Weil Sie das jetzt eben so herausgestrichen haben, Frau Mie lich: Auch das Elternwahlrecht muss sich dem Wohl des Kin des unterordnen.
die die Eltern beraten, die das Kind untersuchen, es bewerten und sagen: „Diese oder jene Einrichtung ist wohl die beste für dieses Kind.“
(Abg. Norbert Zeller SPD: Das ist völlig falsch! – Zu rufe der Abg. Reinhold Gall SPD und Bärbl Mielich GRÜNE)
Dass es dort auch einmal Irrtümer geben kann, ist doch klar. – Bewährte Einrichtungen arbeiten mit den Schulen zusam men. Es gibt individuelle Lösungen; die müssen wir suchen.
Auch bei der Integration von behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gibt es erfreuliche Beispiele, wobei in die sem Spannungsfeld auch die Beschützenden Werkstätten zu sehen sind. Die Leistungsträger in den Beschützenden Werk stätten könnten oft durchaus auch in den Arbeitsmarkt vermit telt werden. Aber sie sind eben die Leistungsträger, und man braucht sie in den Werkstätten gleichfalls.
Ja, das brauchen sie auch. Sie brauchen Aufträge, um zu überleben. Das heißt, sie müssen qualifizierte Arbeit abliefern können. Deshalb brauchen sie auch die Leistungsträger inner halb des Bereichs der behinderten Menschen.
Das ist eine Tatsache, die man kennt, wenn man sich öfter in solchen Einrichtungen aufhält, so wie ich das tue.
Die Aussagen in der Anlage zur Stellungnahme des Sozialmi nisteriums zum Antrag Drucksache 14/4477 haben aus Sicht des Beauftragten der Landesregierung für die Belange behin derter Menschen keinen dringenden Bedarf für eine Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes ergeben.
Das Ergebnis der Zwischenbilanz ist, dass sich die gesetzli chen Rahmenbedingungen und Instrumente zur Förderung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Men schen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft be währt haben.
Dieser Fachmeinung hat sich das Landeskabinett angeschlos sen. Wir sollten den Maßstab für Änderungen von Gesetzen streng anlegen und nicht die Gesetze nur deshalb ändern, weil sich der Zeitgeist ändert. Wir müssen stringent bleiben und uns immer an den Erfordernissen der Menschen, für die wir die Gesetze machen, orientieren.
Wir legen unseren Arbeitsschwerpunkt darauf, dass die wirt schaftliche Entwicklung und die Beseitigung der Arbeitslo sigkeit im Vordergrund stehen müssen. Wir brauchen den Wirtschaftsaufschwung. Dieser gibt auch den Menschen mit Behinderungen die Chance, in Arbeit zu kommen, und zwar – wir haben es eben gesagt – in den Zulieferwerkstätten oder in den Einrichtungen der Lebenshilfe, die es im ganzen Land gibt.
Setzen wir unsere Energie in konkrete Verbesserungen ein, die den Menschen zugutekommen. Das ist aus unserer Sicht das primäre Ziel.
Einen Dank an alle, die in diesem Sinn eine hervorragende Arbeit im Land leisten. Dank den Mitgliedern des Landesbe hindertenbeirats für ihre qualifizierte Beratung insbesondere bei der Weiterentwicklung der gleichberechtigten Teilhabe. Dank auch den Kooperationspartnern in der Wirtschaft, die einen wertvollen Beitrag für die Menschen mit Behinderun gen leisten.
Ich möchte zudem noch einen Dank an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen aus sprechen.
Er macht eine gute Arbeit, die insbesondere auch von den Ver bänden anerkannt wird. Dafür herzlichen Dank.
Hier ist es nämlich bei den Positionen mit angeführt. Darauf steht: „Halt! Leichte Sprache“. Das ist für mich ein Symbol dafür, dass vieles, was in der Behindertenpolitik für Menschen mit Behinderungen gemacht wird, im Grunde genommen al len zugutekommt. Lesen Sie mit Verlaub die Redebeiträge noch einmal daraufhin durch. Ich habe zwar alles verstanden, aber ich frage mich manchmal, ob Ausdrücke wie „Partizipa tion“ oder „umfassende Teilhabe“ jedem ohne Weiteres ver ständlich sind.
Lesen Sie einmal in Leichter Sprache, was die UN-Konven tion bedeutet. Ich glaube, das wäre für viele Menschen – auch für nicht behinderte – sehr interessant; denn dann würden sie es verstehen.
Vielleicht sollten wir Politiker auch manchmal überlegen: Ver stehen uns die Menschen draußen überhaupt noch? Das ein fach einmal als Anregung. Deshalb habe ich mir vorgenom men, in Leichter Sprache, aber mit schwerem Inhalt zu den aufgeworfenen Themen zu sprechen.
Ein leicht zu sagender Satz, den ich aber gern wiederhole, ist: Behindert ist man nicht; behindert wird man.
