Protocol of the Session on October 6, 2010

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Frau Kollegin Bormann, Sie haben das Wesentliche gesagt. Es handelt sich um ein Ausführungsgesetz.

Herr Kollege Heiler, ich sage Ihnen voraus: Dieses biometri sche elektronische Identitätsdokument wird zu einer Verein fachung führen. Im Geschäftsverkehr und im Wirtschaftsver kehr wird es zu einer Entbürokratisierung in großem Umfang führen – wenn man es hat. Davor sind natürlich einige Hür den zu überwinden, die Sie dargelegt haben. Aber diese muss man halt mit einem bürokratischen Aufwand nehmen, den Nichtverwaltungsmenschen wie wir beide nicht so ohne Wei teres verstehen können.

Aber das ist ein Bundesgesetz. Das können wir beklagen oder nicht.

(Abg. Walter Heiler SPD: Obwohl wir es nicht ver stehen, können wir doch dazu reden!)

Auch wenn man es nicht versteht, kann man dazu reden. Deswegen habe ich mich gewundert, wie lange Sie dazu ge redet haben.

Aber jetzt ernsthaft, meine Damen und Herren. Wir haben na türlich noch ein Thema miteinander zu bearbeiten. Wenn ich in der ersten Lesung gesagt habe, die Anpassung des Landes personalausweisgesetzes an das Bundesrecht habe keine fi nanziellen Auswirkungen, dann ist das natürlich richtig. Das will ich noch einmal betonen.

Aber genauso richtig ist, Herr Kollege Heiler, dass wir fest stellen müssen – wie wir das im Innenausschuss auch getan haben –, dass der neue Ausweis bei den Gemeinden zu höhe ren Fallbearbeitungszeiten – das ist absehbar – und damit na türlich auch zu höheren Kosten gegenüber dem alten Perso nalausweis führen wird. Dem hat der Bund – so sagt er – da durch Rechnung getragen, dass er die Gebührenordnung ent sprechend angepasst hat, und zwar nicht unwesentlich. Der Verwaltungskostenanteil der Kommunen wurde dabei von 76 Cent auf jetzt 6 € heraufgesetzt. Aber es ist nicht sicher, dass das auskömmlich sein wird.

Sie befürchten, wie die Bürgermeister das in solchen Fällen immer tun – das kann ich auch nachvollziehen –, dass dies nicht ausreichen wird. Das soll nach zwei Jahren Praxiserfah rung überprüft werden. So ist es jedenfalls zwischen dem Bund und den kommunalen Landesverbänden vereinbart wor den. Ich halte dieses Vorgehen für richtig.

Herr Kollege Sckerl, nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich die Frage nach dem Konnexitätsprinzip heute nicht ex cathe dra beantworten will. Das wird exakt zu prüfen sein. Es ist ein Bundesgesetz. Da will ich mich jetzt nicht gleich ins Obligo begeben. Aber darüber, dass es zu einem Kostenausgleich kommen muss und wir fragen müssen, wer letztlich die Mehr kosten trägt, wenn die 6 € nicht auskömmlich sein sollten, müssen wir in der Tat diskutieren. Das können wir machen. Aufgrund der Erfahrungen haben wir dann mehr gute Grün de für die Forderungen – oder auch nicht. Das werden wir se hen. Ich denke, das handhaben wir sehr praxisnah. Dann kom men wir auch zu guten Ergebnissen.

Herr Kollege Sckerl, Sie haben über Sicherheitsfragen beim Dokument selbst gesprochen. Sie haben gesagt, dass die Grö ßenordnung der Fälschungen bisher vernachlässigbar sei. Aber möglicherweise sind schon fünf oder zehn oder auch nur zwei perfekt gemachte Fälschungen eine Sicherheitsfrage, je nach dem, wer die Fälschungen dann nutzt und in der Hand hat.

Schauen wir also, ob es da Sicherheitsdefizite gibt. Das kann ich von hier aus nicht beantworten. Der Bundesinnenminister hat, soweit ich es in Erinnerung habe, einmal öffentlich geäu ßert, das sei nicht der Fall. Aber ich bin kein Techniker. Ich bin schon froh, wenn ich mein neues I-Pad aufmachen kann, Herr Kollege Hoffmann.

Ich bedanke mich für die Zustimmung.

Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Be ratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/6695.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des In nenausschusses, Drucksache 14/6944. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landespersonalausweisgesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Neubekanntmachung

Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist ein stimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 6. Oktober 2010 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landespersonalausweisge setzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Herr Abg. Un tersteller, ich denke, Sie wollen dem Gesetz auch zustimmen.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Ja, klar!)

Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.

Punkt 4 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreu ungsgesetzes – Drucksache 14/6696

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport – Drucksache 14/6946

Berichterstatter: Abg. Dr. Frank Mentrup

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Verbind liche Einführung des Orientierungsplans für die Kin dertageseinrichtungen erfordert Qualitätsoffensive – Drucksache 14/4633

c) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Imple mentierung des Orientierungsplanes und Sicherung der Qualität – Drucksache 14/4807

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Hoff mann für die Fraktion der CDU das Wort.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich darf Sie bitten, die Unterhaltungen nach draußen zu ver legen.