Mit aller Deutlichkeit muss aber immer wieder betont werden: Allein mit Luftreinhalte- und Aktionsplänen werden wir es nicht schaffen, die neuen EU-Grenzwerte einzuhalten. Wir brauchen darüber hinaus flankierende Maßnahmen auf Bundes- wie auf europäischer Ebene. Drei Aspekte will ich nennen, auf deren Umsetzung wir drängen werden.
Wir brauchen die Förderung der Nachrüstung von DieselPkws mit Partikelfiltern. Ohne Anreiz läuft bei der Nachrüstung nichts. Wir brauchen die steuerliche Förderung und die Aussicht auf Benutzervorteile, dass Fahrzeuge mit Rußfilter von Fahrverboten ausgenommen werden.
Ich will aber doch sagen, dass der Bundesumweltminister ziemlich lange gebraucht hat, bis er dann tatsächlich diesen Vorschlag vorgelegt hat. Man kann auch nicht davon sprechen, dass er besonders schnell war, weil er erst jetzt – –
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Reden Sie einmal mit der Autolobby! – Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP: Glashaus!)
Dann müssen Sie sich mit Ihrem Koalitionspartner einigen und dürfen es uns als Landesregierung nicht vorwerfen, wenn Sie dafür zuständig sind. Sie müssen immer wissen: Wenn Sie die einen angreifen, müssen Sie schauen, ob Sie nicht selber angreifbar sind.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Er hat die Briefe ge- schrieben, die die Trittin-Initiative gestoppt haben! So war es!)
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Bei Ihnen gibt es keine Lobby! Das weiß ich!)
Im Übrigen, Herr Palmer, will ich Sie darauf hinweisen, dass die Vorschläge, die er dann vorgelegt hat, dummerweise noch unzureichend sind. Erklären Sie mir, warum ich für Neufahrzeuge eigentlich eine Förderung machen soll. Ich bin der Überzeugung, dass es hier der Markt regelt. Nachdem Sie gerade vorhin erklärt haben, wie Sie der Automobilbranche erläutern würden, was sie zu tun habe, hatte ich kurzfristig den Eindruck, Sie bewerben sich gerade um einen Vorstandsposten in der Automobilindustrie.
Die steuerliche Förderung bringt hier nämlich nur Mitnahmeeffekte. Es ist notwendig, für die Nachrüstung eine entsprechende Förderung zu gewähren, aber ansonsten nicht. Drei Eckpunkte müssen hier für eine Förderregelung genügen: ein Bonus für Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden, ein Malus für alte und damit emissionsträchtigere Fahrzeuge und ein aufkommensneutrales Konzept, das die Haushalte der Länder nicht weiter belastet. Wissen Sie, es ist einfach, mit dem Geld der anderen eine Förderung zu handhaben. Genau darum geht es bei diesem Thema.
Um die gestaffelten Fahrverbote umsetzen zu können, müssen im Übrigen auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, und auch hier ist der Bund in der Pflicht. Die bisherigen Vorschläge des Bundesumweltministeriums zur Kennzeichnung von Fahrzeugen sind zu grob und untauglich, um die gestaffelten Fahrverbote, wie wir sie vorgesehen haben, durchzuführen.
Als letzter Punkt: Absolut unerlässlich – Frau SchmidtKühner, da sind wir uns einig, auch wenn wir, wie gesagt, für uns in Anspruch nehmen, die Initiative ergriffen zu haben – sind neue EU-weite strenge Emissionsgrenzwerte für alle Dieselfahrzeuge für Partikel und auch für Stickstoffoxi
de. Ohne eine deutliche abgastechnische Verbesserung aller Fahrzeuge über den heutigen Stand hinaus sind die neuen Grenzwerte nicht einzuhalten. Hier ist die EU selbst in der Pflicht, nachdem sie die Aufgabe an sich gezogen hat, Kollege Scheuermann, den Mitgliedsstaaten nicht nur Auflagen zu machen, sondern auch selbst zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen.
Ich fasse zusammen: Die festgestellten Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid verlangen aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein entschlossenes Handeln. Dazu gehören auch unpopuläre Maßnahmen wie Fahrverbote, und sie sind unpopulär, weil es nicht nur die einen gibt, sondern auch die anderen, die davon betroffen sind. Mit dem Planentwurf für Stuttgart, aber auch mit unserer Bundesratsinitiative für eine flexible Kennzeichnung von Fahrzeugen setzen wir die notwendigen Signale. Wir würden uns freuen, wenn die Bundesregierung handeln würde, solange sie noch handeln kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will jetzt nicht mehr auf die europapolitischen Äußerungen des Kollegen Scheuermann eingehen. Ich glaube, als Weltpolitiker kann er durchaus noch etwas nachholen und bei Herrn Fischer in die Lehre gehen.
