätigen, was die Mi nisterin zum Schluss gesagt hat: Dieser Gesetzentwurf ist wirklich ein guter Aufschlag, denn er ist richtig und wichtig.

Er ist wichtig, weil er eine neue Rechtsgrundlage für die För derung von Vorhaben des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs schafft, nachdem das alte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes außer Kraft getreten ist. Der Gesetzentwurf schließt damit eine Lü cke, die durch die Föderalismusreform entstanden ist.

Das heißt, wir stellen mit diesem Gesetzentwurf sicher, dass auch nach dem 31. Dezember 2019 – wenn der Bund die Kompensationszahlungen an die Länder, die wir seit 2007 er halten, einstellt – Projekte des kommunalen Straßenbaus und des ÖPNV gefördert werden können.

Wir wissen, dass der Investitionsbedarf in beiden Bereichen auch künftig hoch sein wird. Viele Maßnahmen werden be reits umgesetzt. Eine Vielzahl von Maßnahmen und Neubau vorhaben sind notwendig.

Wir wissen auch, dass die Finanzkraft der Kommunen und Landkreise allein nicht ausreicht, um die ihnen übertragenen Aufgaben allein zu tragen. Genau dieser Punkt war und ist für die CDU-Fraktion immer ein ganz zentrales Anliegen.

Wie gut das alte GVFG gewirkt hat, sieht man in jedem Land kreis, in jedem Dorf und in jeder Stadt. Es gibt keine kommu nale Straße oder ÖPNV-Maßnahme, die nicht erheblich – in früheren Jahren sogar bis zu 90 % – durch das Land über das GVFG mitfinanziert wurde.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das waren noch Zeiten!)

All das sind gute Beispiele für die hervorragende Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Sie hat in Baden-Württem berg eine lange und bewährte Tradition, an der wir festhalten wollen.

All das ist nicht selbstverständlich. Aber wir sehen das Land hier in der Pflicht. Die Finanzierung der kommunalen Ver kehrsinfrastruktur muss auch künftig auf zwei sicheren Säu len stehen, damit sie stetig weiterentwickelt werden kann, nämlich Langlebigkeit und Verlässlichkeit.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es!)

Deshalb ist es richtig und ganz entscheidend, dass dieser Ge setzentwurf, wie die Ministerin es beschrieben hat, unbefris tet ist und an der Zweckbindung der Mittel auch nach dem Jahr 2013 festhält. Es wird nur gefördert, was eindeutig zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich ist und was einwandfrei, wirtschaftlich und sparsam geplant ist. Das war bisher so, und das wird auch künftig so sein.

Neben den bisherigen förderfähigen Vorhaben, die sich be währt haben, muss das neue Gesetz aber auch auf Verände rungen im Verkehrsbereich reagieren und dem heutigen Be darf gerecht werden. Mobilität und der Bedarf an Mobilität

haben sich in den vergangenen Jahrzehnten eben verändert. Dass Lärmschutzmaßnahmen an zwischenörtlichen Straßen, Grunderneuerungen von Verkehrswegen im ÖPNV und vor allem auch verkehrswichtige Radwege mit aufgenommen wurden, hat deshalb unsere volle Unterstützung.

Dass das neue Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gelungen ist, zeigt der hohe Zuspruch in der Anhörung. Wir sind froh, dass der Entwurf nun vorliegt. Wir wissen, wie sehr Baden-Württemberg auf eine funktionierende Verkehrsinfra struktur auf der Straße und auf der Schiene angewiesen ist. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur weiteren Ver besserung der Verkehrsinfrastruktur. Das Ministerium für Um welt, Naturschutz und Verkehr und die Ministerin haben bei der Umsetzung des Gesetzes unsere volle Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abg. Haller das Wort.

Herr Präsident, meine Da men und Herren! Wir brauchen eine neue Rechtsgrundlage durch eine im Zuge der Föderalismusreform – Drexler und Co. haben sie dankenswerterweise herbeigeführt –

(Abg. Nicole Razavi CDU: „Drexler und Co.“! – Zu ruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU)

neu geschaffene Situation. Es hat etwas gedauert, aber nun liegt ein Entwurf vor, der – so würde ich meinen – in die rich tige Richtung weist.

Der erste und entscheidende Punkt ist: Die Zweckbindung bleibt beim Verkehr und liegt nicht bei sonstigen Investitio nen. Das ist eine zentrale Forderung, die wir erfüllt sehen. Das ist ganz eindeutig. Die Vorhabenträger erhalten nun auch für einen gewissen Zeitraum eine Planungssicherheit. Insoweit begrüßen wir den Gesetzentwurf. Wir sehen die Prüfung auch ergebnisoffen.

Ein Rückblick in die Vergangenheit zeigt, dass der GVFGTopf in aller Regel wohl viel besser gefüllt war als der Topf für die Landesstraßen. Das kann man häufig daran sehen, dass kommunale Straßen, Gemeindeverbindungsstraßen und Kreis straßen viel besser sind – im flachen Land manchmal perfekt mit Radwegen ausgestattet – als die Landesstraßen dort, wo sich der Verkehr zentralisiert. Aber da haben wir nun auch ge wisse Steuerungsmöglichkeiten – vielleicht in der Zukunft ein bisschen mehr. Wir halten das für richtig. Die Inhalte, die Ver änderungen von Parametern – dass alte Schienenwege nicht mehr umtransformiert werden – und auch die neuen Tatbe stände, die aufgenommen werden, tragen wir insoweit mit.

