Andererseits – auch das haben Sie, Herr Kollege Klein, er wähnt – gilt es natürlich, die öffentliche Verwaltung personell entsprechend auszustatten. Den Landkreisen entsteht hier durchaus ein Problem, weil es in den 15 Jahren durch die teu felsche Verwaltungsreform nicht so ganz gelungen ist, dieses Personal entsprechend umzusetzen. Der Teufel steckt hier al so noch immer im Detail. Es gilt hier, die gegensätzlichen In teressenlagen zu berücksichtigen.
Ein anderer Punkt erscheint uns noch sehr diskussionswürdig: Das ist die Frage der Abmarkung sowohl in den Feldern als auch in den Dörfern. Es ist nicht so einfach, auf die Abmar kung zu verzichten, ohne damit den Rechtsfrieden zu gefähr den. Herr Minister Köberle, das Landesvermessungsamt Ba den-Württemberg unterstützt z. B. Serbien seit Jahren bei der Erstellung eines Vermessungskatasters. Die Behörde macht das sehr erfolgreich und stellt fest, wohin es führen kann, wenn über Jahrzehnte hinweg bis zurück zu Zeiten von Kai ser Franz Joseph keine Abmarkungen mehr durchgeführt wor den sind. Dadurch entstehen Situationen, die sicherlich nicht erfreulich sind.
Wir wollen diesen Rechtsfrieden erhalten, indem wir uns noch einmal Gedanken über die Frage machen: Können wir auf die Abmarkungen wirklich ganz verzichten, oder müssen wir ei ne Lösung finden, die allen Seiten entgegenkommt, also Ab markung auf Antrag der Anlieger oder wenn sie im öffentli chen Interesse notwendig ist? Dabei könnte die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Abmarkung eventuell auch in die Behörden nach außen verlegt werden. Das ist uns ein gro ßes Anliegen.
Ansonsten ist es so, dass die technischen Möglichkeiten be sonders in der landwirtschaftlichen Fläche vermutlich noch nicht ausreichen werden, um alle Anforderungen zu erfüllen. Gerade in der Landwirtschaft ist die Sache nicht so einfach, auch wenn die Bewirtschaftung heute anders ist als vor 50 Jahren.
In diesem Sinn: Die SPD-Fraktion wird dem Gesetz im Gan zen zustimmen. Über die Detailfragen werden wir im Aus schuss noch einmal diskutieren müssen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den Ausführungen meiner beiden Vor redner ist, glaube ich, sehr deutlich geworden, wo die eigent lichen Inhalte des Entwurfs zur Novellierung des Vermes sungsgesetzes liegen. Deswegen brauche ich nicht in großen Teilen darauf einzugehen und kann mich auf die Punkte be schränken, die wir als Grüne noch betonen wollen.
Sicherlich geht es darum, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen öffentlich bestellter Vermessungsingenieure, den Interessen privater Vermessungsingenieure und den Inte ressen der Vermessungsverwaltung in den Landratsämtern bzw. der Landratsämter selbst zu finden.
Die Vermessung unterliegt einem starken Wandel. Spätestens dann, wenn das europäische Satellitensystem in Betrieb geht bzw. nutzbar sein wird, wird sich das Vermessungswesen noch einmal gravierend verändern und insofern auch Auswirkun gen auf die Tätigkeit aller Vermessungsingenieure haben.
Wir sind der Meinung, dass es richtig ist, 80 % der Vermes sungstätigkeiten der öffentlichen Hand an freiberuflich tätige Vermessungsingenieure zu vergeben und damit einen Groß teil der Vermessungstätigkeit zu privatisieren. Diese Zielvor gabe ist in den Landratsämtern unterschiedlich verwirklicht. In meinem Heimatlandkreis Böblingen ist sie gut verwirklicht. In anderen Landkreisen, in denen einfach kein starkes finan zielles Interesse vorhanden sein kann, weil hier nicht so viel Geld verdient werden kann, ist diese Vorgabe nicht umgesetzt. Ich glaube aber, dass die Landratsämter sehr viel Zeit gehabt haben, sich auf diese Umstellung vorzubereiten, und dass die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Ansätze richtig sind, um die Entwicklung – salopp gesagt – zu pushen.
Wir sind allerdings auch der Meinung, dass es im Ermessen der Kommunen und der Bürger, der Privatpersonen liegen soll, ob für die Vermessungstätigkeit Vermessungsingenieure aus der Landesverwaltung herangezogen werden sollen oder ob private Vermessungsingenieure diese Tätigkeiten ausüben sol len.
