Protocol of the Session on December 15, 2004

(Abg. Hofer FDP/DVP: Aber doch nicht mutwil- lig!)

und erklären das. Machen Sie dann aber Schluss mit den Krokodilstränen für die mittelständischen Unternehmen!

(Abg. Hofer FDP/DVP: Ich habe keine! – Beifall bei den Grünen)

Herr Kollege Hofer, bei Ihnen geht es doch nur noch um ideologische Verbohrtheit.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Ich bin weit entfernt da- von! Weit entfernt davon!)

Um etwas anderes geht es doch gar nicht mehr.

Gestern ist ein Urteil ergangen, das neuen Spielraum schafft.

(Zuruf des Abg. Hofer FDP/DVP)

Wir können die Pfandpflicht an die europäischen Regelungen anpassen.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Aber für alle Getränke!)

Das heißt, es gibt eigentlich nichts mehr, was dieser Pfandregelung entgegensteht – außer Ihre ideologische Verbohrtheit. Geben Sie diese auf, geben Sie sich einen Ruck!

(Abg. Hofer FDP/DVP: Für Apfelsaft gilt das nicht!)

Wenn das nicht geschieht, nochmals mein Appell an die CDU: Sorgen Sie dafür, dass die Vertreter des Landes Baden-Württemberg am Freitag im Bundesrat dieser Regelung, die Sie miterarbeitet haben, zustimmen werden.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Hofer FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Scheuermann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal ein paar Gründe vortragen, warum die CDU-Landtagsfraktion der Meinung ist, dass die gegenwärtige Verpackungsordnung geändert werden muss.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Ja! So ist es! – Abg. Wal- ter GRÜNE: Die wird ja geändert! – Gegenruf des Abg. Schebesta CDU: Wer hat das bestritten?)

Erstens hat die Vergangenheit gezeigt, dass wir mit der 72-%-Regelung große Probleme haben.

(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es!)

Sie wissen, was ich meine: Nach der alten Verpackungsverordnung muss gehandelt werden, wenn der Mehrweganteil bei einer Getränkeverpackungsart unter 72 % sinkt, und zwar nicht im gesamten Bundesgebiet, sondern in einer bestimmten Anzahl von Ländern. Dies festzustellen ist schwierig. Dies zu handhaben ist ebenfalls schwierig. Und dann daraus die Konsequenzen zu ziehen hat lange gedauert, ist also auch nicht einfach.

Jetzt möchte ich hier noch ein baden-württembergisches Argument anführen: Wir standen oder stehen vor der Situation, dass man eventuell auch Getränkeverpackungen für Wein unter diese Regelung fallen lassen müsste.

(Zurufe der Abg. Hofer FDP/DVP und Zimmer- mann CDU)

Ich bin mir fast sicher, dass es in diesem Haus überhaupt keine Uneinigkeit in der Meinung gibt,

(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es!)

dass dies nie und nimmer passieren darf. Also die 72-%-Regelung hat sich nicht als glücklich erwiesen.

Ein zweites und letztes Argument, warum wir für die Änderung sind: Seit dem EuGH-Urteil ist die jetzt gültige Verpackungsverordnung

(Abg. Walter GRÜNE: Das steht doch gar nicht mehr zur Debatte!)

Herrschaft noch einmal! – rechtsunwirksam. Das heißt, wir haben bis zur Verabschiedung der neuen Verordnung keine gültige Regelung.

(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es!)

Denn niemand kann eine rechtsunwirksame Verordnung anwenden,

(Abg. Walter GRÜNE: Drei Tage!)

weil man den Betroffenen sofort die Möglichkeiten der rechtlichen Überprüfung und des rechtlichen Protests an die Hand geben würde.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Genau! – Abg. Walter GRÜNE: Drei Tage!)

Nun, Herr Walter, ist es aber auch nicht so, dass das, was nach dem Beschluss des Bundestags dem Bundesrat für kommenden Freitag zur Entscheidung vorliegt, in allen Punkten – besonders nach dem Urteil des EuGH von gestern – völlig sicher ist.

(Zurufe der Abg. Hofer FDP/DVP und Regina Schmidt-Kühner SPD)

Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass in dem EuGHUrteil steht, dass denjenigen Betreibern oder Herstellern, die erstmals von einer Regelung der Verpackungsverordnung nachteilig berührt werden, eine längere Übergangsfrist gewährt werden muss.

(Zuruf des Abg. Staiger SPD)

Also kann schon einmal das Inkrafttreten in der Verordnung, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, so nicht geregelt werden,

(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es!)

weil das schlicht und einfach ein erneuter Verstoß gegen das Urteil des EuGH wäre. Wir brauchen also längere Übergangsfristen.

Nun gestatten Sie mir noch zwei, drei Takte zu dem ganz aktuellen Problem, das auch deswegen aktuell ist, weil in dieser Woche in den großen Zeitungen hierzu eine ganz

seitige Anzeige veröffentlicht wurde, nämlich zu den Firmen, die sich dem PET-Cycle-System angeschlossen haben.

(Abg. Walter GRÜNE: Das ist auch vom Tisch!)

Lieber Herr Walter, wenn Ihnen etwas passt, sind Sie immer schnell bereit, zu sagen, es sei alles in Ordnung usw. Wenn Ihnen aber etwas nicht passt, dann sind Sie doch der Erste, der ein Haar in der Suppe findet.

(Beifall des Abg. Hofer FDP/DVP – Zuruf des Abg. Walter GRÜNE)

Lieber Herr Walter, jetzt will ich es einmal nicht „Haar in der Suppe“, sondern „ganze Haarbüschel in der Suppe“ nennen.

(Zurufe der Abg. Walter GRÜNE und Dr. Caroli SPD)

Jetzt zu PET-Cycle: Bislang war dieses System zulässig.

(Abg. Walter GRÜNE: Ja, bisher!)

Es ist auf dem Vormarsch, denn es hat sich auch als wirtschaftlich sinnvoll erwiesen.

(Dem Redner wird das Ende seiner Redezeit ange- zeigt.)