Ich finde allerdings, dass Sie bei der Klage noch einmal nachdenken sollten. Ihre Begründung für die Klage, da sei juristisches Neuland betreten worden, will ich ja akzeptieren, aber Sie sollten zumindest zugestehen: Hätten Sie sich beeilt, hätten Sie den Aktionsplan zum 1. Januar vorgelegt, hätten Sie den Forderungen von SPD und Grünen entsprochen, dann wären Sie nicht verurteilt worden und müssten jetzt nicht wieder vor Gericht ziehen. Etwas mehr Eile war hier schon geboten.
Sie haben die Partikelfilterförderung angesprochen. Frau Ministerin, über die Modelle will ich da nicht streiten. Ich bin der Auffassung, die Partikelfilterförderung muss kommen, sie soll möglichst schnell kommen, und sie soll rückwirkend, wie es den Käufern von Fahrzeugen eigentlich zugesichert wurde, ab 1. Januar gelten.
Einigen Sie sich mit der Bundesregierung, einigen Sie sich meinetwegen später auch mit sich selbst, aber beschließen Sie diese Partikelfilterförderung.
Dass es nur eine Übergangszeit sein kann, in der man überhaupt von Neuwagenförderung reden kann, liegt auf
der Hand. Für mich gibt es da eine Koppelung. Wenn die Maßnahmen gegen Fahrzeuge ohne Rußfilter lasch sind, braucht es auch keine Förderung für Neufahrzeuge. Wenn man allerdings hart herangeht und sagt, ohne Filter gibt es dann auch keine Einfahrt zum Beispiel nach Stuttgart mehr, dann müssen Sie auch Neufahrzeuge fördern, weil sonst die Akzeptanz für eine solche Maßnahme nicht vorhanden ist. Wenn Sie lasch vorgehen, können Sie auf die Neufahrzeugförderung verzichten. Das wird Ihnen dann wahrscheinlich entsprechen. Aber tun Sie wenigstens etwas, und verzögern Sie das nicht immer weiter.
Der zweite Punkt: Aktionsplan in Stuttgart. Ich habe nicht zu denen gehört, die diesen, wie Herr Scheuermann gesagt hat, in Bausch und Bogen verdammt haben, sondern ich habe konzediert, dass er weiter geht, als ich es von Ihnen erwartet hätte. Immerhin haben Sie das Thema Fahrverbote angesprochen. Es sind auch sonst einige sinnvolle Maßnahmen bis zu Lkw-Durchfahrtsverboten und Mülltransporten auf der Schiene angesprochen. Aber wir werden Sie jetzt an der Realität messen: Ist es nur ein Entwürfchen, ein nettes Papierchen, oder werden diese Maßnahmen auch umgesetzt? Sie haben zu Recht gesagt: Solange es auf dem Papier steht, ist noch gar nichts geschehen. Wir wollen jetzt von Ihnen sehen, ob diese Maßnahmen umgesetzt werden. Wenn sie umgesetzt werden, dann ist das wesentlich mehr, als man von Ihnen erwarten konnte. Das gestehe ich ausdrücklich zu.
Zum Thema Fahrverbote will ich allerdings hinzufügen: 2007 die ersten Fahrverbote für etwa 500 Fahrzeuge in Stuttgart auszusprechen, das ist sicherlich deutlich zu langsam. Wir sind der Auffassung, dass das schneller gehen muss und dass schneller ein größerer Kreis von Fahrzeugen erfasst werden muss als bei Ihrem Stufenplan.
Wir glauben auch, dass in der Tat bei der Verkehrsmenge insgesamt angesetzt werden muss, nicht nur wegen des Rußes. Es gibt noch mehr Beeinträchtigungen des Lebens in der Stadt durch den Verkehr. Eine Reduktion um 50 %, Frau Gönner, ist wohl nicht zu erreichen. Aber mit einer City-Maut sind 20 bis 30 % sehr wohl möglich, insbesondere dann, wenn Sie die Einnahmen zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs verwenden. Denn Sie haben eingewandt: Woher soll das Geld kommen? Stimmt: Bei Ihrer Politik ist da im Moment nichts in Sicht. Aber mit einer City-Maut könnte Stuttgart in der Tat erhebliche Einnahmen für die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs erzielen, die ansonsten nicht möglich sind.
Die Rechtsgrundlage dafür kann geschaffen werden. Es ist möglich, die Rechtsgrundlage per Landesgesetz zu schaffen.
Das ist die Auffassung des Bundesumweltministeriums. Wir fordern Sie ausdrücklich auf, dies zu tun. Wenn Sie dann sagen: „Wir würden es ja machen, wenn wir könnten; aber die Rechtgrundlage können wir nicht selbst schaffen“, dann
will ich wenigstens sehen, ob die Aussage nächstes Jahr, wenn wir wieder debattieren, noch gilt, falls Sie dann im Bund regieren sollten. Dann will ich sehen, dass das Gesetz dort kommt.
Herr Kollege, wenn der Bundesverkehrsminister dem damaligen Landesverkehrsminister schriftlich mitgeteilt hat, dass eine City-Maut bundesrechtlich nicht zulässig ist, können Sie uns dann bitte erklären, wie Sie zu der Aussage kommen, wir sollten endlich eine City-Maut einführen?