Ich darf einfach einmal die Zahlen nennen: Wir – nicht nur Baden-Württemberg, sondern Deutschland – haben in den Jahren 1999 und 2000 an andere Staaten – Italien, Frankreich, Österreich usw. – insgesamt 9 500 Übernahmeersuchen gerichtet, aber nur 3 800, also etwa ein gutes Drittel, sind dann auch genehmigt worden. Dies macht die große Diskrepanz deutlich.
Das heißt, die jetzige Regelung – abgesehen davon, dass sie auch nicht ganz fair ist; ein fairer Schlüssel wäre besser – hat auch den weiteren großen Nachteil, dass sie natürlich zu Missbrauch einlädt, und damit wird – ich werde den Begriff noch einmal verwenden – genau eben auch dem „Asylshopping“ der Weg geöffnet. Auch deshalb müsste ein anderer Schlüssel her.
Wir brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren – und damit will ich es für heute bewenden lassen –, insgesamt ein einheitliches Niveau hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität und Schnelligkeit der Asylverfahren in ganz Europa, einen einheitlichen Flüchtlingsbegriff und einheitliche soziale Rahmenbedingungen.
Wir sagen seitens der Landesregierung: Es muss auch weiterhin so sein, dass während des Asylverfahrens der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu anderen integrationsfördernden Maßnahmen unterbleiben sollte. Der Anstieg, den wir jetzt bei den Asylverfahren haben, ist ja beträchtlich. Ich habe die Zahlen dabei. Die Zahl der Asylanträge im gesamten laufenden Jahr stieg gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 16 %; im Monat August 2001 waren es im Vergleich zum Monat August 2000 21 % mehr. Wir müssen das also schon im Auge behalten.
Wir erklären uns dies zum Teil auch damit, dass das Arbeitsverbot für Asylbewerber entscheidend gelockert worden ist. Auch dies ist der falsche Weg. Deshalb sagen wir: Auch solche Maßnahmen muss man sich wirklich dreimal überlegen.
Kurzum: Die Richtlinie verschlechtert nicht die Lage für uns – das will ich noch einmal festhalten –, jedenfalls im Wesentlichen, aber sie enthält nicht die Verbesserung, die
die Landesregierung und mit uns alle Länder eigentlich erhofft haben, und wir sind enttäuscht darüber, dass die Bundesregierung die Interessen Deutschlands auf europäischer Ebene nicht stärker vertreten hat.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/236. Der Innenausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung des Innenministeriums, Drucksache 13/219, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung zu.
Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg
Der 12. Landtag hat in seiner 101. Sitzung am 14. Dezember 2000 unter anderen die Herren Abg. Reinelt und Dr. Hildebrandt in den Stiftungsrat der Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg gewählt. Nachdem die beiden Herren aus dem Landtag ausgeschieden sind, sind für den Rest ihrer Amtszeit Nachfolger zu wählen.
Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Abg. Gunter Kaufmann, die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Theresia Bauer als Nachfolger bzw. Nachfolgerin vor. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag der beiden Fraktionen liegt auf Ihren Tischen (Anla- ge).
das ist nicht der Fall – , stelle ich fest, dass das Haus entsprechend dem Wahlvorschlag für den Rest der Amtszeit Frau Abg. Bauer und Herrn Abg. Kaufmann zu Mitgliedern des Stiftungsrats der Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg gewählt hat. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist so beschlossen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. F r i e d l i n d e G u r r - H i r s c h C D U – Ü b e r w a c h u n g s g e r ä t e z u r A b s t a n d s m e s s u n g
a) Trifft es zu, dass die der Autobahnpolizei Anfang August 2001 übergebenen Überwachungsgeräte zur Abstandsmessung mit einem Anschaffungspreis von je
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abg. Gurr-Hirsch wie folgt:
Bereits seit längerem führt die Autobahnpolizeidirektion Karlsruhe Abstandsmessungen mit dem so genannten Videobrückenabstandsmessverfahren durch.
Anfang August 2001 wurden auch der Autobahnpolizeidirektion Stuttgart entsprechende Geräte ausgeliefert, die technisch weiterentwickelt sind.
Zu Beginn des Einsatzes der Geräte im August 2001 sind technische Schwierigkeiten bei der Verarbeitung der aufgezeichneten Verstöße durch die Zentrale Bußgeldstelle aufgetreten. Anders als bei den im Bereich Karlsruhe im Einsatz befindlichen Geräten sollen die aufgezeichneten Verstöße im Bereich der Autobahnpolizeidirektion Stuttgart der Zentralen Bußgeldstelle schnell und kostensparend in digitaler Form übermittelt werden. Diese Verarbeitungsmöglichkeit ist aufseiten der Zentralen Bußgeldstelle noch
nicht möglich, da noch einige Hardware-Komponenten – CD-ROM-Laufwerke, Server – beschafft und getestet werden müssen.
Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Probleme haben aber das Innenministerium sowie das Ministerium für Umwelt und Verkehr sofort die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und eine Regelung getroffen, die die Verarbeitung der aufgezeichneten Abstandsverstöße in Papierform sicherstellt.
Ich will zunächst darauf hinweisen, dass unmittelbar im Anschluss an die Sitzung ein Empfang anlässlich der Amtseinführung des neuen Landtagsdirektors, Herrn Dr. Leibing, stattfindet.
Die nächsten Plenarsitzungen finden am 24. und 25. Oktober 2001 statt. Die Tagesordnungen werden Ihnen noch zugehen.
Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg