Wir haben die Geltung der Entnahme aus den kommunalen Finanzmassen ausdrücklich auf die beiden Jahre des Doppelhaushalts befristet. Wir müssen die Finanzbeziehung zwischen dem Land und den Kommunen immer wieder neu auf den Prüfstand stellen und zu Korrekturen bereit sein. Dem entspricht die Befristung der jetzt vorgenommenen Kürzungen.
Unabhängig von diesem Haushalt gilt es, gegenüber dem Bund die Interessen der Kommunen noch ausdrücklicher zur Geltung zu bringen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Die Gemeinden sind darauf angewiesen, dass das so genannte Konnexitätsprinzip nicht nur in der Landesverfassung, sondern endlich auch im Grundgesetz steht. Gleichermaßen sind die Gemeinden darauf angewiesen, dass alle sozialen Leistungsgesetze, sei es aufgrund von Bundesoder von Landesrecht, daraufhin überprüft werden, inwieweit einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen tatsächlich zwingend geboten sind.
Speziell für die Eingliederungshilfen für Behinderte gilt, dass diese Leistungen, die aus demografischen und medizinischen Gründen stetig steigen werden, kein Unterfall der Sozialhilfe sind, den man getrost einfach den Kommunen überlassen kann,
sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Grunde nur über ein Leistungsgesetz des Bundes vernünftig zu regeln ist.
Soweit es das Land angeht, streben wir ein zweites Gesetz zur Entlastung der Kommunen an. Wir dürfen nicht nur Initiativen in Richtung Berlin ergreifen, sondern müssen dort, wo wir es können, auch selbst handeln. Die Zeit hat nicht gereicht, den Gesetzentwurf zeitgleich mit diesen Haushaltsberatungen vorzulegen; denn wir wollen ein solches Gesetz natürlich nur nach einem umfassenden Dialog mit den kommunalen Landesverbänden auf den Weg bringen.
Dieser Haushalt, meine Damen und Herren, markiert eine Zwischenetappe. Wir werden in Zukunft noch weit mehr Mut und Entschlossenheit aufbringen müssen, den Haushalt durch strukturell wirksame Umbaumaßnahmen dauerhaft zu konsolidieren und zu sanieren. Die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass sich auch unter der Voraussetzung eines höheren Wachstums, als wir es im Durchschnitt der letzten vier Jahre verzeichnen konnten, kein Problem von selbst erledigt. Mehr Wachstum ist eine unabdingbar notwendige Voraussetzung, gerade um durchgreifende Erfolge auf dem Arbeitsmarkt erzielen zu können. Aber es ist allein keine hinreichende Voraussetzung für die Konsolidierung eines Haushalts.
Wir wissen, dass wir – ich betone es noch einmal – mit diesem Haushalt nur eine Etappe bewältigt haben. An unseren eigenen Ansprüchen gemessen, reicht dies nicht aus. Aber anders als viele andere Länder sind wir in der Lage, einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen.
(Abg. Kretschmann GRÜNE: Aber nur noch for- mal! – Gegenruf des Abg. Schneider CDU: Immer- hin! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Selbst das ist wichtig!)
Weil wir wissen, welche Anstrengungen erforderlich waren, um allein dieses Ziel zu erreichen, lassen wir uns diesen Erfolg aber auch nicht kleinreden und auch nicht niedermachen.
Es bleibt natürlich unser Ziel, mittelfristig einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen. Es bleibt unser Ziel, die Schritte zu diesem Ziel, die die mittelfristige Finanzplanung beschreibt, noch deutlich zu übertreffen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! An der Rede des Kollegen Reichardt hat mir eigentlich nur der sachliche Ton gefallen.
Denn auch Sie als Regierungsfraktion haben wenigstens noch einen Rest an Pflicht, die Regierung zu kontrollieren.
Nein. Sie haben den Haushalt völlig schöngeredet. Selbst der Finanzminister ist sich gegenüber noch kritischer.
Er hat immerhin die Zahlen des Landeshaushalts unumwunden als schlecht bezeichnet. Aber Sie haben ihm noch ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt.
(Abg. Reichardt CDU: Ich habe gesagt: Im Ver- gleich hervorragend, nicht absolut hervorragend! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das ist alles relativ!)
Wenn man noch nicht einmal die Dramatik der Haushaltssituation schildert und sie auch noch schönredet, wie Sie,
dann kann man natürlich auch nicht erwarten, dass die Leute bereit sind, die Einschnitte, die aufgrund dieser dramatischen Haushaltslage erforderlich sind, anzunehmen.
Jedenfalls ist es nur mit Finanzierungstricks gelungen, einen verfassungskonformen Haushalt hinzubekommen.
Wo ist jetzt Herr Kleinmann? Es sollten ja wenigstens diejenigen, die dazu reden, da sein. Sonst brauchen wir ja überhaupt nicht mehr zu reden.
Jedenfalls ist es eine Tatsache, dass wir nur durch die Verkäufe der Zinsforderungen an die LBBW in Höhe von 550 Millionen € einen verfassungsgemäßen Haushalt hinbekommen haben.
(Abg. Kleinmann FDP/DVP betritt den Plenarsaal. – Abg. Seimetz CDU: Da kommt er! Er war nur auf dem Klo!)
Das heißt, man hat die Verschuldung nur woanders gemacht; denn schließlich sind die Forderungen für diesen Doppelhaushalt bis zum Jahr 2017 verkauft worden. Wenn wir die Vermögensverkäufe noch hinzunehmen – sie sind ja nichts anderes als negative Investitionen –, können wir faktisch überhaupt nicht von einem verfassungskonformen Haushalt reden. Das ist er nur rechtlich, wenn nach den gesetzlichen Kriterien ein solcher Trick,
(Abg. Dr. Scheffold CDU: Ja, sagen Sie mal was dazu! Sagen Sie vor allem etwas zur Einnahmesi- tuation!)
Wir gehören also nicht mehr zur Spitze. Dies zeigt der Abstieg des Landes beim Kreditrating mit der unerbittlichen Wahrheit der Finanzmärkte. Er zeigt, dass wir abgerutscht sind, dass wir nicht mehr zur ersten Liga der Bonität gehören.
Die Botschaft ist klar: Ausgaben senken, Einnahmen stabilisieren, sonst rutscht der Haushalt noch weiter ab.