Protocol of the Session on March 16, 2005

Eines vielleicht vorweg: Wir dürfen natürlich nicht vergessen – und Kollege Fischer hat das ja zu Recht, denke ich, mit angesprochen –, dass allein mit technischer Ausstattung eine Polizei natürlich noch nicht leistungsfähig wird. Es geht einfach auch darum, dass die Beamtinnen und Beamten, die dort ihren täglichen Dienst verrichten, auch motiviert, leistungswillig und leistungsbereit sind. Nur so ist es zu erklären, Kollege Blenke, dass wir uns jetzt über Jahre

hinweg immer mit Bayern, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in der Reihenfolge abwechseln, wer nun die höchste Aufklärungsquote und die niedrigste Kriminalitätsrate hat. Das ist jedenfalls für unsere Fraktion ein klarer Ausdruck dafür, dass das Polizeiwesen in Baden-Württemberg funktioniert.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Blenke CDU: Richtig!)

Zu einigen Punkten des Technikzukunftsprogramms, das ja abgefragt worden ist, noch konkrete Anmerkungen.

Zum Thema „Modernisierung der Datenverarbeitung“: Ich weiß nicht, wer es von meinen Vorrednern gesagt hat, aber es ist tatsächlich so, dass natürlich zunächst einmal schon die Grundausstattung immense Kosten verursacht, dass das alleine aber noch nicht bedeutet, dass das der Status quo für die nächsten Jahre, für die nächsten Jahrzehnte sein kann. Die öffentlichen Verwaltungen, zu Teilen insbesondere, jedenfalls soweit ich Einblick habe, die Polizeireviere und die Polizeidirektionen, aber auch andere staatliche Institutionen hinken immer hinterher, weil EDV-Anlagen dort quasi erst dann aufgebaut werden oder erst dann betriebsbereit sind, wenn die technische Entwicklung längst einen Schritt weiter vorangegangen ist. Insofern kann ich die Kritik, die Kollege Fischer geäußert hat, nur als zutreffend bezeichnen, einfach deshalb, weil es in diesen technisch sich schnell entwickelnden Bereichen zu lange dauert, bis die öffentlichen Einrichtungen, also auch die Polizei, hinterherkommen. Hier bedarf es aus unserer Sicht mehr Dampf, mehr Geschwindigkeit, mehr Durchsetzung und Umsetzung, was die Modernisierung der polizeilichen Datenverarbeitung anbelangt.

Das digitale Sprechfunksystem ist zwar kein Bestandteil des Technikzukunftsprogramms, seine Einführung ist aber dringend notwendig. Wir haben in der letzten oder vorletzten Sitzung des Innenausschusses intensiv darüber diskutiert, wie notwendig die Einführung ist und dass es nicht sein darf, dass quasi hinter jeder Ecke der Polizeifunk abreißt, weil die Technik veraltet ist. Zumindest gab es jetzt ein Zusammenwirken zwischen der Bundesebene und den Landesministern. Das sollte man durchaus begrüßen, weil jetzt die Grundlage dafür geschaffen ist, um bei der Modernisierung des technisch veralteten Funksystems – der Sprechfunk ist nun einmal ein unerlässliches Kommunikationsmittel für die Polizeibeamten – einen Schritt voranzukommen, wenn auch die Umsetzung sicher noch einige Jahren dauern wird und der Traum, dass das zur Fußballweltmeisterschaft funktionieren könnte,

(Abg. Blenke CDU: Nicht mehr erreichbar ist! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Leider! Das wäre schön gewesen!)

jetzt wohl ausgeträumt ist, ich denke, auch im Innenministerium des Landes Baden-Württemberg.

Ein weiterer Punkt, der genannt werden muss: Auch wenn es heute im Detail noch nicht möglich ist, Herr Minister, bitte ich darum, zeitnah zu erfahren, welche Kosten bei dieser Lösung auf das Land zukommen werden. Im Polizeibereich wie in vielen anderen Bereichen stehen immer nur beschränkte Ressourcen zur Verfügung. Vielleicht ist es ja

möglich, ein Technikzukunftsprogramm II aufzulegen und in diesem Rahmen solche Bestandteile wie die Digitalisierung des Funks aufzunehmen, um eine gewisse Planbarkeit zu bekommen – wie es auch der Kollege Fischer gesagt hat – bei der Frage, wie es mit der technischen Ausrüstung und mit der technischen Fortentwicklung weitergeht.