Dieser Satz hat zwei Bedeutungen. Die erste Bedeutung ist – das ist wichtig –: Über 90 % der Behinderten sind nicht von Geburt an behindert, sondern werden es im Laufe ihres Le bens, z. B. durch Unfall oder durch Krankheit. Deswegen ist es kein Orchideenthema, sondern es kann jeden betreffen.
Das betrifft übrigens auch die Frage: Warum steigen eigent lich die Kosten in diesem Bereich so stark an? Das liegt dar an, dass mit der steigenden Lebenserwartung das Risiko, be hindert zu werden, aber auch die Wahrscheinlichkeit, Hilfe dafür in Anspruch zu nehmen, deutlich steigt.
Ich will auf die von Ihnen, Herr Wehowsky, angesprochene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Be hindertenpolitik, insbesondere der Eingliederungshilfe, zu sprechen kommen. Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe gab es schon zu Zeiten der Vorgängerregierung.
Ich kann unsere Landesregierung nur sehr darin bestärken, in diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe inhaltlich das einzubrin gen, was wir hier im Land schon lange an Paradigmenwech seln vollzogen haben: weg von der institutionellen Förderung, hin zur personenzentrierten Förderung – das ist wieder keine Leichte Sprache –, bei der die Hilfe direkt beim Menschen an kommt – Stichwort „Persönliches Budget“.
Dabei ist dies, finde ich, es wirklich wert, dass unsere Lan desregierung das, was wir hier im Konsens erarbeitet haben, in die Gespräche einbringt; denn wir sind in dieser Bund-Län der-Arbeitsgruppe nicht allein. Dazu gehört für mich auch, dass die Kommunen durch die aufgrund der wachsenden Fall
zahlen ansteigenden Kosten – dem ist so – schlicht überfor dert sind. Deswegen richte ich an unsere eigene schwarz-gel be Regierung den Appell: Wir dürfen die Kommunen mit die ser Aufgabe – vor allem dann, wenn wir neu definieren, wie sie auszusehen hat – nicht alleinlassen. Es wird dann auch har ter Gespräche über eine Beteiligung des Bundes bedürfen.
Jetzt will ich noch auf die zweite Bedeutung des Satzes „Be hindert ist man nicht; behindert wird man“ zu sprechen kom men. Häufig könnten Menschen mit Behinderungen sehr wohl alle Angebote nutzen, wenn man erstens nur daran denken würde und zweitens auch wirklich den Willen hätte, Barrie ren abzubauen, um diese Teilhabe zu ermöglichen. Darum geht es ja letztlich beim Landes-Behindertengleichstellungs gesetz.
Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas Selbstkritik üben. Es wurde schon angedeutet: Der Antrag kommt ein bisschen spät. Die Stellungnahme ist aber sehr aufschlussreich; die Bewer tungen sind sehr umfänglich. Aber ich frage mich jetzt im Nachhinein schon – das richtet sich an mich selbst, aber die anderen können sich das auch fragen –, ob wir die Evaluati on, die doch sehr stark exekutivlastig war, nicht schon etwas früher auf die parlamentarische Ebene hätten ziehen können und sollen. Noch einmal: Verstehen Sie das nicht als Kritik, sondern als Selbstkritik.
Bei der Evaluation ist deutlich geworden, dass sich allein durch die Existenz dieses Gesetzes schon viel Sensibilisierung auf allen politischen Ebenen ergeben hat. Vieles ist nachweis lich besser geworden. Aber Sie erheben weitere Forderungen und formulieren entsprechende Vorschläge, wie man es noch novellieren könnte.
Einer der zentralen Vorschläge ist, einen unabhängigen Be hindertenbeauftragten zu installieren. Da stehe ich nicht an zu sagen: Ich bin froh und dankbar, dass wir in dem Herrn Staats sekretär den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen haben. Denn meiner Meinung nach – das ist einfach prakti sche Erfahrung – kann ein Mitglied der Exekutive auch im Einzelfall sehr viel leichter, direkter und schneller handeln, als dies ein unabhängiger Beauftragter könnte, da dieser die Hilfe verschiedener Gremien bräuchte.
Ich habe mich – das darf ich jetzt einfach einmal sagen; ich schließe mich dem Dank an – in zig Fällen, in denen es kon krete Probleme gab – z. B. ging es um die Kündigung eines behinderten Mädchens, das als Betreuerin in einem Altenpfle geheim gearbeitet hat –, direkt an ihn gewandt und den Eltern den Zugang verschafft.
Ich werbe dafür, diese Möglichkeit zu nutzen und den Behin dertenbeauftragten in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Kommunalisierung habe ich damals die Frage in den Raum gestellt, ob wir einen Ombudsmann brauchen. Daraufhin hat der Herr Staatssekretär gesagt, er sei der Ombudsmann. Er macht das, und ich hoffe, dass das auch weiterhin so gelingt.