Protocol of the Session on October 5, 2005

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 5. Oktober 2005 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 13/4489

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr – Drucksache 13/4681

Berichterstatterin: Abg. Regina Schmidt-Kühner

(Unruhe)

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, die Unterhaltungen nach draußen zu verlegen.

(Beifall des Abg. Dr. Caroli SPD – Abg. Dr. Caroli SPD: Sehr weise!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Hitzler.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits bei der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes sind die wesentlichen Gründe dargelegt worden. Die inzwischen erfolgte Anhörung der kommunalen Landesverbände und der Naturschutzverbände hat ergeben, dass die kommunalen Landesverbände zu hundert Prozent einverstanden sind. Lediglich der Naturschutzverband hat Einwendungen erhoben, allerdings mit der sehr fragwürdigen Argumentation, dass die Kommunen ihre Bau- und Gewerbegebiete in Retentionsbereiche hinein ausdehnten. Das ist aber nicht richtig, weil im Rahmen des Verfahrens der Bauleitplanung gerade das Bauen in solchen Bereichen von den Genehmigungsbehörden nicht mehr genehmigt wird.

Lassen Sie mich nochmals unsere wesentlichen Gründe erläutern:

Erstens: Nachdem wir bereits beim Straßenbau eine solche Regelung haben, hätten wir nun bei allen Infrastrukturmaßnahmen dieselbe Dauer. Ein Planfeststellungsbeschluss ist Gold wert; denn dann kann gebaut werden. Ein Ablauf des Beschlusses könnte gravierende Auswirkungen haben, da viele Baumaßnahmen nicht im allgemeinen Konsens ablaufen, sondern gerade sehr strittig sind.

Die Forderung des Naturschutzverbands, vor einer Verlängerung nochmals ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, würde die Bürokratie explodieren lassen. Da wir aber Entbürokratisierung betreiben, ist eine Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses von fünf auf acht Jahre geradezu ein ideales Beispiel, wie gehandelt werden muss.

Es geht im Wasserrecht nicht nur um das Thema Hochwasserschutz. Auch zahlreiche andere Maßnahmen, sei es der Bau einer Kläranlage mit Zuleitungen, seien es Maßnahmen der Gewässerökologie, fallen unter dieses Recht.

Aufgrund – wie ich ehrlich zugebe – knapper Haushaltsmittel

(Abg. Dr. Caroli SPD: Aha!)

das muss man zugeben – muss die Planung exakt sein, und Finanzierung und Bau müssen ideal aufeinander abgestimmt werden.

Die Verlängerungsoption nach fünf Jahren kommt ebenso der kommunalen Seite entgegen.

(Abg. Hillebrand CDU: Sehr richtig!)

Lassen Sie mich abschließend aus der Sicht des kommunalen Praktikers, der seit vielen Jahren einen Hochwasserschutzverband führt, sagen: Ich wäre schon einige Male froh gewesen, wenn die achtjährige Frist gegolten hätte, weil sie praktischer und flexibler ist.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Hillebrand CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Caroli.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Frage kommen CDU und FDP/DVP im Schafspelz daher.

(Abg. Hillebrand CDU: Jetzt komm! Was soll das? – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP – Abg. Dr. Scheffold CDU: Als Wolf oder als Schaf?)

Da genügt auch nicht das Eingeständnis des Herrn Hitzler, der gesagt hat: „Zugestandenermaßen haben wir nicht genügend Geld für den Hochwasserschutz.“

Meine Damen und Herren, schon das Argument, dass dieser Gesetzentwurf mit dem Hochwasserschutz eigentlich gar nicht so viel zu tun hätte, das mehrfach geäußert wurde – übrigens auch im Ausschuss –, ist in meinen Augen haarsträubend. Denn man braucht nur auf die Formulierung des Gesetzentwurfs zu achten. Das gilt für den eigentlichen Gesetzentwurf wie auch für die Begründung. Darin wird einzig und allein auf Notwendigkeiten beim Hochwasserschutz, ja sogar prioritär in Bezug auf das Integrierte Rheinprogramm, abgehoben.

Ein Zweites macht uns sehr misstrauisch: Wenn es tatsächlich darum ginge, meine Damen und Herren, dass aus bautechnischen Gründen und vom Verfahrensablauf her und wegen finanzieller Schwierigkeiten – weil man ja auch Jahr für Jahr verteilen muss – die Gültigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses von fünf auf acht Jahre verlängert werden müsste

(Abg. Scheuermann CDU: So ist es!)

ja, das sagt Herr Scheuermann; so argumentieren Sie gern –,

(Abg. Hillebrand CDU: Genau so!)

dann ist doch einmal die Frage erlaubt: Warum kommt dann dieser Gesetzentwurf nicht von der Landesregierung, also von der Exekutive selber, sondern von CDU und FDP/ DVP? Dies allein hat bei uns schon einige Warnlampen aufblinken lassen, weil wir uns gesagt haben: Das ist doch merkwürdig.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Fehlalarm!)

Hier handelt es sich um einen reinen Ablauf bei der Exekutive, und plötzlich interessieren sich für einen scheinbar harmlosen Vorgang gleich die beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP/DVP und sagen: Das ist jetzt ein Gesetzentwurf von uns. Das deutet doch genau darauf hin, dass es da

rum geht, sich Luft zu verschaffen, was die Finanzierung anbelangt.

Das führt mich zu der Frage, die ich Ihnen von CDU und FDP/DVP stelle: Wäre dieser Gesetzentwurf nötig, wenn Sie genügend Geld für den Hochwasserschutz hätten?

(Abg. Scheuermann CDU: Ja!)

Da Sie mit Ausnahme von Herrn Scheuermann nicht antworten,

(Abg. Dr. Scheffold CDU: Einer für alle! – Heiter- keit)

beantworte ich die Frage selbst: Nein, nein, nein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Wir beantworten es schon selber!)