Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 07 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 08 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 09 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 14 ist mehrheitlich zugestimmt.
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2001
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 4 ist einstimmig zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 5 ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch § 6 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2001“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer stimmt gegen das Gesetz? – Wer enthält sich? – Das Gesetz ist mehrheitlich angenommen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Spielbankengesetzes – Drucksache 13/59
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.