(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das kann man doch bündeln! – Abg. Alfred Winkler SPD: Müssen das alle machen?)
Deshalb sage ich Ihnen ganz klar: Ich halte die Sortenversuche, die Anbauversuche, um die das Bundesamt – damals noch unter Künast – gebeten hat, für richtig. Wir beteiligen uns auch daran – übrigens aus ganz eindeutigen Gründen. Denn wir haben eine ganz andere Landschaftsstruktur. Es wird immer wieder gesagt, die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Baden-Württemberg könne gentechnisch veränderten Anbau erst recht nicht vertragen.
Genau aus diesem Grund, weil wir kleinere Strukturen haben, etwa in der Rheinebene, wo wir für den Maisanbau nur einen schmalen Korridor haben, und weil wir uns darin von anderen Ländern unterscheiden, machen wir dort, wo es am kritischsten ist, diese Anbauversuche.
In Österreich haben die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für die Gentechnik. Sie müssen sich zwar genauso an die europäische Richtlinie halten,
aber der Föderalismus in Österreich weist den Ländern diese Aufgabe zu. Deshalb haben sie eine etwas andere Linie.
Ich sage noch einmal: Das Gentechnikgesetz ist nicht auf dem Mist der Union in Baden-Württemberg gewachsen, sondern das haben Sie zu verantworten und federführend gemacht.
Meine Damen und Herren, jetzt sind wir in einer ganz anderen Zeit. Wir haben ein Rechtsgebäude, wir haben Zulassungen, wir haben die Möglichkeit des Anbaus. Jetzt geht es eigentlich nur noch darum: Wie definieren wir die Möglichkeiten der Koexistenz? Herr Kollege Winkler und Herr Kollege Murschel – die Kollegin Brunnemer wie auch die Kollegin Chef haben es bereits erwähnt –: Uns geht es nicht darum, ständig Unternehmer zu gängeln, auch nicht landwirtschaftliche Unternehmer, sondern uns geht es darum, ihnen wieder mehr Freiheiten in Bezug auf die unternehmerische Zielsetzung zu verschaffen.
Das gilt für den, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen will. Aber der Staat hat genauso die Pflicht, demjenigen die unternehmerische Freiheit zu erhalten, der auch morgen auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verzichten will.
Jetzt sehe ich im Ansatz – wahrscheinlich sind wir uns da sogar weitestgehend einig –, dass wir den Schutz im Augenblick eher denen angedeihen lassen müssen, die auch morgen noch GVO-frei produzieren wollen. Darauf richten wir unsere Anstrengungen in dem bestehenden Rechtsgebäude.
Jetzt geht es klar darum, für bestimmte Kulturarten bestimmte fachliche Anbauregeln zu definieren, wie die Koexistenz eingehalten werden kann. Da muss man sicherlich streng zwischen den einzelnen Kulturarten unterscheiden. Herr Kollege Dr. Murschel, eines ist auch klar – Sie haben vorhin pauschal formuliert, die Gentechnik sei eine Gefahr für das ökologische Gleichgewicht –: Sie sind selbst fachlich so weit vorgebildet, um zu wissen, dass Sie da eigentlich eine Riesendummheit erzählen. Man muss zwischen den Kulturarten unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob ich Mais gentechnisch verändere, Raps oder Soja etc.
Wir wollen jetzt nicht in die landwirtschaftliche Fachdiskussion einsteigen. Das könnte ich auch nur unzureichend. Aber ein paar Dinge habe ich mir mittlerweile über Learning by Doing angeeignet; sie sind mir nicht ganz fremd. Deshalb sage ich ganz klar: Wir brauchen für die einzelnen Kulturarten klare Anbauregelungen, eine klare Definition der sogenannten guten fachlichen Praxis. Damit kann man die Koexistenz gewährleisten.
Da geht es beispielsweise ganz konkret darum: Wie sehen die Abstände aus? In Bayern wurden bereits die ersten Anbauversuche ausgewertet. Unsere sind Ende dieses Jahres so weit, falls die Felder nicht von mutwilligen Gegnern zerstört werden, die kein Interesse daran haben, in Zukunft diejenigen Bauern, vor allem die Ökobauern, zu unterstützen, wenn es um die Koexistenz geht. Das muss man auch einmal klar sagen. Diejenigen, die heute Feldversuche zerstören, machen sich mitverantwortlich dafür, dass wir für Baden-Württemberg unter Umständen keine gesicherten Erkenntnisse haben, wie denn eine Koexistenz aussehen könnte. Dies scheint noch nicht in allen Köpfen drin zu sein.
Wir wollen klare Definitionen für die fachliche Praxis, und diese müssen im Zweifel eher vorsichtig als progressiv ausfallen. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es 50, 100 oder 150 m Maisabstand sein werden – aber im Zweifel eher vorsichtig als nicht vorsichtig sein.
Manche Standorte bei uns scheiden aufgrund der Kleinparzellierung von vornherein aus, es sei denn, die Nachbarn einigen sich gütlich. Privatrechtlich kann man natürlich im
Ich sage noch einmal: Unser Ziel ist es, die Koexistenz auf dem Feld einerseits und dann die Wahlfreiheit für die Verbraucher andererseits sicherzustellen. Dabei geht es auch um den Schutz der Ökobetriebe und der konventionellen Landwirtschaft, die sich nicht für die Gentechnik entscheidet. Die Wahlfreiheit zählen wir zur Unternehmenszielsetzung dazu. Diese Wahlfreiheit wollen wir auch erhalten.
Die LUFA Augustenberg hat bei den diesjährigen Untersuchungen von konventionellem Maissaatgut in 77 Saatgutpartien bei drei Maisproben Spuren von zugelassenem gentechnisch verändertem Mais nachgewiesen. Die Gehalte lagen deutlich unter der Bestimmungsgrenze von 0,1 %.
Das waren nur Nachweise. Wir können derzeit – die Messmethoden werden ja ständig verfeinert – bis zu einem Gehalt von 0,03 % nachweisen, ohne zu wissen, wie stark die Anteile quantitativ vorhanden sind.
Bei Saatgut gibt es noch keine Schwellenwerte, obwohl die Mitgliedsstaaten die EU-Kommission mehrfach darum gebeten haben. Da sehe ich das größte Risiko, um das klar zu sagen.
Denn wir können natürlich keine 100-%-Proben von jedem Saatgut machen, das in Deutschland eingesetzt wird. Wenn es einen Schwachpunkt gerade für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe gibt, ist das die Tatsache, dass in als GVOfrei deklariertem Saatgut unter Umständen doch etwas drin ist. Das Risiko trägt im Zweifelsfall, wenn das nicht eindeutig und klar geklärt wird, der Anbauer. Das sehe ich als echtes Problem an.
Herr Minister, nachdem Sie jetzt behauptet haben, Sie würden die Abstandsversuche zur Koexistenz auch machen, um ökologisch wirtschaftende Betriebe zu schützen, möchte ich Sie gerne fragen, welcher Verband in Deutschland oder in Baden-Württemberg Sie jemals um diese Art von Protektionismus gebeten hat.
Es geht nicht darum, den einen oder anderen zu protegieren. Das mag vielleicht Ihrem Weltbild entsprechen, aber dem Weltbild der Landesregierung entspricht dies nicht.