Protocol of the Session on November 24, 2010

(Abg. Beate Fauser FDP/DVP: So ist es! – Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)

Wir sollten alles tun, damit wir diesen Standortvorteil einer sicheren Versorgung mit Strom, einer sicheren Energieversor gung nicht aufs Spiel setzen. Das will auch niemand.

Deshalb bleibt es dabei, meine Damen und Herren, dass wir zwei Dinge tun müssen, damit wir eine sichere Versorgung auch in der Zukunft gewährleisten können. Erstens müssen wir leistungs- und funktionsfähige Versorgungsnetze haben, und zweitens müssen wir zuverlässige Netzbetreiber haben. Wenn wir uns darauf einigen können, dann können wir die sen Standortvorteil Deutschlands schon einmal ins Spiel brin

gen, was auch wirtschaftspolitisch durchaus von Bedeutung ist.

Was die Netzbetreiber angeht, hat das Energiewirtschaftsge setz klare Vorgaben gemacht. Wer ein solches Netz betreiben will, muss ausdrücklich eine Genehmigung bekommen. Die se Genehmigung erteilt das Wirtschaftsministerium nach strenger Prüfung.

In diesem Zusammenhang muss man natürlich auch über die Rolle der Stadtwerke sprechen, die hierbei auch wichtig sind. Ich will aus Zeitgründen nur kurz auf zwei oder drei Punkte hinweisen,

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Sehr gut!)

nachdem mich der Kollege Knapp außerordentlich gelobt und im Grunde auch deutlich gemacht hat, dass es in der Frage, über die wir diskutieren, keine weitreichenden Meinungsun terschiede gibt.

Tatsache ist, dass wir in Baden-Württemberg im Augenblick 1 030 Konzessionsverträge für Strom und rund 800 Verträge für Gas abgeschlossen haben. Von diesen Verträgen haben bei Strom über die Hälfte und bei Gas über ein Drittel derzeit Laufzeiten von fast 20 Jahren, da sie in den letzten Jahren erst neu abgeschlossen wurden.

Dennoch stehen in der Tat einige erhebliche Entscheidungen und damit auch mögliche Veränderungen in der Versorgungs landschaft an. Das entscheidende Datum ist der 31. Dezem ber 2012. Denn zu diesem Zeitpunkt laufen eine ganze Reihe von Konzessionsverträgen aus, z. B. auch die erwähnten Kon zessionsverträge der 167 Mitgliedsgemeinden des NEV, auf die ich nachher noch einmal zurückkommen werde.

Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir im Augenblick eine breite Diskussion über die Frage der Rekommunalisie rung von solchen Netzen, die auch in den Gemeinden sehr in tensiv geführt wird. In der Tat überlegen sich viele Gemein den, ob sie ihre Energieversorgungsnetzwerke künftig in ei gener Regie betreiben sollen, ob sie ein eigenes Stadtwerk gründen sollen. Der NEV selbst plant die Gründung einer ei genen Netzgesellschaft.

Ich persönlich bin der Meinung, meine Damen und Herren, dass jeder neue Wettbewerber auf dem Strom- und Gasmarkt den Wettbewerb im Grunde stärkt und damit auch die Markt situation für den Verbraucher verbessert. Das gilt für den re gulierten Netzbereich, vor allem zum Zeitpunkt der Vergabe von Konzessionen.

Dieser Wettbewerb um Konzessionsverträge eröffnet den Kommunen in der Tat neue Möglichkeiten – auch neue Ein flussmöglichkeiten – bei der Gestaltung der Energieversor gung, etwa bei der Kraft-Wärme-Kopplung oder den erneu erbaren Energien.

Deshalb sage ich hier ganz deutlich: Ich begrüße auf jeden Fall diese feststellbare Tendenz zur Rekommunalisierung, weil die Stadtwerke damit natürlich auch sich selbst Möglich keiten eröffnen.

(Beifall des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Aber natürlich ist auch klar, meine Damen und Herren – dar auf wurde kürzlich auch in einem Gespräch mit Vertretern von Stadtwerken deutlich hingewiesen –: Eine solche Rekommu nalisierung kann nicht um jeden Preis stattfinden. Die Wirt schaftlichkeit muss in jedem Fall geprüft werden. Immer wird auch eine kritische Masse, also auch eine Mindestgröße für ein Stadtwerk nötig sein.

Ein vierter Punkt wurde in diesem Gespräch auch noch ange sprochen – das will ich deutlich sagen –: Vor dem Hintergrund der Entscheidungen der Energiepolitik – Stichwort: Laufzeit verlängerung – haben wir offen mit den Stadtwerken gespro chen. Deren Meinungen sind bekannt. Sie haben sie auch kundgetan. Aber sie haben eben auch gesagt, dass sie durch aus ein neues, verstärktes Geschäftsmodell aufbauen könnten, nämlich im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung, wenn es bei dem bleibt, was bereits heute in Berlin festgeschrieben ist – ich wiederhole: bereits festgeschrieben ist –, was auch die badenwürttembergische Landesregierung wiederholt gesagt hat, nämlich dass wir bereit sind, aus den Profits, die wir durch die Laufzeitverlängerung erreichen, die Stadtwerke bei der Ent wicklung der Kraft-Wärme-Kopplung ausdrücklich auch fi nanziell zu unterstützen.

