Die Modernisierung steht an. Wir haben lange um die Modernisierung ringen müssen, beispielsweise mit dem Datenschutzbeauftragten. Wir haben uns jetzt einigen können. Bedauerlicherweise ist bei dieser zentralen Schülerindividualdatei die Verfolgung von Schülerbiografien, die ich persönlich für wünschenswert hielte, um notwendige Veränderungen im Bildungswesen auch in Zukunft voranbringen zu können, nicht möglich. Aber es war keine andere Einigung in Sicht.
Wir werden von den Möglichkeiten der modernen Technik Gebrauch machen und mit einer zentralen Schülerindividualdatei auch bewirken können, dass Abläufe zügiger organisiert und Auskünfte schlüssiger und zügiger gegeben werden. Das wird uns allen insgesamt, auch der Arbeit hier im Parlament, zugute kommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße es außerordentlich, dass wir heute einen Gesetzentwurf beraten können, der die rechtliche Grundlage für eine effektivere und verbesserte Datenverarbeitung an unseren Schulen und in der Schulverwaltung schafft. Daneben sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf kleinere Änderungen vorgesehen, die die Vorschriften im Bereich der beruflichen Schulen neueren Entwicklungen anpassen. Außerdem wird das Landesbesoldungsgesetz aufgrund des neu geschaffenen Landesgymnasiums für Hochbegabte in Schwäbisch Gmünd geändert.
Ich meine, gerade der Schwerpunkt des heute diskutierten Gesetzentwurfs, die Änderung der Vorschriften zur Datenverarbeitung, müsste bei allen Fraktionen im Haus auf großen Konsens stoßen.
Wir haben im Schulausschuss häufig über die Lehrerbedarfsplanung vor allem an beruflichen Schulen diskutiert und waren einhellig der Meinung, dass eine effektivere Da
tenerfassung und -auswertung an unseren Schulen allen dient und dass sie verbessert werden muss. So schafft dieser Gesetzentwurf auch die rechtliche Grundlage für die vollständige Nutzung des Landesprojekts „Schulverwaltung am Netz“, mit dem Baden-Württemberg, wie Staatssekretär Rau bereits in einer zurückliegenden Debatte erläutert hat, bundesweit eine Vorreiterstellung einnimmt.
Das Kultusministerium hat lange und intensiv mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz verhandelt. Es freut mich, dass man nunmehr eine Einigung herbeigeführt und die Balance zwischen einer effektiveren Datenverarbeitung und den datenschutzrechtlichen Belangen jedes einzelnen Schülers gefunden hat.
Technische Details sind im Gesetzentwurf ausführlich dargestellt. Darauf brauche ich hier nicht weiter einzugehen.
Lassen Sie mich noch kurz auf das Landesgymnasium für Hochbegabte eingehen. Dieses ist eine wichtige Ergänzung der baden-württembergischen Aktivitäten zur Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler, die neben dem Landesgymnasium auch dezentral in allen Regionen vorgenommen wird.
und die vom Kultusministerium angekündigte Einrichtung von Hochbegabtenzügen an Gymnasien Überlegungen in die richtige Richtung sind.
Da das Landesgymnasium für Hochbegabte eine Einrichtung von besonderem Stellenwert ist und mit dem Kompetenzzentrum für Fragen der Hochbegabung eine wichtige zusätzliche Aufgabe erhält, ist es angemessen, die Schulleitung in Zukunft in der Besoldungsgruppe A 16 und die stellvertretende Schulleiterin/den stellvertretenden Schulleiter in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage einzustufen.
Ich kann für die CDU-Landtagsfraktion ankündigen, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Aus meiner Sicht kann eine zügige Beratung im Schulausschuss stattfinden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes findet meine Zustimmung und auch die Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion.
Die Anpassung der Sonderregelung für Klassenpflegschaften an Entwicklungen der dualen Ausbildung halten wir für notwendig. Die Formulierung „in denen neben der schulischen Ausbildung ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen wird“ umfasst zukünftig alle Schularten, zum Beispiel die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe und die Berufskollegs in Teilzeitunterricht. Um die Dualpartner wirklich in die Klassenpflegschaft einzubinden, bedarf es jedoch mehr als nur der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen. Hier erwarten wir von den betroffenen Schulen eine positive Grundhaltung und Aktivitäten zu deren Umsetzung.
Des Weiteren tragen wir die Anpassung in § 80 des Schulgesetzes – Ruhen der Berufsschulpflicht bei dem Besuch von bestimmten Ergänzungsschulen – mit. Auch zukünftig hängt es von der Qualität einer Einrichtung ab, ob das Ruhen der Berufsschulpflicht angeordnet werden kann. Der hohe Praktikumsanteil führt teilweise dazu, dass die Schülerinnen und Schüler rechnerisch keine 30 Unterrichtsstunden pro Woche mehr erhalten. Aber da wir davon ausgehen dürfen, dass ebenso intensiv im Rahmen der beruflichen Bildung gearbeitet wird, begrüßen wir die Anpassung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 1. Juni dieses Jahres haben wir hier im Plenum über das Projekt „Schulverwaltung am Netz“ diskutiert. Ich erspare mir eine Wiederholung der dort angesprochenen Probleme und Bedenken, die besonders den Datenschutz und den Unterrichtsausfall betrafen. „Schulverwaltung am Netz“: immer wieder versprochen, immer wieder verschoben – auch heute noch das gleiche Lied.
Den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen wir. Denn er schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Aufbau einer operativen Datenbank – übrigens nur mit Zugriffsmöglichkeit der Schule – sowie der Verarbeitung von Schülerdaten in einer Auswertungsdatenbank, pseudonymisiert und anonymisiert. Dabei wird unserem Anliegen, das auch das Anliegen des Landeselternbeirats ist, Rechnung getragen und werden Vorkehrungen getroffen, die den Missbrauch personenbezogener Daten verhindern. Dass dies in der Praxis dann auch so funktioniert, darf man nicht nur erhoffen.
