Protocol of the Session on September 26, 2001

Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt:

An der Abstimmung haben sich 122 Abgeordnete beteiligt.

Mit Ja haben 54 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 68 Abgeordnete gestimmt.

(Stellv. Präsident Birzele)

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/256-5, abgelehnt.

Mit J a haben gestimmt:

Katrin Altpeter, Theresia Bauer, Bayer, Bebber, Birzele, Braun, Carla Bregenzer, Capezzuto, Dr. Caroli, Heike Dederer, Drexler, Fischer, Gall, Gaßmann, Dr. Glück, Göschel, Rosa Grünstein, GustavAdolf Haas, Haller, Rita Haller-Haid, Rudolf Hausmann, Ursula Haußmann, Junginger, Käppeler, Kaufmann, Birgit Kipfer, Knapp, Kretschmann, Brigitte Lösch, Maurer, Moser, Nagel, Oelmayer, Boris Palmer, Margot Queitsch, Renate Rastätter, Rivoir, Sakellariou, Dr. Salomon, Schmid, Regina Schmidt-Kühner, Schmiedel, Seltenreich, Staiger, Stickelberger, Teßmer, Inge Utzt, Walter, Ruth Weckenmann, Wichmann, Wintruff, Dr. Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.

Mit N e i n haben gestimmt:

Behringer, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Blenke, Dr. Carmina Brenner, Elke Brunnemer, Döpper, Dr. Döring, Drautz, Beate Fauser, Fleischer, Dr. Inge Gräßle, Friedlinde Gurr-Hirsch, Alfred Haas, Hauk, Heinz, Herrmann, Hillebrand, Hofer, Hoffmann, Kiefl, Kleinmann, Klenk, Dr. Klunzinger, Kübler, Kurz, Dr. Lasotta, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, Mappus, Müller, Veronika Netzhammer, Dr. Noll, Oettinger, Dr. Christoph Palmer, Pauli, Pfister, Pfisterer, Rau, Rech, Reichardt, Dr. Reinhart, Dr. Repnik, Röhm, Rückert, Rüeck, Dr. Schäuble, Dr. Annette Schavan, Schebesta, Dr. Scheffold, Scheuermann, Schneider, Schuhmacher, Seimetz, Sieber, Stächele, Dr. Steim, Dr. Monika Stolz, Stratthaus, Straub, Teufel, Theurer, Traub, Dr. Vetter, Christa Vossschulte, Wacker, Wieser, Zimmermann.

Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/256-4, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Damit ist Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/235, neu gefasst.

Punkt 3 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Finanzministeriums vom 20. August 2001 – Unterrichtung des Landtags in EUAngelegenheiten; hier: Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer sowie für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 77/799/EWG des Rates über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten und indirekten Steuern – Drucksachen 13/199, 13/252

Berichterstatter: Abg. Kurz

(Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, ich bitte um mehr Ruhe.

Sie stimmen der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/252, zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 4. September 2001 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedsstaat gestellten Asylantrags zuständig ist – Drucksachen 13/219, 13/236

Berichterstatterin: Abg. Inge Utzt

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Heinz, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war ja ein komplizierter Titel, den der Präsident gerade vorgelesen hat. Die Materie ist auch nicht einfach. Immer wenn die Europäische Union Richtlinien erlässt, muss man genau lesen, was herauskommt und was uns hier in Deutschland betrifft.

Der vorliegende Verordnungsvorschlag der EU basiert im Wesentlichen auf dem Dubliner Übereinkommen von 1990. Das Ziel dieses Verordnungsentwurfs kann man zusammengefasst so umschreiben, dass jeder Asylbewerber möglichst im jeweils zuständigen Staat sein Verfahren erhalten soll.

Leider ist eines nicht möglich gewesen, was wir uns aus deutscher Sicht gern erhofft hätten: Es war nicht möglich, dass man ein Verteilungsverfahren im gesamteuropäischen Rahmen wählt. Das wäre aus unserer Sicht gerechter gewesen.

Was mir etwas zu denken gibt und was ich aus meiner Sicht kritisch bewerte, ist: Wenn der Asylbewerber die Möglichkeit erhält, dass er Familienzusammenführung in eigenem Recht machen darf, dann sehe ich da gewisse Probleme auf uns zukommen.

Alle anderen Dinge, die hier im Prinzip mit enthalten sind, tragen eher dazu bei, dass es Verbesserungen im Verfahren gibt. Die CDU-Fraktion begrüßt zum Beispiel die Verbesserungen der Richtlinie im Bereich der Verfahrensstraffung. Ich finde es gut, dass zum Beispiel die aufschiebende Wirkung entfällt, wenn ein Asylbewerber gegen eine Entscheidung, sein Verfahren in einem bestimmten Land durchzuführen, Einspruch einlegt. Was ich auch positiv bewerte, ist die Einführung von Eurodoc. Das bedeutet, dass die Fingerabdrücke, zum Beispiel von Asylbewerbern, gespeichert werden können. Positiv ist auch der Aspekt, dass der Asylmissbrauch erschwert wird, zum Beispiel dadurch, dass man Mehrfachanträge in verschiedenen Ländern, die

ein und derselbe Asylbewerber stellen könnte, nicht mehr möglich macht und die Latte hier höher legt.

