Protocol of the Session on July 28, 2005

Wir haben deshalb eigentlich bereits bei den Haushaltsberatungen über den Einzelplan 01 – Landtag – einen Entschließungsantrag einbringen wollen, nach dem entsprechend der Beschlusslage in Nordrhein-Westfalen verfahren werden sollte und darüber hinaus eine konsequente Unvereinbarkeit zwischen der Wahrnehmung eines Mandats und einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst vorgesehen sein sollte und unzulässige Einflussnahmen auf politische Entscheidungen ausgeschlossen sein sollten.

Man ist schließlich übereingekommen, dass unter den Fraktionsvorsitzenden über diese Thematik gesprochen werden soll. Dies ist geschehen. Die Fraktionsvorsitzenden haben Anfang Juni beschlossen, eine Kommission einzurichten – bestehend aus dem Präsidenten des Landesrechnungshofs, dem Amtschef des Finanzministeriums und den beiden Abteilungsleitern der Landtagsverwaltung, Herrn Dr. Hempfer und Herrn Krauter –, die unter anderem die Konsequenzen einer Übernahme des Bruttomodells – also des nordrheinwestfälischen Modells – unter besonderer Berücksichtigung unserer Situation, des so genannten Teilzeitmandats, untersuchen soll.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Sie wissen, es gehört zu meinen steten Reden: Das Teilzeitmandat gibt es nicht. Das steht nirgendwo im Gesetz. Das ist eine Fiktion, eine Bezeichnung, die aus ganz anderen Gründen so gewählt wurde. Ich frage alle Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg: Wer von Ihnen arbeitet weniger als 40 Stunden in der Woche für sein Mandat? Derjenige, bei dem dies zutrifft, soll mir das mitteilen.

(Abg. Fleischer CDU: Weniger als 80 Stunden!)

Dann bin ich bereit, den Betreffenden als Teilzeitparlamentarier zu bezeichnen. Aber alle anderen sind keine Teilzeitabgeordneten.

(Zuruf des Abg. Kretschmann GRÜNE)

Darüber hinaus sollten die Alternativen „Beibehaltung der steuerfreien Pauschalen oder nicht“, „eigenständige Altersvorsorge mit oder ohne Versorgungswerk“, „Beibehaltung des bisherigen Zuschusssystems bei den Krankheitskosten oder Einführung einer eigenständigen Krankenvorsorge“ überprüft werden. Das sind alles Dinge, die mit dem Bruttomodell zusammenhängen.

Darüber hinaus ist beschlossen worden, dass zum Beispiel auch überprüft werden soll, wie es denn bei den öffentlich Bediensteten ist, die keine Reduzierung ihrer Arbeitszeit beantragen, die aber kraft Gesetzes nur 60 % ihrer Amtsbezüge erhalten. Sollen die aus ihrem Amtsverhältnis weiterhin eine hundertprozentige Versorgung haben, oder sollen sie es nicht?

Es ist weiter beschlossen worden, dass unter rechtlichen Gesichtspunkten die Weitergewährung des Ausgleichsbetrags an inkompatible Beamte geprüft wird. Denn da muss man sehen, dass Selbstständige zum Beispiel gegenüber Beamten benachteiligt sind, zum Beispiel selbstständig praktizierende Ärzte, die ihren Beruf nicht ausüben können. Die sind dann gegenüber Beamten, die ihren Beruf nicht ausüben können, benachteiligt, weil sie diesen InkompatiblenZuschlag nicht haben.

Es sind ferner eine Überprüfung des Übergangsgelds, eine Durchforstung der Anrechnungsregelungen und auch noch einmal eine Überprüfung der Unvereinbarkeitsregelungen des Abgeordnetengesetzes vorgeschlagen worden, also eine ganze Menge.

Die Diätenkommission soll im Oktober ihre Vorschläge vorlegen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Nun macht es doch – ich sage es ganz höflich – keinen Sinn, jetzt eine Gesetzesregelung vorzusehen, um uns dann im Oktober auf der Grundlage des Beschlusses oder des Vorschlags dieser Kommission zu überlegen, wie und in welcher Form wir die Abgeordnetenentschädigung regeln wollen, und das Abgeordnetengesetz dann erneut zu ändern. Dies kann keinen Sinn machen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Darum geht es uns. Deshalb bemühe ich mich auch um äußerste Zurückhaltung. Wir wollen die Gemeinsamkeit, die notwendig ist, um eine vernünftige Regelung herzustellen, nicht von vornherein zerstören.

