Aus Einsparungen in anderen Bereichen. Wir haben das bei den Haushaltsberatungen erläutert. Das werde ich hier an dieser Stelle nicht tun.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja nur einige Wochen her, seit wir in diesem Haus das letzte Mal über Feinstaub geredet haben.
Das Auffälligste war, dass die Europäische Verfassung in Frankreich und in Holland in Volksabstimmungen abgelehnt worden ist.
Das hat letztlich auch etwas mit dem Feinstaub zu tun. Denn die Bevölkerung versteht nicht mehr, dass sich die Europäische Union um alles kümmert – auch um solche Dinge wie den Feinstaub.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Walter GRÜNE: So einen Stuss habe ich ja schon lange (Scheuermann)
nicht mehr gehört! So einen Blödsinn kann man hier doch nicht erzählen! – Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)
Zweitens haben wir mittlerweile den Entwurf eines Aktions- und Luftreinhalteplans für Stuttgart vorgelegt.
Herr Palmer und Frau Schmidt-Kühner, bei allem Wohlwollen: Sie glauben doch selbst nicht, dass wir, wenn dafür wirklich das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ausschlaggebend gewesen wäre, in ein paar Tagen den Plan fertig gestellt hätten.
Herr Kollege, können Sie dem Parlament bitte erklären, aus welcher Quelle Sie Ihre Meinung schöpfen, das Thema Feinstaub habe zum Nein der Franzosen und der Holländer beigetragen?
Ich habe gesagt: Die Europäische Verfassung ist in Holland und in Frankreich abgelehnt worden, weil die europäische Bevölkerung nicht mehr versteht, dass man sich in der Europäischen Union um lauter technische Einzelheiten kümmert und die großen politischen Zusammenhänge schleifen lässt.
Ich muss mich jetzt mit den Argumenten von Herrn Palmer und von Frau Schmidt-Kühner auseinander setzen. Wenn ich dann noch fünf Minuten Zeit habe,
Drittens ist seit der letzten Debatte über Feinstaub passiert, dass die Ministerin – Herr Palmer hat es gesagt – angeordnet hat, dass die Zahl der Messstellen und damit auch der Umfang des Messprogramms in Baden-Württemberg ausgeweitet werden.
Das Problem Feinstaub ist keineswegs eine Quantité négligeable der baden-württembergischen Landespolitik.
Nun will ich einmal etwas zu dem Aktions- und Luftreinhalteplan sagen. Sowohl Herr Palmer als auch Frau Schmidt-Kühner erwecken hier den Eindruck, als ob ein Aktions- und Luftreinhalteplan geltendes Recht wäre. Das ist nichts anderes als ein Plan, der höchstens eine innerdienstliche Anweisung an die Behörden und an die Adressaten darstellt. Aber kein einziger Bürger kann aus dem Aktions- und Luftreinhalteplan ein Recht herleiten.
Jetzt auch noch etwas zum Verwaltungsgericht Stuttgart. Als Jurist, muss ich sagen, habe ich zum allerersten Mal erlebt, dass aufgrund der Klage einer einzelnen Person eine Verurteilung zur Erstellung eines Plans erfolgt ist. Ich kenne als Jurist nur, dass ein Gericht eine Verpflichtung für einen Verwaltungsakt erlassen kann. Aber dass ein Gericht plötzlich ohne nähere inhaltliche Angabe sagt, es müsse ein Aktions- und Luftreinhalteplan erlassen werden, und damit den Eindruck erweckt, als ob das Problem damit gelöst werde,
(Abg. Schmiedel SPD: So ändern sich die Zeiten! – Abg. Capezzuto SPD: Wir schreiben halt nicht mehr 1998!)
(Abg. Walter GRÜNE: Was wollen Sie jetzt gegen den Feinstaub tun? Sie wollen ihn wegreden, oder was? – Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)
Nein, ich will ihn überhaupt nicht wegreden. Ich will Sie nur darauf hinweisen, dass Sie sich einmal die Luftwerte der verschiedensten Parameter aus den letzten zehn Jahren anschauen. Dann können Sie daraus nur einen Schluss ziehen, nämlich den, dass unsere Luft bei allen Parametern – CO2 lassen wir einmal außen vor – spürbar sauberer geworden ist. Das gilt auch für den Feinstaub.
Nun will ich das Problem Feinstaub überhaupt nicht verniedlichen. Ich wehre mich aber dagegen, dass hier gesagt wird, nur der Aktions- und Luftreinhalteplan müsse erlassen werden und dann sei alles gut.
Adressat dieses Luftreinhalteplans ist die Stadt Stuttgart. Adressat ist aber mittelbar auch der Bund.
Wir können keine Verkehrsbeschränkungen anordnen, ohne eine Rechtsgrundlage zu haben, Fahrzeuge entsprechend zu etikettieren.
Hier wird auch immer von einer City-Maut geredet. Wir können ohne Rechtsgrundlage, für die der Bund zuständig ist, keine City-Maut erlassen.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Das Land kann das alles! – Abg. Walter GRÜNE: Diese Diskussion haben wir doch schon vor 15 Jahren geführt! – Ge- genruf des Abg. Mappus CDU: Das Bundesver- kehrsministerium sagt das Gegenteil!)