Protocol of the Session on March 16, 2005

(Abg. Drexler SPD: Das ist ein guter Satz!)

Andererseits muss es in diesem Beruf durchaus möglich sein, sich modular fortzubilden und damit in Leitungsfunktionen zu gelangen und so vom Einbahnstraßenberuf wegzukommen.

Im Übrigen muss das Ziel darin bestehen – Frau Wonnay, da stimme ich Ihnen zu –, zumindest für die Leitungsfunktionen tendenziell einen akademischen Abschluss anzustreben, um für die neuen Herausforderungen,

(Abg. Drexler SPD: Machen wir! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Mehr wollen wir doch gar nicht! – Weitere Zurufe von der SPD)

die zweifellos vorhanden sind, die Grundlagen der Qualifizierung zu schaffen.

(Abg. Drexler SPD: Da sind wir uns einig! – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Letzte Bemerkung: Die Familie ist selbstverständlich – das sollte man auch nicht gegeneinander ausspielen – genauso ein Ort des Lernens, der Erziehung, der Bildung wie die Kindertageseinrichtungen.

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Sehr richtig!)

Dabei muss vertrauensvoll zusammengearbeitet werden und muss man sich gegenseitig unterstützen. Die Elternarbeit ist einer der Punkte,

(Unruhe)

auf die wir nach meiner Ansicht in Zukunft noch verstärkt unsere Aufmerksamkeit richten müssen.

Ich darf mit einem letzten Schlenker noch darauf verweisen: Es gibt ja nicht nur Kindertageseinrichtungen, sondern es gibt zum Beispiel auch die Tageselternbetreuung. Ich bin sehr froh, dass wir diese durch den Landesverband der Tagesmütter, der genau dies macht, nämlich Tageseltern auf die Aufgaben vorzubereiten, die, wie in der Familie, neben der Betreuung eben auch die Bildung beinhaltet, gesichert haben.

Ich denke, wir haben aufgezeigt, dass wir mitten bei der Entwicklung sind.

(Abg. Drexler SPD: Wo?)

Wir müssen die Finanzierungsfrage sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch im Konsens mit den Trägern klären. Das, was wir uns vorstellen, habe ich, glaube ich, hier deutlich und offen gesagt.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erhält Frau Ministerin Dr. Schavan.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte vier Informationen nachschieben. Es verwundert mich etwas, dass diese nicht bekannt sind. Jetzt muss ich die Punkte eben noch einmal nennen.

Erster Punkt: Im Unterschied zu manch anderem Bundesland macht bei uns nicht die Landesregierung einen Orientierungsplan und schickt dann Staatssekretäre durch das

Land, damit sie dafür sorgen, dass die Kommunen das Ganze wollen, sondern wir haben eine Vereinbarung mit insgesamt 21 Trägerverbänden abgeschlossen, in der wir die zehn gemeinsamen Eckpunkte für die Struktur des Orientierungsplans und die ganze zeitliche Schiene – für das, was uns gemeinsam angeht – festgelegt haben. Wir wollen das gemeinsam mit den Kindertagesstätten und ihren Trägerverbänden tun.

Zweitens: Ab dem Kindergartenjahr 2005 kann jeder Kindergarten, der das möchte, einsteigen und diesen Orientierungsplan übernehmen. Es wird keine Begrenzung geben. Es wird eine wissenschaftliche Begleitung geben, die dann, wenn es eine riesengroße Zahl von Kindergärten ist, möglicherweise nicht in jedem dieser beteiligten Kindergärten gleichermaßen wirksam sein kann. Aber es gibt keine Beschränkung der Zahl der Kindertagesstätten, die sich beteiligen können.

Drittens: Frau Wonnay, Sie wissen, dass nicht 28 Kinder auf eine Erzieherin kommen, sondern dass in einer Gruppe von 28 Kindern mindestens zwei erwachsene Fachkräfte tätig sind.

(Abg. Zeller SPD: Anderthalb! Anderthalb, nicht zwei! Maximal!)

Und viertens: Auch die Weiterqualifizierung hin auf eine Leitungsfunktion gibt es im Land längst. Wir haben erstens in der neuen Erzieherinnenausbildung sichergestellt, dass mit dem Abschluss auch die Fachhochschulreife verbunden werden kann. Zweitens haben wir Fachhochschulstudiengänge mit der Abschlussbezeichnung Diplomsozialpädagoge, und wir haben drittens im Kindergartengesetz verankert, dass diese Absolventen als Fachkräfte mit Leitungsfunktion eingesetzt werden können. Diese Verknüpfung ist also längst hergestellt. Sie ist von der Ausbildung her möglich, und sie wird wahrgenommen. Sie ist auch sinnvoll. Insofern ist der tertiäre Bereich längst in der Erzieherinnenausbildung und -weiterbildung drin.

Das wollte ich als Information nachschieben, um noch einmal zu konkretisieren, was ich meine, wenn ich sage: Wir stehen nicht am Punkt null, sondern wir haben eine weite Wegstrecke in einem sehr konstruktiven Prozess hinter uns.

(Abg. Zeller SPD meldet sich zu einer Zwischen- frage.)

Ich sage Ihnen: Der Prozess bleibt nur dann konstruktiv, wenn wir ihn gemeinsam mit den Trägern und gemeinsam mit unseren Kindergärten machen

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das ist wohl wahr!)

und nicht von oben nach unten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Noll FDP/ DVP – Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

(Stellv. Präsident Birzele)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Landesmediengesetzes und des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland – Drucksache 13/3784

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 13/4125

Berichterstatterin: Abg. Birgit Kipfer

Die Berichterstatterin wünscht das Wort nicht.

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erhält Herr Abg. Pauli.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein guter Schluss ziert alles. Das gilt nicht nur für das heutige Vormittagsprogramm.

(Lachen des Abg. Fischer SPD)

Bei der Umsetzung des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Landesrecht ist Baden-Württemberg nach Sachsen das letzte Bundesland, das hierüber abzustimmen hat.

Um es gleich vorwegzunehmen: Die CDU-Fraktion wird diesem Kompromissvorschlag der Bundesländer zustimmen. Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde von einem lebhaften Feilschen über die Höhe der Rundfunkgebühren begleitet. Das müssen wir hier jetzt nicht mehr ausbreiten. Das war wochenlang in der Diskussion. Wir müssen es nicht mehr kommentieren.

(Abg. Walter GRÜNE: Das ist aber schade!)

Wir richten den Blick nach vorn.

(Abg. Walter GRÜNE: Aha!)

Ich rate Ihnen, den Blick ebenfalls auf bemerkenswerte Passagen des vorliegenden Regelwerks zu richten.

Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt, dass durch die Neuregelung des Verfahrens zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht die öffentlichen Haushalte entlastet werden. Künftig entfällt nämlich die Zuständigkeit der Ausgleichsämter und der örtlichen Träger der Sozialhilfe für die Entgegennahme der Befreiungsanträge.

Wir kritisieren als Tourismusland grundsätzlich die Beschneidungen des so genannten Hotelprivilegs. Hier konnte unser Staatsministerium zwar noch das Schlimmste verhindern, aber zufriedenstellend ist das Ergebnis nicht.

Befremdend sind auch die in der Protokollerklärung fixierten Strukturhilfemaßnahmen innerhalb der ARD. Ähnlich wie beim Länderfinanzausgleich werden öffentlich-rechtliche Anstalten wie unser SWR, die sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Gebührengeldern wirtschaften, zu diesem wirtschaftlichen Umgang nicht unbedingt ermuntert. Anderer