Abschließend meine Bitte an das Innenministerium, auf die Bundesregierung Druck auszuüben, die Möglichkeiten, die wir haben, solange es in der Europäischen Union noch das Einstimmigkeitsprinzip gibt, auszunützen und zu versuchen, die einzelnen Bestimmungen im Asylverfahrensrecht anzugleichen. Wenn das Einstimmigkeitsprinzip in drei Jahren endet, kann in der Europäischen Union mehrheitlich entschieden werden, was uns schon zum Nachteil gereichen könnte. Deshalb müssen wir die nächsten drei Jahre nützen, über Berlin hinaus Druck zu machen, hier Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne gleicher Bedingungen in ganz Europa anzustreben. Das wäre meine Bitte an das Ministerium.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Utzt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor uns liegt eine Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten. Wir befassen uns heute damit, weil es ein Vorhaben von herausragender politischer Bedeutung ist, weil die Länder insoweit betroffen sind, als sie für die Aufnahme der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge zuständig sind und das Land durch Bundesratsinitiative Einfluss nehmen kann. Mit dieser Unterrichtung des Landtags sind wir in einem frühen Stadium der Verhandlungen. Auch das Dubliner Abkommen, das durch den uns heute vorliegenden Vorschlag ersetzt werden soll, brauchte sieben Jahre von der Unterzeichnung 1990, bis es 1997 in Kraft trat. Es wird also noch etliche Beratungsrunden geben, und in den verschiedenen Parlamenten werden die verschiedenen Vorschläge noch weiter diskutiert werden. Ich denke, auch die Fachverbände haben noch nicht ihre endgültige Stellungnahme abgegeben. Es ist also noch sehr viel Zeit, um Änderungen und Verbesserungen einzubringen.

Allerdings hat das Innenministerium der schriftlichen Unterrichtung eine Bewertung vorangestellt. Deshalb ist es auch gut, dass wir hier im Landtag darüber reden. Das Innenministerium weist in der Bewertung darauf hin – auch Herr Heinz hat es vorhin gesagt –, dass die Länder das Dubliner System durch ein gesamteuropäisches Verteilungsverfahren ersetzt sehen wollten. Ich frage mich, ob dabei berücksichtigt worden ist, dass die Bundesrepublik Deutschland derzeit bei der Aufnahme von Flüchtlingen in der EU auf Platz 9 liegt. Das gewünschte gesamteuropäische Verfahren kann also bedeuten, dass wir unter Umständen mehr Flüchtlinge aufzunehmen hätten, als im Augenblick bei uns ankommen. Sind Sie sich dessen bewusst, meine Herren?

(Abg. Heinz CDU: Das ist eine Momentaufnahme! Sie müssen das mittelfristig sehen!)

Das Dubliner Abkommen ist reformbedürftig. Auch UNHCR und Europäischer Flüchtlingsrat haben Kritik daran geäußert. Der heute zur Debatte stehende Vorschlag berücksichtigt einige Punkte dieser Kritik.

So wird der Versuch unternommen, die Wahrung der Familieneinheit zu verstärken, und der Begriff der Familie kann, wenn es die Rechtsvorschriften des Aufnahmestaats ermöglichen, auch auf unverheiratete Paare ausgedehnt werden, wenn sie bereits im Heimatland zusammengelebt haben. Kommt das nicht der gesellschaftlichen Realität entgegen?

In Kapitel VII ist die Nichtdiskriminierung aufgenommen worden, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber bislang nicht festgehalten.

Eine Forderung des Europäischen Flüchtlingsrats, sicherzustellen, dass persönliche Daten unter keinen Umständen an das Herkunftsland des Asylbewerbers weitergegeben werden, scheint mir ebenfalls eine Selbstverständlichkeit, findet sich aber nicht im Vorschlag wieder. Also auch hier besteht noch weiterer Beratungsbedarf. Aber, wie gesagt, es ist auch noch Zeit dafür.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Bewertung einer Gesetzesvorlage anderen Kriterien unterliegt als zum Beispiel das Grußwort für eine kirchliche Veranstaltung. Aber ich möchte doch ins Gedächtnis rufen, dass wir hier über Menschen reden, die um Schutz bei uns bitten, und die Bilder, die wir im Augenblick aus Afghanistan und aus Pakistan sehen, sollten uns daran gemahnen und auch daran, dass wesentlich ärmere Länder als die EU-Staaten die überwiegende Mehrheit der um Schutz suchenden Menschen aufnehmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weiter erteile, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir Gäste haben. Auf der Zuhörertribüne begrüße ich besonders eine Regierungs- und Verwaltungsdelegation aus der Republik Angola unter Leitung von Herrn Staatssekretär Dr. Marcelo Beia.

(Lebhafter Beifall im ganzen Haus)

Unsere Gäste aus Angola nehmen vom 24. September bis 6. Oktober an einem Seminar zur Einführung angepasster Methoden modernen Verwaltungsmanagements der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung teil und besuchen in dieser Woche Baden-Württemberg.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie hier im Landtag von Baden-Württemberg herzlich willkommen heißen und Ihnen weiterhin einen angenehmen und informativen Aufenthalt in unserem Lande wünschen.

(Beifall im ganzen Haus)

Das Wort in der Aussprache erhält nun Herr Abg. Dr. Glück.