Da kann man auf die Stellungnahme Bezug nehmen, die Sie, Herr Innenminister, zum Antrag der CDU geliefert haben. Dort ist von „sonstige anstehende Investitionen“ die Rede. Ich will Ihnen die nicht vorlesen. Da stehen mindestens sechs bis acht, vielleicht auch zehn Spiegelstriche. Bis die alle abgearbeitet und erledigt sind, können Sie wieder von vorne beginnen, zum Beispiel bei den Schutzwesten, aber natürlich auch bei der Waffentechnik. Der Kollege hat zu Recht gesagt, dass Sie notwendigerweise das Handwerkszeug für die Polizei zur Verfügung stellen müssen. Die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten muss natürlich bei den durchaus gefahrgeneigten Einsätzen im Vordergrund stehen. Deswegen wäre es schon interessant und wichtig, von Ihnen zu erfahren, welche künftige finanzielle Ausstattung von Ihrer Seite aus als notwendig angesehen wird. Ob es dann im Kabinett oder letztlich hier im Landtag umgesetzt werden kann, ob also durchgesetzt werden kann, dass die finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die die Polizei für mögliche technische Entwicklungen braucht, steht auf einem anderen Blatt.

Ein letzter Punkt, den ich in dieser ersten Runde noch benennen möchte, betrifft Themen wie „Logistikzentrum der Polizei“ oder Polizeischulen. Zu den Polizeischulen darf ich sagen: Wir haben bei der Einstellungsquote, die Sie jetzt im Etat festgelegt haben, einem Doppeletat immerhin, aufgrund der beschränkten finanziellen Ressourcen des Landes durchaus Verständnis geäußert. Wenn wir aber diese Mittel zurückfahren, dann ist die Frage gestattet – deswegen haben wir beantragt, dass Sie eine Konzeption vorlegen –, wie es mit den fünf Polizeischulen im Land weitergeht, weil wir uns natürlich keine überdimensionale Ausstattung leisten sollten, weil das einfach Geld kostet.

Das gilt nicht nur für die Polizeischulen, sondern auch für den Fuhrpark und für andere technische Ausrüstungen. Insoweit muss man vonseiten der Fraktion GRÜNE wohl konstatieren, dass sich die Polizei mit ihrer Ausstattung im Land Baden-Württemberg durchaus sehen lassen kann, wenn es auch in Einzelbereichen durchaus Anlass zur Kritik gibt. Wir können aufgrund der finanziellen Möglichkeiten jetzt aber auch nicht überziehen. Die Leistungsfähigkeit und die Ergebnisse, die die Polizei im Land abliefert, sprechen für sich. Ich habe das eingangs schon gesagt.

Mehr dazu noch in der zweiten Runde.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Blenke.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Fauser, ich gestehe Ihnen gern zu, dass ein T-Shirt unter dem Hemd sicherlich bequemer ist als eine Schutzweste. Aber eine Schutzweste hat den

Vorteil, dass sie schusssicherer ist. Sie sagten vorhin ja, die Schutzwesten seien unbequem.

(Abg. Beate Fauser FDP/DVP: Ziehen Sie einmal einen halben Tag eine an!)

Das bringt das mit sich. Ich habe schon einmal eine Nacht lang eine Schutzweste getragen.

Lassen Sie mich in der zweiten Runde bitte noch auf die ganz aktuell einsetzende Diskussion über die Verlängerung der Speicherdauer von Telekommunikationsverbindungsdaten eingehen. Wir von der CDU sind ja eher selten mit Bundesinnenminister Schily einer Meinung.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Ach, das kann nicht sein! Eher ihr als wir! – Abg. Fischer SPD: Doch! – Unruhe)

Doch, eher selten. Kollege Fischer, es ist zum Beispiel überhaupt nicht hinnehmbar, dass der Bundesinnenminister den Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei umbauen will, obwohl die Länder eindeutig die Kompetenz für die Polizei und für die innere Sicherheit haben.

(Abg. Fischer SPD: Aber die Länder wehren sich nicht so arg, Herr Kollege Blenke!)

Wenn Herr Schily nach Wegfall der Grenzen nicht mehr weiß, wie er seine Grenzschützer einsetzen soll, soll er sie besser uns zur Verstärkung der Polizei geben.

In einer anderen aktuellen Diskussion, der über die Speicherdauer von Telekommunikationsdaten, sind wir froh, dass der Bundesinnenminister auf unsere Linie eingeschwenkt ist. Herr Schily wird zwar erwartungsgemäß von den eigenen Seiten scharf beschossen, er hat aber in der Sache Recht. Wir sind gespannt, ob die SPD in Baden-Württemberg dabei auch auf unserer Seite ist.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Aber nicht tatsächlich, nur verbal!)

Viele rot-grüne Bedenkenträger treiben da sofort wieder das Gespenst des gläsernen Bürgers durch das Land. Deswegen müssen wir einmal genau anschauen, worum es dabei geht.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ein bisschen denken schadet manchmal nicht!)

Bei der Nutzung von Kommunikationsdiensten – das geschieht hauptsächlich über Telefon, Fax, Handy sowie Internet – fallen bestimmte Daten an – Telefonnummer, Internetadresse –, die einen Rückschluss auf die Person des Nutzers zulassen. Gespeichert wird nur, mit wem kommuniziert wird, nicht jedoch der Inhalt. Es wird nicht abgehört. Das Ganze geschieht auch heute schon. Die Speicherfristen variieren derzeit zwischen einigen Tagen und 90 Tagen. Kein Mensch regt sich bislang darüber auf.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abg. Blenke, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stickelberger?

Aber gerne. Ich hatte jetzt schon in diese Richtung geschaut.

Bitte sehr, Herr Abg. Stickelberger.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Kollege Blenke, wenn Sie davon ausgehen, dass der Herr Innenminister das entsprechende Personal des Bundesgrenzschutzes, das vermutlich frei wird, dem Land übertragen würde: Wie stellen Sie sich dann die Finanzierung dieses Personals vor? An welche Größenordnung denken Sie dabei?

Die Finanzierung ist ganz einfach: Das sind Beamte des Bundes. Die kann er uns ausleihen und weiterhin bezahlen.

(Abg. Fischer SPD: Deswegen wehren sich die In- nenminister der Länder nicht! – Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir sind bei den Speicherfristen und den Speicherdaten. Es geht nicht darum, Seiten aus dem Internet zu protokollieren, auf denen jemand surft. Es geht ausschließlich darum, wann ein Nutzer im Netz war. Es werden keine Telefongespräche belauscht oder Faxe bzw. SMS gelesen. Es sind alles Horrorgemälde, die da an die Wand gemalt werden. Es geht einzig und allein um die anonyme Speicherung, aber nicht um den Zugriff auf Daten.

Auf diese Daten kann die Polizei schon heute zugreifen – jedoch nur im Einzelfall und nur auf richterliche Anordnung. An diesem Richtervorbehalt wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das hoffen wir!)

Das kommt ja aus der Bundesregierung. Ich gehe schon davon aus, dass Sie dafür sorgen werden.

In der jetzigen Diskussion geht es lediglich darum, ob diese Daten länger als bisher gespeichert werden. Wir haben das bei den Beratungen zum Telekommunikationsgesetz im letzten Jahr im Bundesrat eigentlich unterstützt, aber leider hat unser geschätzter Koalitionspartner nicht mitgemacht.

Wofür brauchen wir eigentlich diese längere Speicherzeit? Im April letzten Jahres wurde im Rat der Europäischen Union ein Entwurf eingebracht, der die Vorratsspeicherung für die Dauer von mindestens zwölf Monaten vorsieht. Diese Verlängerung hat den Zweck, Straftaten vorzubeugen und die Verfolgung zu erleichtern, und zwar auch im Rahmen der Terrorismusbekämpfung.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Herr Kollege Oelmayer, Sie kapieren es immer noch nicht.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Doch! Dabei kommt doch nichts heraus! Es kostet nur Geld!)

Dabei geht es nicht um Sammelwut, sondern lediglich um die Frage, wann Daten, die sowieso gespeichert sind, gelöscht werden. Wir halten die Verlängerung für richtig, denn alles, was der Verfolgung und der Aufklärung von

Straftaten dient, ist gut. Ich habe allerdings gewisse Zweifel – die werden durch die Zwischenrufe gestärkt –, ob der jetzige Vorschlag von Innenminister Schily von den eigenen Leuten überhaupt mitgetragen wird. Wir halten ihn für richtig und unterstützenswert. Eine Speicherung von zwölf Monaten wäre angebracht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP/DVP, ich bitte auch Sie, mit diesem Thema etwas sensibler und sachlicher umzugehen, als es Ihre Landesvorsitzende tut.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das gilt vice versa, und wir sind auf einem guten Weg!)

Wenn Frau Homburger, Ihre Landesvorsitzende, dieser Tage unseren Herrn Innenminister Rech kritisiert und von stasiähnlichen Zuständen spricht oder sagt,