Dies geschieht erstens deshalb, weil es uns nur auf diese Art und Weise gelingen wird, den angestrebten Anteil von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung von 20 % oder 25 % zu errei chen. Der zweite Grund ist, dass die Stadtwerke auf diese Art und Weise ein neues Geschäftsmodell auf den Weg bringen können. Ich sage Ihnen: Wenn wir so verfahren, dann werden wir die Stadtwerke auch bei diesem Energiekonzept auf un serer Seite haben. Das war das eindeutige Ergebnis dieses Ge sprächs, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! – Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Die relevanten Summen kommen doch erst nach 2020!)

Herr Kollege Untersteller, Sie haben das Thema NEV er wähnt. Ich will nur kurz darauf eingehen. Dieses Vorhaben wird seit langer Zeit diskutiert. Sie wissen, dass das Wirt schaftsministerium – auch dafür haben Sie uns gelobt – be reits im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Satzung des NEV nicht mehr modernen wettbewerbs rechtlichen Grundlagen entspricht und dass deshalb Kollisio nen mit der Konzessionsabgabenordnung aufgetreten sind.

Ich will Ihnen heute berichten, dass nach langen Gesprächen – auch mit den Verantwortlichen – die Probleme im Bereich der Konzessionsabgabenordnung mittlerweile ausgeräumt worden sind. Es hat ein Kartellverfahren stattgefunden. Inner halb dieses Kartellverfahrens hat der NEV eine Verpflich tungszusage abgegeben. Wird diese Verpflichtungszusage morgen von der Verbandsversammlung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit angenommen, gehe ich davon aus, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken endgültig ausgeräumt sind.

(Zuruf: Also! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP: Reicht das nicht?)

Im Wesentlichen muss die Satzung des NEV an diese wettbe werbsrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Ich will dieser

Entscheidung nicht vorgreifen. Wir haben vereinbart, dass nach der Entscheidung über die Änderung der Satzung im Ausschuss noch einmal über all diese Fragen gesprochen wer den soll. So war die Vereinbarung, und das sage ich auch gern zu. Ich lege aber Wert auf die Feststellung, dass das Wirt schaftsministerium als Kontrollbehörde darauf achtet, dass bei einem Wechsel von Konzessionsverträgen das Wettbewerbs recht eine ganz entscheidende Rolle spielt. Das ist der eine Eckpunkt.

Zum zweiten Eckpunkt ist: Wenn eine Rekommunalisierung stattfindet, dann ist eine Prüfung unter betriebswirtschaftli chen Gesichtspunkten im Einzelfall erforderlich. Es ist für mich wichtig, dass mit den neuen Möglichkeiten neue Ge schäftsmodelle entwickelt werden und dass auf diese Art und Weise neue Geschäftsmöglichkeiten insgesamt getestet wer den, sodass die Stadtwerke neue wirtschaftliche und politi sche Möglichkeiten haben. Insofern glaube ich, dass die Po litik des Landes Baden-Württemberg bei Fragen der Konzes sion auf einem guten Weg ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Knapp für die Fraktion der SPD.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Aber bitte knapp!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch zwei oder drei Sätze dazu sagen.

Kollege Untersteller, eines nur zur Richtigstellung: Wenn man ein Netz übernimmt, übernimmt man nicht automatisch die Kunden.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Das ist völlig klar!)

Sie haben gesagt, Schönau habe mit der Übernahme des Net zes automatisch 1 700 Kunden gehabt.

(Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Es haben natürlich sehr viele gewechselt, weil sie bei der Bür gerbefragung natürlich auch entsprechend mitgestimmt ha ben. Das vielleicht dazu.

Ich muss sagen, im Grunde genommen sind wir uns – wenn ich einmal ab hier nach links schaue – über vieles einig.

Kollege Bullinger, Sie haben in einem Zwischenruf die Lauf zeiten angesprochen. Ich will dabei auf die Verträge zurück kommen. Warum ist es eigentlich in Hessen möglich, dass die Versorger Laufzeiten von zehn Jahren oder auch 20 Jahren an bieten und sogar eine Revisionsklausel nach der Hälfte der Laufzeit beinhaltet ist? Man schreibt so lange Laufzeiten fest, weil man Investitionen möchte, und die Investitionen müssen sich rechnen.

Wenn man eine klare Richtlinie hat – wie wir es gefordert ha ben –, in der festgelegt ist, zu welchen Konditionen das Netz übertragen wird und wie das Netz bewertet wird, dann kann man auch bei kürzeren Laufzeiten investieren. Das ist das Ent scheidende.

Mich würde interessieren – wir stellen einmal eine entspre chende Anfrage –, ob der Stromausfall bei regionalen Werken bzw. kommunalen Werken deutlich geringer ist.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Ich stelle fest, dass ein regionales Werk oftmals besser ist als ein überregionales.

Meine Zeit geht zu Ende.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Die Rede zeit!)

Ja, natürlich, die Redezeit.

(Heiterkeit)

Herr Minister, im Großen und Ganzen sind wir uns einig. Wenn wir uns einig sind, warum sollen wir dann bis zum 27. März warten? Wenn Sie zu uns herüberkommen, können wir schon heute regieren.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das war jetzt kein guter Abschluss! Jetzt hast du mich am Schluss doch noch enttäuscht! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Dann habt ihr vielleicht Mehrheiten, aber regieren könnt ihr noch lange nicht! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Das war Amtsanmaßung!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der An trag ist ein reiner Berichtsantrag und kann daher mit der Aus sprache für erledigt erklärt werden. – Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: