Nach dem Windatlas hätte die Gemeinde Simmersfeld in vier der fünf Ortsteile Windräder zulassen sollen. Durch diese Konzentration konnte dies vermieden werden.
aber sie sollte dort zum Zuge kommen, wo es Sinn macht: Das ist im Norden und vor allem an den Küsten.
Zu den geplanten Anlagen auf der Hornisgrinde hat der Petitionsausschuss eine sehr weise Entscheidung getroffen:
Mitten ins größte Vogelzuggebiet auf dem Schwarzwaldkamm gehören keine Windräder. Man kann nicht in Brüssel immer neue Vogelschutzgebiete fordern, und wenn dann Windräder gebaut werden sollen, sind einem die Vögel plötzlich egal.
Allein die Tatsache, dass die potenziellen Investoren auf der Hornisgrinde während des Vogelzugs die Anlagen für fünf Monate stilllegen wollten, das heißt also fünf Monate lang auf die Einspeisevergütung verzichten wollten, zeigt
(Beifall bei der CDU – Abg. Fleischer CDU: Sehr gut! – Zurufe von der SPD: Falls! – Abg. Teßmer SPD: Nur für solche Sätze kriegen Sie Beifall! – Abg. Capezzuto SPD: Tote Vögel unter die Wind- räder legen! – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)
Die Einspeisevergütung soll bleiben und die Abschreibemöglichkeit wegfallen, und dann werden sich von selbst die günstigen Standorte für Windenergie gegenüber den ungünstigen herauskristallisieren.
Eine weitere Schnapsidee: Windkraftanlagenbetreiber sollen die Waldwege nutzen dürfen. Ja wer denn? Alle, die einen Fondsanteil haben? Sie verwechseln wohl Waldwege mit einer Autobahn.
(Abg. Knapp SPD: Immer die gleiche Leier! Er- kennen Sie mal, das sich was verändert hat in den letzten Jahren!)
Waldwege sind nicht befestigt. Waldwege werden nur im Winter, wenn alles gefroren ist, mit den schweren Maschinen zur Holzernte befahren. Sonst fährt da keiner. Kein Einheimischer, kein Tourist, niemand darf im Wald herumfahren. Selbst für Reiter und Mountainbiker müssen extra Regelungen getroffen werden.
Man könnte es ja einmal durchspielen. Stellen Sie sich vor: Jemand in Stuttgart hat Anteile an einem Windfonds.
Das Windrad steht natürlich nicht in seinem Vorgärtchen am Bopser, sondern bei dieser seltsamen Landbevölkerung im Schwarzwald oder auf der Alb.
Der kriegt eine Berechtigung. Also packt er am Wochenende Frau und Kinder in seinen Porsche Cayenne,
Wir haben sowieso alle Hände voll zu tun, die Stadtbevölkerung am Wochenende freundlichst zu lenken und zu leiten. Dann dürfen einige wenige plötzlich die Waldwege befahren und alle anderen nicht. Diesen Windradkontrolltourismus wollen wir nicht. Das Landeswaldgesetz gilt auch für Windradbesitzer und damit basta.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Blenke CDU: Diese Tourismus- förderung wollen wir nicht! – Abg. Teßmer SPD: Quatsch! – Zuruf des Abg. Kretschmann GRÜNE)
Aber wir unterstützen, was bei uns einen Wert hat, das heißt erstens grundlastfähig und zweitens in hohem Potenzial vorhanden ist: Wasserkraft, Geothermie, Biomasse, vor allem Holz, auch Photovoltaik und mittelfristig die Wasserstofftechnologie, bei der unsere Forschungsinstitute im Übrigen führend sind. Ihre Träume vom Windenergieland sind aufgrund unserer naturräumlichen Gegebenheiten nichts als Sternschnuppen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: Sehr gut! – Abg. Blenke CDU: Lieber 100 Meter nach unten als 100 Meter nach oben! – Abg. Fleischer CDU: Deshalb geht der Spargel auch nach unten! – Glocke der Präsidentin)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Windkraft und kein Ende! Ich möchte einfach das Pro und – –
Danke schön. – Ich möchte das Pro und Kontra nicht noch weiter bereichern. Wir kennen das ja, und wir werden uns auch hier nicht einigen. Unsere Standpunkte sind klar. Warum sollte ich sie alle noch einmal in epischer Breite wiederholen?
Es geht um drei Anträge. Auf diese drei Anträge, die heute zur Diskussion stehen, würde ich gern eingehen.
Das eine ist, dass man Vorranggebiete nicht gewissermaßen torpedieren darf, indem man eine Verhinderungsplanung macht. Man kann zur Windkraft stehen, wie man will: Wenn das Land ein Landesplanungsgesetz erlässt und darin die Regionalverbände verpflichtet, Vorranggebiete auszuweisen, dann wäre es mit einem Rechtsstaat ganz einfach nicht vereinbar, daraus eine Verhinderungsplanung zu machen.
Ob das der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß aus dem eigenen Bereich: In der Region Stuttgart ist keine Verhinderungspolitik betrieben worden.
(Abg. Schmiedel SPD: Na, na, na! – Abg. Knapp SPD: Wenn von 18 Standorten einer übrig bleibt, ist das Verhinderung!)
Die einen hätten sich vielleicht mehr gewünscht als die anderen. In der Stellungnahme steht ja, wenn ich es richtig weiß, dass insgesamt etwa 185 Windkraftanlagen in den Gebieten ausgewiesen sind.
Dass das in jeder Raumplanung, auch in jeder Bebauungsplanung immer unbeschadet der Rechte, der Eigentumsverhältnisse gemacht wird, ist klar. Aber natürlich muss schon im Vorfeld überlegt werden: Habe ich dort nach den Eigentumsverhältnissen die Möglichkeiten dazu oder nicht? Ich gehe einmal davon aus – weil ich Optimist bin –, dass das überall nach Recht und Gesetz geht. Dort, wo das nicht der Fall ist, muss die Aufsichtsbehörde einschreiten.
Der nächste Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Zugänglichkeit zu diesen Windkraftanlagen. Für den Betrieb einer Windkraftanlage, wenn sie genehmigt ist oder wenn sie in einem Vorranggebiet ausgewiesen ist, muss selbstverständlich eine Zugänglichkeit gewährleistet sein.