Herr Kleinmann, es ist eben nicht richtig, wenn Sie sagen, dieses Gesetz sei unabhängig von allem, was wir beschließen, notwendig. Denn wenn Sie das Gesetz lesen, sehen Sie, dass das nicht so ist. Sehen Sie: Im vorgeschlagenen § 5 wird im Absatz 3 die jetzige Entschädigung indexiert. In § 6 werden jedoch im neuen Absatz 2 a die Kostenpauschalen indexiert. Wenn Sie aber eine Bruttoregelung à la Nordrhein-Westfalen beschließen, müssen Sie sich überlegen, welches neue Indexierungsmodell Sie insgesamt für diese Entschädigung haben wollen.

(Zuruf des Abg. Fleischer CDU)

Also kann es doch keinen Sinn machen, jetzt eine Regelung zu machen und sie dann gleich wiederum zu ändern und an die Vorschläge anzupassen, die aufgrund der Vorlage dieser Kommission entwickelt werden sollen.

Deshalb ist unser Petitum: Stellen Sie das zurück, bis die Vorschläge der Kommission vorliegen. Dann werden wir uns auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission auf

eine einheitliche Linie, auf eine einvernehmliche Änderung des Abgeordnetengesetzes, die den gerade aufgezeigten Problemen Rechnung tragen soll, zu verständigen versuchen.

Für die SPD-Fraktion kann ich sagen: Wir sind für eine konsequente Inkompatibilität, wir sind für das Bruttomodell von Nordrhein-Westfalen, das heißt Einbeziehung der Altersversorgung und der Unkostenpauschalen in die steuerpflichtige Entschädigung. Wir sind aber auch bereit, bei einer solchen Indexierung, bei solchen Vorschlägen mitzumachen. Lassen Sie uns deshalb im Oktober auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission gemeinsam eine Lösung zu finden versuchen, die all diese Probleme regelt.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Lösch.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, der nicht, wie wir es bei Diätenfragen bisher gewohnt waren, von allen vier Fraktionen eingebracht wurde, sondern nur von den Regierungsfraktionen. Damit verlassen die Regierungsfraktionen den gemeinsamen Konsens und rücken von einer fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit bei dem Thema der Abgeordnetenentschädigung ab,

(Abg. Fleischer CDU: Auf den hoffen wir noch! – Abg. Herrmann CDU: Ihr habt den Konsens verlas- sen! – Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)

Kollege Scheuermann. Wir bedauern diese Entwicklung, weil bei Diätenfragen jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete persönlich betroffen ist und es in der Vergangenheit guter Brauch war, bei einem so sensiblen und emotionalen Thema wie der Abgeordnetenentschädigung zwischen den Fraktionen einen Konsens herzustellen.

Im Juni haben die Fraktionen zum Vorschlag des Präsidenten, die Diäten um 1,8 % zu erhöhen, geschlossen Nein gesagt. Für einen Verzicht auf eine Diätenerhöhung sprach neben der katastrophalen Haushaltslage vor allem die Tatsache, dass der Landtag eine Änderung der Diätenstrukturen beraten will und dazu eine kleine Diätenkommission eingesetzt hat. Wir haben im Juni dieser kleinen externen Kommission zugestimmt, damit endlich etwas passiert.

Vor einem Jahr – es wurde schon zweimal erwähnt – hat der Landtag in einem interfraktionellen Antrag beschlossen, im Herbst 2004 eine unabhängige Diätenkommission einzusetzen, die bis zum nächsten Bericht des Präsidenten über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung einen Bericht und auch Empfehlungen zum Abgeordnetenrecht vorlegen sollte. Das wäre eigentlich genau heute. Da sind Sie nicht aktiv geworden, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen. Erst auf Drängen der Opposition haben Sie in diesem Jahr der Diätenkommission zugestimmt, die nun unter anderem den Auftrag hat, die Konsequenzen der Übernahme eines Bruttomodells aus NRW unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien zu prüfen. Dieser Bericht soll bis zum Oktober 2005 vorgelegt werden.