Klar ist aber auch: Wenn wir neue Tatbestandsmerkmale ha ben, die gefördert werden können, heißt das nicht, dass auto matisch mehr Geld zur Verfügung steht, sondern dass die Kon kurrenz der Vorhaben größer wird. Das müssen wir sehen. Deswegen – bei allem Optimismus aufgrund dessen, was in dem Entwurf steht – wird die für die Wirkung entscheidende Frage sein, ob und gegebenenfalls wie viel Geld zur Verfü gung gestellt wird. Davon hängt der Erfolg dieses Gesetzes

ab, nicht von der Lyrik. Wir wissen, dass die Ministerin in ver kehrspolitischer Lyrik sehr gut ist.

(Abg. Nicole Razavi CDU: Aber nicht nur!)

Es geht immer um die Umsetzung, um die Tat, Frau Razavi. Wir messen an Taten, nicht an Worten. Das wird dann auch fortwährend der Fall sein.

Der Inhalt ist so weit klar.

Wir haben – das Wesentliche möchte ich einmal ansprechen – drei Punkte anzumerken. Von den vielen Vorschlägen wol len wir nicht alle übernehmen. Wir könnten sie eines Tages auch umsetzen müssen.

(Abg. Paul Nemeth CDU: Eines Tages!)

Aber es sind drei Punkte, bei denen wir meinen, dass die An regungen zu berücksichtigen sind.

Der eine Punkt: Es heißt, dass Bahnkörper nur auf gesonder ten Gleisen gefördert werden. Wir haben in manchen Gemein den die Situation, dass Schienenverkehr und sonstiger Ver kehr nur gemeinsam möglich sind. Dies ist gerade am Ende von Strecken der Fall. Wie soll ich sonst in kleine Gemein den, in Dörfer hineinkommen? Darüber müssen Sie noch ein mal nachdenken.

Der andere Punkt sind die rechnergestützten Betriebsleitsys teme. Fahrgastinformation ist im Schienenverkehr vorge schrieben. Ich stehe am Bahnhof, meinetwegen in einem be heizten U-Bahn- oder S-Bahn-Schacht. Aber draußen auf dem Land – nehmen Sie einmal Stetten am kalten Markt – bin ich auf den Busverkehr angewiesen. Da stehe ich eine Viertelstun de, eine halbe Stunde lang und weiß überhaupt nicht, ob der Bus kommt und was überhaupt los ist.

Auch dort, wo ich vom Bus auf Schiene umsteigen muss, hat der Fahrgast keinerlei Informationen über eine Verspätung und der Busfahrer natürlich auch nicht. Frau Ministerin, gehen Sie diesbezüglich nochmals in sich.

Dasselbe betrifft Steuerungs- und Informationssysteme haupt sächlich im ländlichen Raum. Auch da halten wir eine Nach besserung für sinnvoll und richtig.

Ansonsten sehen wir der weiteren Lesung und Beratung er gebnisoffen entgegen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Wölfle das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Gut ist, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt. Die Kommunen brauchen eine ver lässliche und klare Grundlage und müssen wissen, dass sich das Land weiterhin finanziell engagiert, um die Verkehrsver hältnisse in den Gemeinden zu verbessern. Schlecht ist aller dings, dass diese Planungssicherheit nicht gewährleistet ist. Es gibt keine verlässliche Finanzierungsperspektive, keine festen Fördertöpfe und keine fest dotierten Förderprogramme.

Die bisherigen Fördervolumina sind völlig unzureichend, und längst nicht alle Förderungen für bewilligte Projekte sind aus bezahlt. Ein Beispiel ist der behindertengerechte Ausbau der S-Bahn-Stationen. Herr Haller hat gerade zu Recht gesagt: Die Absicht, vieles zu fördern, ist zwar löblich, aber dazu braucht man auch die entsprechenden Mittel.

Gut ist, dass das Gesetz unbefristet gelten soll, und gut ist auch, dass das Gesetz dünn ist. Schlecht ist, dass der Inhalt leider auch dünn ist. Der Entwurf schreibt im Wesentlichen das fest, was bisher im GVFG geregelt war. Wir vermissen ei ne ökologischere Ausrichtung der Förderung. Wir erkennen keine Lenkungsabsicht in Richtung von mehr öffentlichem Verkehr mit Schiene und Bus. Weiterhin soll beim Straßen bau nur der Aus- und Neubau gefördert werden.

(Zuruf von der CDU: Da seid ihr doch auch dage gen!)

Wozu das führt, kann man im ganzen Land immer wieder be obachten. Immer wieder entscheiden sich Gemeinden, Stra ßen auszubauen oder neu zu bauen, obwohl das Instandsetzen und Renovieren völlig ausreichend wäre. Aber weil die Ge meinden das selbst bezahlen müssten, wird lieber aus- und neu gebaut, nur um die Fördergelder des Landes in Höhe von bis zu 75 % der Investitionskosten zu bekommen – mit den bekannten Folgen des ungehinderten Flächenfraßes.

Im Gesetz könnte, ja müsste stehen, dass manchmal sogar der Rückbau einer Straße, einer Ortsdurchfahrt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse führen kann, indem dadurch dann beispielsweise die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel attraktiver wird. Die Absicht, eine umweltgerechtere Verbes serung des Verkehrs zu erreichen, müsste aus dem Ministeri um für Umwelt und Verkehr eigentlich erwartet werden.

Wir vermissen eine klare Festlegung – beispielsweise, dass künftig 70 % der Fördergelder für den öffentlichen Personen nahverkehr reserviert wären. Das wäre ein Baustein, um eine umweltgerechtere Ausrichtung zu erzielen.

Gut ist, dass künftig auch Radwege gefördert werden, und gut ist, dass künftig die Instandhaltung und die Sanierung von Schienenstrecken gefördert werden. Fast gut ist, dass künftig Linienbusse gefördert werden. Schlecht daran ist allerdings, dass hierfür wiederum keine Qualitätsvorschriften – wie Vor gaben für eine bessere Luftreinhaltung – Voraussetzung sind.