Die grundsätzliche Verantwortung für die Planung, Bereitstel lung und Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen liegt somit bei den Jugendämtern und den kommunalen Gremien. Das Land steht hier also nicht in der Finanzierungspflicht.
ist nach § 82 SGB VIII vielmehr auf eine Hinwirkungs- und Ausgleichsfunktion begrenzt. Eine entsprechende Landesför derung konnte deshalb nur in diesem Rahmen erfolgen.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob Sie mir zustim men, dass es Ihr Haus war, das die Universität Tübingen be auftragt hat, zu untersuchen, wie wirksam Schulsozialarbeit ist, und ob es zutreffend ist, dass das Gutachten, das damals vorgelegt worden ist, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Schulsozialarbeit eine der effizientesten und effektivsten Maß nahmen überhaupt im Bildungssystem ist.
Die Gutachter haben jedoch ergänzt – was Sie allerdings nicht nachgefragt haben –, dass Schulsozialarbeit Teil der Bildungs aufgabe ist. Damit ist klar, dass es nicht nur Aufgabe der Kom munen ist, Schulsozialarbeit zu finanzieren. Stimmen Sie mir zu, dass dies das Ergebnis des Gutachtens war?
dass unser Haus dann Gutachten in Auftrag gibt, wenn es sinn voll ist. Das war in diesem Fall auch sinnvoll. Das Ergebnis dieses Gutachtens ändert aber nichts an der gesetzlichen Zu ständigkeit, die ich vorhin vorgetragen habe.
Das Land hat in diesem Rahmen – ich habe § 82 SGB VIII zi tiert – lediglich eine Hinwirkungs- und Ausgleichsfunktion. Diese Aufgabe haben wir erfüllt. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.
Aufgrund einer Handlungsempfehlung der Enquetekommis sion „Jugend – Arbeit – Zukunft“ wurden in den Jahren 1999 bis 2005 insgesamt rund 7,1 Millionen € für den brennpunktorientierten Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen zur Verfügung gestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Anschubfinanzierung hat dazu beigetragen, dass die Jugend sozialarbeit an Schulen heute breit im Land verankert und zu einem festen Bestandteil kommunaler Jugendhilfeangebote geworden ist. Damit ist der Gesetzeszweck der Förderung er füllt, liebe Frau Wonnay. Die Förderung wurde folgerichtig zum Ende des Schuljahrs 2005 eingestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesförderung vor elf Jahren, also im Jahr 1999, auch von der damaligen Enquetekommission „Ju gend – Arbeit – Zukunft“ als einmalige Maßnahme gesehen wurde und daraufhin – die Kollegin Dr. Arnold hat darauf hin gewiesen – eine Anschubfinanzierung empfohlen worden ist. So wird unter Ziffer 1.9 der Handlungsempfehlungen dieser Enquetekommission – „Jugendsozialarbeit an Schulen“;
Das Land finanziert als Sondermaßnahme mit einem ein maligen Betrag den brennpunktorientierten Ausbau von Jugendsozialarbeit an Schulen,...
Meine sehr geehrten Damen und Herren, entgegen der An sicht der Fraktion GRÜNE ist es seit dem Ausstieg des Lan
des aus der Förderung nicht zu einer Stagnation des Ausbaus der Jugendsozialarbeit an Schulen gekommen. Die Zahlen sind von Ihnen, liebe Frau Rastätter, teilweise selbst genannt worden. Einer Erhebung des KVJS zufolge – ich wiederhole dies gern – waren es zum 31. August 2010 605 Vollzeitstel len an allgemeinbildenden Schulen und 170 Vollzeitstellen an berufsbildenden Schulen. Somit standen zum 31. August 2010 insgesamt 775 Stellen für die Jugendsozialarbeit an Schulen in Baden-Württemberg zur Verfügung. Im Vergleich hierzu lag die Zahl der Vollzeitstellen Ende 2006 noch bei insgesamt 487; Ende 2008 waren es 646 Vollzeitstellen.
Seit dem Rückzug des Landes aus der Förderung erfolgte un geachtet dessen also ein kontinuierlicher Ausbau der Jugend sozialarbeit an Schulen.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP zu SPD und Grünen: So ist es! Und ihr wollt das kaputt machen! – Verein zelt Heiterkeit – Abg. Thomas Knapp SPD: Das war jetzt ein Ruf aus der Tiefe!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, unabhängig davon, dass es sich bei der Ju gendsozialarbeit um eine kommunale Aufgabe handelt, erfah ren die Kommunen in diesem Bereich seit Langem eine Un terstützung durch das Land. Der Kollege Hoffmann hat Bei spiele hierfür genannt. Ich möchte hier nur noch einmal auf die mobile Jugendarbeit hinweisen, auch bekannt unter dem Begriff „Streetwork“.
Seit dem Jahr 2007 wurde die Landesförderung von rund 8 000 € auf derzeit 11 000 € pro Vollzeitstelle angehoben. Die Zahl der geförderten Sozialarbeiterstellen, Frau Kollegin Rastätter, konnte von rund 120 auf mittlerweile über 200 aus gebaut werden. Aufgrund der Empfehlungen des Sonderaus schusses „Amoklauf“ soll ein weiterer Ausbau auf 220 Stel len erfolgen.
(Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE: Nachdem die Landesregierung vorher die Stellen zusammengestri chen hat!)
Dafür wurden im Rahmen des Nachtragshaushalts zusätzlich 1,2 Millionen € bereitgestellt. Insgesamt stehen für den Be reich der mobilen Jugendarbeit im Doppelhaushalt 2010/2011 somit rund 4,5 Millionen € zur Verfügung.
Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass unser Ministerpräsident Stefan Mappus im Rahmen seiner Regie rungserklärung im März dieses Jahres den Kommunen einen Pakt zur Stärkung der Chancengerechtigkeit angeboten hat. Hiernach wird das Land – hören Sie jetzt gut zu! – die Kos ten für die Pädagogischen Assistenten auch an Grundschulen übernehmen. Im Gegenzug treiben die Kommunen den Aus bau der Jugendsozialarbeit an Schulen weiter voran.
Ich denke, dass es hier im Land immer gelungen ist, die finan ziellen Lasten zwischen Land und Kommunen ausgewogen zu verteilen. Sie wissen, die nächste Verhandlungsrunde steht in wenigen Tagen, am 2. Dezember, an. Ich bin mir sicher, dass das Land seine Kommunen wie bereits bisher nicht im Regen stehen lassen wird.
Liebe Kolleginnen und Kol legen! Herr Staatssekretär Hillebrand, Ihre letzte Bemerkung hat mich doch veranlasst, noch etwas zu sagen.
Ich habe sehr wohl vernommen, dass in den Gesprächen zwi schen dem Ministerpräsidenten und den kommunalen Landes verbänden das Angebot unterbreitet werden soll, dass die Kos ten für die Schulassistenten an der Grundschule übernommen werden und im Gegenzug die Kommunen auf ihre Forderung nach einer Drittelfinanzierung des Landes an der Schulsozi alarbeit verzichten.
Nun ist es aber so: Die Schulassistenten erfüllen eine unmit telbare und originäre Aufgabe des Landes, nämlich den Bil dungserfolg von Kindern sicherzustellen. Das hat mit der kommunalen Jugendhilfe gar nichts zu tun. Das heißt, hier wird ein Kuhhandel angeboten. Die Kommunen sollen auf ih ren Anspruch verzichten, weil das Land seine originäre Bil dungsaufgabe besser erfüllen muss.