Deshalb halten wir den Zeitpunkt für die vorgeschlagene Gesetzesänderung für verfehlt. Sie machen den zweiten Schritt vor dem ersten. Es gibt überhaupt keinen Grund, eine automatische Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nach dem bayerischen Modell zu beschließen, bevor die Kommission ihren Bericht vorgelegt hat.

(Beifall bei den Grünen)

Die bayerische Regelung besagt, dass zu Beginn der Legislaturperiode die Höhe der Entschädigung für den gesamten Zeitraum der Legislaturperiode festgelegt wird. Die Höhe orientiert sich an der Einkommensentwicklung des jeweils abgelaufenen Jahres unter Berücksichtigung von fünf Faktoren, die der Kollege Fleischer vorhin genannt hat, sieht aber unter anderem weitere Unkostenpauschalen vor, die wir Grünen in einem Bruttokostenmodell nicht mehr wollen.

Sie schaffen mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf im Vorgriff auf die Ergebnisse der Kommission Fakten. Schauen Sie bitte einmal in den Gesetzentwurf hinein, Kollege Kleinmann. Wir können doch nicht in § 6 über die Erhöhung der Kostenpauschalen beschließen, wenn wir noch gar nicht wissen, ob es zukünftig bei einer Bruttodiät noch Kostenpauschalen gibt. Im NRW-Modell sind sie nicht vorgesehen.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Doch!)

Im Übrigen ist der Landtag in Niedersachsen – das sage ich, weil vorhin jemand gesagt hat, das bayerische Modell habe sich bewährt –, der eine ähnliche Regelung à la bayerisches Modell hat, schon wieder auf dem Rückmarsch zur alten Regelung ähnlich der, die wir haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für eine zügige Neuregelung, die sich am Bruttokostenmodell orientiert, haben sich sowohl die Grünen wie die SPD ausgesprochen, und auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Frau Berroth, sagte am 14. Juni – ich zitiere aus den „Stuttgarter Nachrichten“ –, dass sich die Liberalen ebenfalls für eine zügige Neuregelung aussprechen, bei der die Mandatsträger höhere Diäten bekommen und dafür selbst für die Altersversorgung aufkommen und auf steuerfreie Pauschalen verzichten.

(Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

Warum warten Sie dann nicht das Ergebnis der Kommission im Oktober ab, bevor Sie über die Art der Abgeordnetenentschädigung beschließen wollen?

(Abg. Fleischer CDU: Wieso denn?)

Unser Interesse ist es nach wie vor, eine gemeinsame Linie bei der Abgeordnetenentschädigung zu finden. Es ist seit Jahrzehnten üblich, dass bei Diätenfragen alle Parteien im Konsens abstimmen. Auch mit uns kann man über das bayerische Modell diskutieren, aber zur gegebenen Zeit. Ich sage noch einmal: Es ist doch völlig verfehlt, eine automatische Erhöhung vor der grundlegenden Reform zu beschließen.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das muss nicht unbedingt eine Erhöhung sein, Frau Kollegin, sondern eine Anpassung! – Gegenruf des Abg. Oel- mayer GRÜNE: Ist schon einmal gesenkt worden?)

Wir fordern Sie auf, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und auf die Ergebnisse der Kommission im Oktober zu warten. Wir sind bereit, einen gemeinsamen Weg mit Ihnen zu suchen. Wie gesagt, mit uns kann man über das bayerische Modell reden, aber erst müssen die Ergebnisse der Kommission vorliegen. Sie dürfen den zweiten Schritt nicht vor dem ersten machen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 13/4487 an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Vereinigung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg und der UMEG, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg – Drucksache 13/4523

Die Fraktionen sind übereingekommen, im Anschluss an die Begründung durch die Regierung keine Aussprache zu führen.

Das Wort erteile ich Frau Ministerin Gönner.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Jetzt kommt die Gret- chenfrage!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Vereinigung der Landesanstalt für Umweltschutz, kurz LfU genannt, und der UMEG, dem Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit.