Auch sonst gilt es, das eine oder andere zu verbessern: Wir müssen den betroffenen Firmen bzw. Branchen noch besser vermitteln, welche Anforderungen der Datenschutz an sie stellt.
Die Datenschutz-Selbstkontrolle in den Betrieben – eine wichtige Hilfe der Datenschutzaufsicht – muss weiter optimiert werden. Wir brauchen Unternehmensleitungen, für die der Datenschutz ein wichtiges Anliegen ist. Wir brauchen betriebliche Datenschutzbeauftragte, die gut ausgebildet und engagiert sind, ihre unabhängige Stellung nutzend ihre Aufgaben wahrnehmen und sich in alle Datenschutzfragen im Betrieb rechtzeitig einklinken.
Private Stellen und ihre betrieblichen Datenschutzbeauftragten sollten die Datenschutzaufsicht mehr als bisher vor der Einführung wesentlicher datenschutzrechtlich relevanter Maßnahmen um Rat fragen. Berührungsängste zwischen Wirtschaft und Datenschutzaufsicht müssen abgebaut werden.
Wo Verbesserungsbedarf besteht – wie etwa im Versicherungs- oder im Auskunfteibereich –, sollten Datenschutzaufsicht und Unternehmen einen konstruktiven Dialog führen, um zu sachgerechten Lösungen zu kommen. Wünschenswert ist es dabei, im Wege der Selbstregulierung zu verbindlichen Regelungen zu kommen. Der Gesetzgeber sollte erst bemüht werden, wenn dies nicht gelingt.
Für nicht notwendig und im Übrigen rechtlich problematisch halte ich die Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dies habe ich bereits bei der Aussprache über den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Anfang Juni ausgeführt. Neue Tatsachen, die eine andere Bewertung rechtfertigten, gibt es nicht.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Punkt eingehen, der von meinen Vorrednern angesprochen wurde. Es ist richtig, dass die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, weil nach ihrer Auffassung die „völlige Unabhängigkeit“ der für den privaten Bereich zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden nicht gewährleistet sein soll. Wir haben – wie andere Bundesländer – diese Auffassung nie geteilt und teilen sie auch jetzt nicht. Sie ist mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar. Sie trägt auch nicht dem gemeinschaftsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip Rechnung, wonach den Mitgliedsstaaten beim Vollzug von Gemeinschaftsrecht die Entscheidung über Einrichtung und Organisation von Behörden grundsätzlich selbst überlassen ist. Wir werden die Bundesregierung deshalb bitten, gegenüber der EU-Kommission eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Dem weiteren Gang der Dinge sehen wir gelassen entgegen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 12. Juli 2005 – Zugehörigkeit von Herrn Staatssekretär Dr. Horst Mehrländer zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksachen 13/4530, 13/4531
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 23. März 2005 – Verkauf des landeseigenen Grundstücks Flurstück Nr. 3554/9 in Freiburg – Drucksachen 13/4195, 13/4478
(Abg. Birzele SPD: Nein, Herr Mack wollte dage- gen stimmen! Das stand doch in der Zeitung! – Ge- genruf der Abg. Christine Rudolf SPD: Das war so angekündigt!)
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 26. Juli 2005 – Veräußerung von landeseigenen Grundstücken an die Schwäbische Hüttenwerke GmbH im Zusammenhang mit der Veräußerung des Anteils der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH an dem Automotivebereich der Schwäbische Hüttenwerke GmbH an Nordwind Capital – Drucksachen 13/4541, 13/4544
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen, aber der Berichterstatter, Herr Abg. Schmid, erhält das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Finanzausschuss hat in seiner Sondersitzung am gestrigen Mittwochvormittag über den Verkauf der SHW-Anteile und der entsprechenden Grundstücke beraten. Zu beiden Verkäufen hat er einstimmig die Zustimmung erteilt.
In dem Antrag Drucksache 13/4541 ist die Rede von einem Verhandlungs-„Gesamtpaket“. Politisch war es natürlich so, dass über den Verkauf der Gesellschaftsanteile und den Verkauf der Grundstücksanteile gemeinsam verhandelt worden ist. Rechtlich ist es, auch im Hinblick auf die Kaufpreise, so, dass für beide Verkäufe gesondert Vereinbarungen getroffen worden sind. Deshalb ist die Formulierung in
der Drucksache 13/4541 ungenau, dass der Kaufpreis „Teil des Kaufpreises für das Gesamtpaket“ sei. Es ist vielmehr so, dass der Kaufpreis für die Grundstücke beschlossen worden ist.
In diesem Zusammenhang haben wir auch die Altlastenproblematik ausführlich beraten. Das Finanzministerium hat uns zutreffend die Auskunft geben können, dass es bei dieser Vereinbarung keine Risikoverschiebung bei den Altlasten zulasten des Landes geben wird. Auch dies ist ein Grund, weshalb der Finanzausschuss daraufhin einstimmig beschlossen hat, dem Plenum die Zustimmung zu dem Verkaufsantrag zu empfehlen.
Meine Damen und Herren, es ist Abstimmung beantragt. Wer der Beschlussempfehlung Drucksache 13/4544 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 4. Juli 2005 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK); hier: Berichtigte Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2005 – Drucksachen 13/4472, 13/4479
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 22. Juni
2005 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2004 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2002 (Nr. 13) – Betätigungsprüfung bei einer Hafengesellschaft – Drucksachen 13/4441, 13/4515
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 13/4510, 13/4511, 13/4512, 13/4513
Gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 13/4480
Auch hier stelle ich gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.
Ich wünsche Ihnen allen und Ihren Familien wunderschöne, erholsame und sonnige Ferien. Kommen Sie gesund wieder.