Wir sind auch der Meinung – da schließe ich mich den Aus führungen des SPD-Kollegen an –, dass wir auf jeden Fall noch einmal darüber diskutieren sollten, ob es der richtige Weg ist, die Pflicht zur Abmarkung aufzuheben und diesbe züglich Wahlfreiheit vorzusehen. Denn die Gemarkung – Marksteine und Abgrenzungen – hat durchaus etwas mit Rechtsfrieden zu tun und stellt für viele ein hohes Gut dar. Da rüber werden wir im Ausschuss noch einmal zu diskutieren haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landwirtschaftsminister hat uns heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aus Sicht der FDP/DVP-Frakti on längst überfällig war. Die lange Verfahrensdauer war je doch begründet. Denn in diesem Fall waren wirklich eine Viel zahl von Verhandlungen mit allen Beteiligten erforderlich. Letztlich denken wir, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Belange aller Betroffenen aufgreift.
Bereits in der Koalitionsvereinbarung zur 14. Legislaturperi ode haben wir zusammen mit der CDU festgelegt, dass das Vermessungsgesetz mit dem Ziel weiterentwickelt werden soll, den Erfordernissen der wirtschaftlichen und strukturel len Entwicklung gerecht werden zu können. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich feststellen, dass dies ein wesentli ches Anliegen der FDP/DVP-Fraktion war.
Sie wissen, dass die Fachaufsicht über die Vermessungsver waltung damals vom FDP-geführten Wirtschaftsministerium ausgeübt wurde. Durch die Zusammenlegung der Vermes sungsverwaltung mit der dem MLR zugeordneten Flurneu ordnungsverwaltung sind im Rahmen der Verwaltungsreform Synergieeffekte entstanden, welche bei der Vermessungsver waltung viele Kapazitäten frei werden ließen. Dies ist übri gens ein Beispiel dafür, dass die Verwaltungsreform in die sem Bereich sehr erfolgreich war. Wir waren uns aber auch einig, dass diese frei gewordenen Kapazitäten nicht für zu sätzliche Vermessungsleistungen bei den Landratsämtern ein gesetzt werden sollten.
Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, dass bereits im Zuge der Verwaltungsstrukturreform im Vermessungsgesetz erstmals die Erhöhung des Privatisierungsanteils – des Anteils der ÖbV – gesetzlich vorgegeben wurde. Eine gleichlautende Regelung finden wir übrigens auch in § 102 der Gemeinde ordnung und sinngemäß auch im Gemeindewirtschaftsgesetz.
Gleichzeitig wurden im Zuge der Verwaltungsstrukturreform wesentliche Teile der Sonderverwaltungen in die unteren Ver waltungsbehörden integriert. Ziel war gerade für die Vermes sungsverwaltung nicht nur eine weitgehende Übertragung von staatlichen Aufgaben an die ÖbV mit dem positiven Effekt ei nes Bürokratieabbaus durch Deregulierung, sondern auch – den Hinweis auf die Abmarkungspflicht haben wir gerade ge hört – eine Kostenersparnis für die Bürger, die durch die Neu regelung bei der Abmarkung entsteht.
Ich will hinzufügen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sicher kann man in den Ausschüssen darüber reden. Aber wenn man den Rechtsfrieden in Gefahr sehen sollte, dann, denke ich, hat jeder der beteiligten Anlieger die Möglichkeit, sein Grund stück – ob dieses nun in der freien Flur oder im überplanten Bereich liegt – abmarken zu lassen.
Ein weiteres Ziel war die Sicherstellung einer landesweit flä chendeckenden Versorgung mit hoheitlichen Vermessungs dienstleistungen durch die ÖbV. Das ist natürlich – Herr Kol lege Klein hat es gerade gesagt – auch eine Verpflichtung für die öffentlich bestellten Vermesser.
Gleichzeitig sollten aber auch die unteren Verwaltungsbehör den in die Lage versetzt werden, das vorhandene Fachperso nal qualitätsorientiert in anderen Bereichen einzusetzen. Als Beispiele nenne ich die Mithilfe bei den EU-Förderanträgen oder den Flurneuordnungsverfahren. Gerade diese Flurneu ordnungsverfahren – das ist eben auch schon angeklungen – dauern mitunter über zehn Jahre. Das ist einfach viel zu lang.
Die Landesregierung hat mit den kommunalen Landesverbän den damals entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Kon kret wurde der ÖbV-Anteil an den Liegenschaftsvermessun gen auf 80 % festgelegt. Diese Zielvorgabe wurde einver nehmlich und freiwillig getroffen.
Ziel der Verwaltungsstrukturreform war aber die genannte Pri vatisierung der staatlichen Aufgabe und die Reduzierung der staatlichen Vermessungsarbeiten. 20 % der Aufgaben wurden zur Sicherstellung des Erhalts der Fachkompetenz der Ver messungsverwaltung und der Ausbildung des Berufsnach wuchses als erforderlich und ausreichend betrachtet.
Trotz der freiwilligen Zielvereinbarungen mit den Landkrei sen ist der ÖbV-Anteil, der im Jahr 2005 bei etwa 50 % gele gen hatte, leider nicht überall gestiegen. Deshalb ist die ge setzliche Festschreibung für uns trotz der seit Langem vorlie genden Vereinbarungen unumgänglich.
Ich denke, dass inzwischen auch die Landkreise und die grö ßeren Kommunen, die noch selbst Vermessungen durchfüh ren, dies nachvollziehen können.
Durch die jetzt vorliegenden Aufgabenzuweisungen haben wir klare gesetzliche Zuständigkeiten. Wir reduzieren gleichzei tig Bürokratie und Aufgaben und stärken das Selbstbestim mungsrecht der Bürger durch den Verzicht auf die öffentlichrechtliche Abmarkungspflicht.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses können mir bestäti gen, welche Schwierigkeiten die Bürger mit der Vermessung von Grundstücksgrenzen haben. Wir haben einige Fälle, die sich noch in der Warteschleife befinden. Wenn für wenige Quadratmeter riesige Gebühren gefordert werden, gehen die Bürger natürlich auf die Barrikaden, und zwar zu Recht. Wir haben einige Positionen, bei denen wir uns noch einmal zu sammensetzen und verträgliche Lösungen suchen müssen.
Im Namen der FDP/DVP-Landtagsfraktion bedanke ich mich bei Ihnen, Herr Minister Köberle, und Ihrem Ministerium für den vorliegenden Gesetzentwurf. Er enthält unsere gemeinsa men Festlegungen aus der Koalitionsvereinbarung. Er ist ein weiterer Beitrag zur Entbürokratisierung und zu einem schlan ken und trotzdem starken Staat.
Wir nehmen sehr wohl zur Kenntnis, dass der Privatisierungs anteil nicht sofort 80 % betragen kann. Er wird stetig steigen, und diese Marke wird in einigen Jahren erreicht werden kön nen. Auch hier gilt: Der Weg ist das Ziel.
Mir liegen keine wei teren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7075 zur weiteren Beratung an den Landwirt schaftsausschuss zu überweisen. – Sie sind damit einverstan den.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Wirt schaftliche Situation der Landwirtschaft in Baden-Würt temberg – Drucksache 14/4582
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Be gründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt.
mal eine Landwirtschaftsdebatte hier im Plenum führen. Ich möchte an die große Milchdiskussion im vergangenen Jahr er innern und den Herrn Präsidenten nochmals dafür loben, dass er damals anstatt Wasser Milch ausgegeben hat. Damit hat er ein deutliches Zeichen der Unterstützung der Milchwirtschaft im Land Baden-Württemberg gesetzt.
Ich freue mich, dass wir heute über die Einkommenssituation der Landwirte reden. Es ist gut und richtig, dass wir uns über einen Antrag der CDU-Landtagsfraktion unterhalten, der zwar vom Juni 2009 stammt, aber deutlich zeigt: Wir von der CDULandtagsfraktion ducken uns nicht weg, wenn es schwierig wird, sondern wir stehen zu den Aufgaben, auch wenn es ein mal eng wird und uns der Wind ins Gesicht pfeift.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Dr. Birgit Arnold FDP/DVP – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Die Landwirtschaft ist immer wichtig!)
Die Landwirtschaft ist im ländlichen Raum neben der mittel ständischen Wirtschaft ein tragendes Element und das Rück grat des ländlichen Raumes im Bundesland Baden-Württem berg.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir heute die Unter schreitung der Marke von drei Millionen Arbeitslosen in Deutschland feiern, müssen wir uns dennoch weiter auf den Weg machen, die Arbeitslosenzahl noch stärker abzubauen. Das hat aber auch mit der Wirtschaft im ländlichen Raum mit seinen vor- und nachgelagerten Bereichen und übrigens auch mit der Wertschöpfung in der Landwirtschaft zu tun.
Ich danke ausdrücklich den bäuerlichen Familienbetrieben in Baden-Württemberg. Diese leisten nämlich einen erheblichen Beitrag zu diesem Aufschwung und zu dieser erfreulichen Si tuation, meine Damen und Herren.