Protocol of the Session on November 24, 2010

junge Mensch braucht eine Basis, um im Berufsleben erfolg reich zu sein.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Bla, bla, bla! – Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Was Sie erzählen, hat nichts mit der Wirklichkeit zu tun!)

Voraussetzung dafür ist, dass er einen Bildungsabschluss hat. Baden-Württemberg ist das Bundesland mit dem geringsten Anteil an jungen Menschen, die die Hauptschule ohne Ab schluss verlassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: So ist es!)

Das ist die geringste Zahl in Deutschland. Es sind 2 %. Die se 2 % sind noch 2 % zu viel. Auch für diese werden wir uns weiter anstrengen. Aber die Konzeption ist einfach, sodass sie auch für Sie nachvollziehbar sein müsste.

(Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Sie heißt: einen Bildungsabschluss vermitteln. Das schaffen wir mit dem differenziertesten System, das es gibt. In BadenWürttemberg können sich die Jugendlichen nach der achten Klasse der Hauptschule, wenn die Gefahr besteht, den Haupt schulabschluss nicht zu schaffen, in eine Kooperationsklasse mit der Berufsschule begeben, um dort für den Hauptschul abschluss zwei Jahre Zeit zu haben.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Ja!)

Nach der neunten Klasse der Realschule können sie, wenn die Gefahr besteht, dass sie die mittlere Reife nicht nach dem ei nen Jahr schaffen, an die zweijährige Berufsfachschule gehen, um für den Erwerb der mittleren Reife zwei Jahre Zeit zu ha ben. Und, und, und.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: So ist es! – Abg. Reinhold Gall SPD: An der fällt massenhaft Unter richt aus! Massenhaft! – Gegenruf der Abg. Dr. Bir git Arnold FDP/DVP)

Beruhigen Sie sich.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Ministerin, gestat ten Sie eine Kurzintervention?

Im Moment nicht, aber gleich gern.

Dies bedeutet, dass wir den jungen Menschen bei der Verfol gung der Intention, einen Bildungsabschluss zu erreichen, so sehr im Nacken sitzen, dass sie es schon fast als Verfolgung empfinden könnten. Das tut kein anderes Bundesland, und der Erfolg zeigt sich in der niedrigen Zahl der Schulabbrecher und der zweitniedrigsten Jugendarbeitslosenquote in Deutschland. Nehmen Sie dies bitte zur Kenntnis.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ha gen Kluck FDP/DVP: Jawohl!)

Bitte schön, Herr Abg. Lehmann.

Frau Ministerin, eine Kurzintervention: Ist Ihnen bekannt, dass sich die Schweiz das Ziel gesetzt hat, den Anteil der jungen Menschen mit ei nem Abschluss der Sekundarstufe II bis zum Jahr 2015 auf 95 % zu erhöhen? Das ist ein sehr ehrgeiziges Ziel, von dem wir sehr weit entfernt sind, weil wir uns den Luxus leisten, unsere Jugendlichen zum Teil berufsvorbereitende Maßnah men des Landes und der BA durchlaufen zu lassen und sie dann als Ungelernte in der Arbeitslosenstatistik verschwinden zu lassen.

Meine Frage ist: Welche konzeptionellen Ansätze hat die Lan desregierung in diesem Bereich dafür, dass nach einem allge meinbildenden Schulabschluss auch eine echte berufliche Qualifizierung mit Einmündung in den Arbeitsprozess gelingt? Welche Ziele hat die Landesregierung hier? Welche Maßnah men will sie in diesem Bereich konkret ergreifen?

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Abgeordneter, sehen Sie, genau das unterschei det uns.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Nicht nur das!)

Unser Ziel ist nicht, Zahlen und Abschlüsse zu produzieren und dann stehen zu bleiben, sondern die jungen Menschen mit dem, was sie in unserem Bildungssystem gelernt haben, in Be schäftigung zu bringen. Mich interessiert nicht das Ziel der Schweiz, Abschlüsse zu produzieren, sondern das Ziel, wel che Beschäftigung wir mit dem erreichen, was die Menschen gelernt haben. Das ist unser Ziel.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Ansonsten verzichte ich bei der Beantwortung der Frage da rauf, all das noch einmal zu sagen, was ich vorhin schon ge sagt habe. Dann müsste ich nämlich meinen Redebeitrag von vorhin wiederholen. Wenn Sie es also bitte nachlesen möch ten.

(Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

All das tun wir bereits, um diese Ziele zu erreichen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Vielen Dank. – Weite re Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aktuelle De batte unter Punkt 2 der Tagesordnung beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes – Druck sache 14/7075

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Länd licher Raum und Landwirtschaft – Drucksache 14/7184

Berichterstatter: Abg. Fritz Buschle

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Klein für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ich bereits bei der Ersten Beratung des vorliegenden Gesetzent wurfs der Landesregierung zum Ausdruck gebracht habe, sol len mit dem Vorhaben zur Änderung des Vermessungsgeset zes für den Vermessungsbereich die Vorgaben aus der Koali tionsvereinbarung und aus dem Verwaltungsstruktur-Reform gesetz umgesetzt werden.