Dass es bisher aus Versehen oder aus anderen Gründen zu ungenauen Meldungen von Schülerzahlen kam, lässt den Schluss zu, dass derjenige Rektor die beste Lehrerzuweisung erhalten hat, der am elegantesten eine Statistik geschönt hat. Nun gehen Sie davon aus, dass ein solches Verhalten mit der Einführung von E-Stat erheblich erschwert wird; so steht es zumindest in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs. Ich meine, ein solches Verhalten sollte in Zukunft nicht mehr möglich sein. Aus Gründen der Gerechtigkeit ist Ihre Absicht zu begrüßen. Leider ändert dies an der insgesamt äußerst angespannten Unterrichtsversorgung rein gar nichts.
Wir begrüßen, dass mit dem neuen Verfahren nunmehr die Voraussetzungen geschaffen werden können, besonders im Bereich der beruflichen Vollzeitschulen, also bei Berufskollegs oder bei beruflichen Gymnasien, die Mehrfachbewerbungen kenntlich zu machen. Dies wird eine effizientere Personalplanung und Personalsteuerung erleichtern. Jahre
lang hat die Landesregierung die Deckelung der beruflichen Vollzeitschulen mit dem nicht vorhandenen Datenmaterial bei der Auswertung der Bewerberzahl verschleiert und verharmlost. Dem Drängen nach Abhilfe, das insbesondere durch meinen Kollegen Peter Wintruff immer wieder vehement vorgetragen wurde, kommt die Landesregierung nun nach. Die Gesetzesänderung in § 115 schafft dafür die notwendigen Voraussetzungen.
Aber noch funktioniert in den beruflichen Schulen der Anschluss an E-Stat nicht. Deshalb muss nach wie vor mit großem Aufwand ein Abgleich durchgeführt werden. Nun weiß die Schulverwaltung zwar quantitativ, ob neue Klassen und weitere Lehrerstunden benötigt werden. Dem einzelnen Schüler ist aber nicht geholfen, weil er nicht frühzeitig erfährt, ob und wo er nun eine Zusage erhält. Wir fordern Sie dringend auf, auch die Regelung für das Problem der Mehrfachbewerber zu optimieren und in E-Stat zu integrieren.
Zu der von den kommunalen Landesverbänden durch die Einführung von E-Stat erhofften Effizienzsteigerung und der damit verbundenen Verminderung des Personalaufwands muss darauf hingewiesen werden, dass die Schulsekretärinnen – ihnen obliegt ja meistens die Datenpflege – in Zukunft nicht weniger zu tun haben, sondern eher mehr.
Auch wenn sie in diesem Bereich entlastet werden, fällt durch die Einführung der autonomen Schule doch deutlich mehr Verwaltungsarbeit an. Die hierzu geäußerten Hoffnungen werden deshalb wohl Hoffnungen bleiben. Mit der Effizienzrendite haben wir an anderer Stelle schon unsere Erfahrungen gemacht.
Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weiter erteile, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass auf der Zuhörertribüne inzwischen eine Delegation des Präsidiums des Kantonsrats St. Gallen unter Leitung von Herrn Kantonsratspräsident Professor Silvano Möckli Platz genommen hat.
Der Landtag von Baden-Württemberg unterhält bereits seit den Siebzigerjahren enge partnerschaftliche Beziehungen zum Kantonsrat St. Gallen. In der Parlamentarier-Kommission Bodensee arbeiten unsere Parlamente seit 1994 eng und vertrauensvoll zusammen. Der jetzige Besuch unserer Schweizer Gäste dient der weiteren Vertiefung der bestehenden Beziehungen.
Herr Kollege Möckli, ich darf Sie und Ihre Delegation hier im Landtag von Baden-Württemberg herzlich willkommen heißen und Ihnen weiterhin einen angenehmen und informativen Aufenthalt wünschen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen Anpassungen im Bereich der beruflichen Schulen sind zweckdienlich. Sie sind auch sinnvoll, insbesondere was die Änderung der Zusammensetzung der Klassenpflegschaften anbelangt, und zwar überall dort, wo duale Ausbildung stattfindet. Die bessere Verzahnung zwischen schulischer und betrieblicher Seite kann nur begrüßt werden.
Die Schulleitung des Landesgymnasiums für Hochbegabte in Schwäbisch Gmünd mit Internat und Kompetenzzentrum nach A 16 bzw. A 15 mit Amtszulage zu besolden ist angemessen.
Nun ein paar Worte mehr zur vorgesehenen Neufassung von § 115 des Schulgesetzes: Datenverarbeitung, Statistik. In der Debatte, die wir vor wenigen Wochen über das Thema „Schulverwaltung am Netz“ und das damit einzuführende schulische Berichtswesen E-Stat geführt haben, bestand übergreifender Konsens hinsichtlich des Wunsches, das schulische Berichtswesen, die Erhebung und den erforderlichen Austausch von Daten zu verbessern, zu beschleunigen und – natürlich unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften – entsprechend dem heutigen technischen Stand zu optimieren.
Wir waren uns auch einig darüber, dass dies der Entlastung der Schulverwaltung und insbesondere der Schulen selbst als Teil dieser Verwaltung dient, dass es Fehler vermeiden hilft und insbesondere im Bereich der beruflichen Vollzeitschulen eine verbesserte Lehrerbedarfsplanung ermöglicht, dass es außerdem die Datenneufassung und -neueingabe beim Schulwechsel überflüssig macht und dass es auch hierdurch Fehlerquellen ausschaltet und Belastungen reduziert.