Das Ziel, mittel- bzw. langfristig den Anteil der öffentlich be stellten Vermessungsingenieure an den Liegenschaftsvermes sungen auf ca. 80 % zu erhöhen, war mit anderweitigen Maß nahmen leider nicht zu erreichen bzw. zu gewährleisten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene zeitlich gestaffelte Zuweisung von Aufgabenteilen an öffentlich bestellten Vermessungsleis tungen erfolgt dabei aus der Gesamtsicht des Landes unter Be rücksichtigung personeller und wirtschaftlicher Gegebenhei ten vor allem bei den unteren Vermessungsbehörden. Dabei wurden sowohl die Belange der unteren Vermessungsbehör den als auch die der öffentlich bestellten Vermessungsingeni eure berücksichtigt.

Bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss Ländli cher Raum und Landwirtschaft standen zwei weitere – so möchte ich sagen – zentrale Punkte im Mittelpunkt. Zum ei nen soll mit der Änderung des Vermessungsgesetzes auch die Pflicht zur Abmarkung entfallen. Dies ist nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion auch als gerechtfertigt anzusehen, da die Abmarkung von Grundstücksgrenzen in der Praxis nur noch eine untergeordnete Rolle spielt und bereits seit zehn Jahren nur auf Antrag vorgenommen wird.

Die Rechtsgeschäfte im wirtschaftlichen und im privaten Be reich erfolgen vor allem auf der Grundlage des Liegenschafts katasters und der Grundbücher. Grenzbestimmungen in Er schließungs- und Flurbereinigungsverfahren erfolgen via Sa tellit und auf der Grundlage von Grundstücksverzeichnissen. Deshalb ist eine Abmarkung nach großväterlicher Sitte in mei nen Augen nicht mehr grundsätzlich notwendig und erfordert einen unnötigen zeitlichen und finanziellen Aufwand.

Unabhängig davon bleibt dem Bürger die Möglichkeit, selbst aktiv zu entscheiden, ob eine Grenze abgemarkt werden soll. Die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigen allerdings, dass damit keine Rechtsunsicherheit entsteht. Auch war nicht fest zustellen bzw. ist nicht zu erwarten, dass die Zahl der Grenz streitigkeiten zunimmt.

Des Weiteren haben die CDU- und die FDP/DVP-Fraktion ei nen Änderungsantrag mit dem Ziel eingebracht, im Zuge der Änderung des Vermessungsgesetzes auch den gehobenen Forstdienst dem technischen Dienst in Baden-Württemberg zuzuordnen und die Anpflanzung von Christbaumkulturen in den Regelungsbereich der Kommunen zu legen.

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Ich freue mich sehr, dass es nun möglich wird, den gehobe nen Forstdienst dem technischen Dienst zuzuordnen. In Deutschland gibt es keine weitere Ingenieursausbildung, de ren Absolventen nicht der Laufbahn des technischen Diens tes zugeordnet werden. Die Ungleichbehandlung findet damit auch bei uns ein Ende.

Zudem hat sich das Berufsfeld der Forstbeamten in den letz ten Jahren sehr verändert. Durch die Rationalisierung der Waldarbeiten sowie durch Technisierung und Mechanisierung hat der Umfang der technischen Anteile sehr zugenommen. Die Anerkennung als technischer Dienst zeigt nun auch die politische Wertschätzung dieser Arbeit insbesondere im Forst bereich.

Weihnachtsbäume direkt von Landwirten aus Baden-Würt temberg zu beziehen, anstatt diese über lange Transportwege aus anderen Ländern zu importieren, ist ökologisch sicher sehr sinnvoll und kann bei einzelnen Landwirten durchaus zu ei ner Sicherung des Familieneinkommens führen. Eine Auswei tung des Anbaus von Weihnachtsbäumen darf aber nicht zu lasten eines verträglichen Landschaftsbilds und nicht zulas ten einzelner Landwirte oder der Bevölkerung gehen. So kann der Anbau von Christbaumkulturen in Relation zu anderen landwirtschaftlichen Kulturen und Produkten deutlich lohnen der sein und damit auch in den Vordergrund treten.

Deshalb ist es notwendig, dass wir eine gesetzliche Regelung treffen, die den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, ökolo gisch sinnvoll und landschaftsgerecht zu handeln. Die Rege lungsbefugnis ist wie auch in vielen anderen Bereichen am besten auf kommunaler Ebene angesiedelt.

Deshalb wird mit der Änderung dieses Gesetzes den Gemein den der Erlass einer verbindlichen Satzungsregelung zur Fest setzung von Aufforstungsflächen oder aufforstungsfreien Flä chen ermöglicht. Da braucht auch kein Bürgermeister Angst zu haben, dass, wie es heute in der Zeitung gestanden hat, eventuell Bürokratie oder andere Dinge entstehen oder dass Gutachten gebraucht werden.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Völliger Quatsch!)

Er muss lediglich mit seinem Gemeinderat sachgerecht abwä gen, wo Aufforstungen stattfinden können und wo nicht.